Ihr habt in BaWü keine Ausbildungsnote und der Prüfungstag/Prüfungswoche/zeitraum zählt 100% des 2. Staatsexamens? Ich dachte, die 50/50-Regelung sei Pflicht in ganz Deutschland...
Dass man keine 5 haben darf, finde ich allerdings logischer..
Ich nehme an, mit Ausbildungsnote sind die Vornoten aus den UBs gemeint? Nein, so etwas gibt es bei uns im Vorbereitungsdienst nicht. Wir (=Sek.I) haben wirklich nur beratende UBs in der Vorbereitungsphase (hat auch etwas für sich, dass die nicht von Beginn an benotet werden), dafür gibt es von denen aber auch nur zwei pro Fach. Die Prüfungsleistungen fürs zweite Staatsexamen (Sek.I, bei drei Fächern) bestehen dann aus Schulrecht (vorgezogen im September/Oktober), einer Lehrprobe je Fach (im Regelfall Ankündigungsfrist von einer Woche), einem Kolloquium in Pädagogik (vorgezogen im September/Oktober), einem vorgezogenen Fachkolloquium (vorgezogen im September/Oktober, dafür schriftlicher Entwurf zur Lehrprobe) und einem Fachkolloquium im Anschluss an die Lehrprobe in einem Fach (dafür mündliche Präsentation des Entwurfs vor der Lehrprobe- das ergibt noch am ehesten einen "Prüfungstag", weil man mit Pausen den Vormittag über beschäftigt ist), in einem Fach gibt es kein Fachkolloquium, dafür muss ebenfalls ein ausführlicher schriftlicher Entwurf eingereicht werden, dazu noch die schriftliche Hausarbeit und das Schulleitergutachten. Lehrprobennoten und SL-Gutachten werden dabei am Ende fünffach gewertet, Schulrecht einfach, der Rest jeweils dreifach. Wird eine Teilleistung (abgesehen vom SL-Gutachten) nicht bestanden, darf diese bei einem Gesamtdurchschnitt von 2,5 oder besser vor den Sommerferien noch wiederholt werden, wird das SL-Gutachten nicht bestanden, müsssen alle Lehrproben ungeachtet ihrer Bewertung wiederholt werden im kommenden Halbjahr.