Juristisch bedeutet das aber im Zweifel einen durchaus erheblichen Spielraum, die wiederum von der Einzelfallentscheidung vor einem Gericht abhängt. Frage zudem: WER muss WAS nachweisen? ...
Der Spielraum wird durch die ständige Rechtsprechung zu den Thema relativ gut definiert. Ebenso wird man dir einen gewissen Ermessensspielraum zugestehen. Für eine mögliche Körperverletzung oder Freiheitsberaubung müsste es schon Belege geben. Die Frage ist eher, wie der Schulleiter das pädagogisch sieht. Wenn er nicht möchte, dass die Schulbegleiter eingreifen wird es schwierig nachzuweisen, dass das Eingreifen notwendig war.