Hallo,
ich habe gerade vielleicht ein Brett vorm Kopf: Bei nach 1970 Geborenen soll der Masernimpfschutz überprüft werden. Ich bin 1970 geboren. Dann bin ich von der Überprüfung doch ausgenommen? Oder verstehe ich das falsch?
Ich hatte als Kind Masern und Mumps und bin gegen Röteln geimpft. Bei beiden Schwangerschaften hatte ich den Titer feststellen lassen, der gut war. Ich hätte daher von mir aus keine Notwendigkeit, aktuell den Schutz überprüfen zu lassen, wenn ich von der Regelung ausgenommen bin. So wie ich es verstehe betrifft es die Jahrgänge ab 1971.
Vielen Dank im voraus für Antworten.