. die man als Grundschullehrkraft nur gehen kann, nachdem man eine A13-Stelle, also Schulleitung, inne hatte, die Einstellung allein reicht nicht aus.
An anderen Schulformen gibt es Stellen, die mit Stellenbeschreibung öffentlich einzusehen sind. Tatsächlich werden die dort aufgelisteten Tätigkeiten auch in Grund- und Hauptschulen übernommen, aber nicht dotiert oder entlastet.
Sorry, aber das stimmt schlicht nicht. Alternative Karrieremöglichkeiten für Grundschullehrkräfte führen nicht zwingend über eine SL-Stelle. Alleine im Schulverwaltungsblatt 09/2020 waren folgende Nicht-SL-Stellen für GS-Lehrkräfte offen:
4. Bearbeiter/in Referat 53 (Inklusion im Bildungswesen) ---> Abordnung
5. 2x Dezernent/in Dezernat 2 ---> A15 Stelle
9. Koordinator/in für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung --> A13 Stelle
10. Bildungskoordinator/in Bildungsregion Lüchow-Dannenberg ---> Abordnung
14. Bearbeiter/in Abteilung 3 NLQ (Lehrerbildung ....) --> Teilabordnung
Nur die beiden Stellen in 5. erfordern dabei explizit mehrjährige Leitungstätigkeit, die auch innerhalb der Behörde erlangt werden kann. Dafür sind die anderen Stellen, von denen 9. sogar mit einer Beförderung einhergeht, Sprungbretter. Weitere Optionen, die mir persönlich aus dem Bekanntenkreis bekannt sind, führten z.B. über die Schulentwicklungsberatung oder das Studienseminar.