Gehören Lehrer/innen zu den reichsten 10% in Deutschland?

  • Außerdem kommt es auch noch darauf an, welches Lehrergehalt man bezieht. In meinem Fall A12 ohne Aussicht auf Verbesserung, da sieht es natürlich auch wieder anders aus, als bei den meisten hier.

    Da "das hier" mal als Grundschullehrerforum gestartet ist, glaube ich das nicht unbedingt.

    Was ist denn überhaupt reich? Mein Mann und ich können uns mit unseren Gehältern alles leisten, was wir wollen. Zwei Hunde, zwei teure Hobbies, zwei Autos, eine schöne Wohnung, müssen nicht drüber nachdenken ob wir jetzt diese oder jene Ausgabe tätigen können... Ist das jetzt reich?!

    Nein, das ist natürlich Mittelstand... ungefähr so wie ein Friedrich Merz mit >1000 k€ jährlichem Einkommen sich auch als Mittelstand empfindet. Aber Du hast schon recht: Mit "reich" würde ich auch eher den Privatjet und die Drittfinca auf Mallorca assoziieren. Außerdem (zwingend): Nicht für Geld arbeiten müssen.

    Aber die Berliner Lehrer sind doch nicht zufrieden. Sie wollen auch noch verbeamtet werden. Dann aber sicherlich nicht mit weniger Brutto, oder?)

    Ach Sofawolf-Kippelfritze-Pinguin, der fundamentale Unterschied zwischen Angestelltengehalt und Beamtenbesoldung wird sich Dir wohl nicht mehr erschließen. Mit diesem ganzen A und E und Brutto und Netto und GKV und PKV und Beihilfe hattest Du ja schon immer Deine Schwierigkeiten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Sorry, aber das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Ich muss mein halbes Schlafzimmer als Arbeitszimmer und Materiallager nutzen. Wenn ich mehr Platz will (z. B. extra Zimmer) muss ich umziehen und mehr Miete zahlen. Normale Menschen arbeiten in einem Büro und brauchen privat allenfalls einen Drucker, um Osterkarten zu gestalten.


    Ich mache Dienstreisen von rund 1000 km im Jahr, 17ct pro km bekomme ich wieder usw. usf.


    Das hat m.M.n. auch wenig damit zu tun, ob mein Gehalt angemessen ist und schon gar nicht, ob ich zufrieden im Leben bin ;)

    Dem kann ich nicht folgen. Vielleicht müsstest DU umziehen, wenn du mehr Platz bräuchtest. Wir haben aber ein Haus mit fünf Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WC und Abstellraum. Das hätten wir auch gekauft, wenn ich nicht Lehrerin wäre ;-). Eines unserer kleinen Zimmer nutze ich als Arbeitszimmer und das würde ich (s. o.) auch tun, wenn ich nicht Lehrkraft wäre. In einem anderen kleineren Zimmer hat mein Lebensgefährte seinen PC und Regale und Schränke stehen, in denen er seinen "Kram" lagert.

    Die meisten meiner Bekannten haben ebenfalls ein "Arbeitszimmer" (oder "PC-Zimmer" oder wie auch immer du es nennen willst). Und wir drucken immer mal wieder privat etwas aus (nicht nur "Osterkarten", sondern online gebuchte Tickets, Anfahrtsbeschreibungen, Flyer usw.); ihr nicht???

    Als "Materiallager" benötige ich übrigens genau ein Regal und einen Schrank.


    Was verstehst du unter "Dienstreisen"? Die An- und Abfahrt zu deinem Arbeitsplatz? Die hättest du - wie schon gesagt - doch auch, wenn du zu einem anderen Arbeitsplatz als der Schule pendeln müsstest. Ist also nichts "lehrerspezifisches". Weitere Dienstreisen, z. B. zu Fortbildungen, fallen bei mir nur ein- bis zweimal pro Schuljahr an. Viele Fobis finden auch hier in der Nähe, oftmals sogar an meinem Wohnort, statt.


    Dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, hat damit in der Tat wenig zu tun, aber ich finde es immer wieder erstaunlich, wieviele von euch anscheinend so viel Geld für Arbeitsmaterialien und Co. ausgeben ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir haben aber ein Haus mit fünf Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WC und Abstellraum.

    Dann kannst du dir vermutlich nicht vorstellen, wie es mit Kindern in einer Mietwohnung mit dem Platz ist.


    Was verstehst du unter "Dienstreisen"?

    Diagnostik, Inklusion etc.


    aber ich finde es immer wieder erstaunlich, wieviele von euch anscheinend so viel Geld für Arbeitsmaterialien und Co. ausgeben ;) .

    Ja, das kann sein, ändert aber nichts an der Realität dieser Kollegen.

  • kriegt von mir einen Keks

    DEN Keks bekomme ich schon mal nicht!


    weil wir die Bücher drei Jahre lang ausleihen müssen u

    Das könnte sogar eine Begründung für die Unterschiede sein: In NDS haben sich die Verlage so gut positioniert, dass die Schulen tatsächlich alle 3 Jahre neue Bücher kaufen müssen.

    Und natürlich sind dann neue Auflagen publik und natürlich braucht man dann auch sämtliche anderen Werke neu, einschließlich DVDs für den Sprachunterricht, passend zum geänderten Buch.

    Bist du nach 4 Jahren Turnus wieder in der gleichen Klassenstufe, ist das Buch ein anderes, selbst wenn das Lehrwerken nicht geändert wurde.


    Ansonsten hat man viele Materialien selbst und das Arbeitszimmer ist erheblich größer, als es privat sein müsste.

    Aber das kann man dann auch geltend machen.

  • Sorry, aber das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Ich muss mein halbes Schlafzimmer als Arbeitszimmer und Materiallager nutzen. Wenn ich mehr Platz will (z. B. extra Zimmer) muss ich umziehen und mehr Miete zahlen. Normale Menschen arbeiten in einem Büro und brauchen privat allenfalls einen Drucker, um Osterkarten zu gestalten.

    Ich brauch meine Drucker zuhause auch im Prinzip für nichts anderes. Ich benutzte ihn aber manchmal, weil ich faul bin und nicht in der Schule 1-2 Seiten drucken will. Einen PC-Arbeitsplatz hatte ich schon immer und auch mehrere Ordner im im Regal, viel mehr ist es jetzt auch nicht. Ich könnte auch alles in der Schule machen, aber ich mache lieber bei mir.

    Ich mache Dienstreisen von rund 1000 km im Jahr, 17ct pro km bekomme ich wieder usw. usf.

    Da würde ich aber mal die Richtlinie für Reisekosten prüfen. Ich bekomme 35ct pro km für die gesamte gefahrene Strecke.


    Das hat m.M.n. auch wenig damit zu tun, ob mein Gehalt angemessen ist und schon gar nicht, ob ich zufrieden im Leben bin ;)

    Doch das spielt, zumindest für mich ein ein Rolle. Hätte ich das Gefühl ich würde nicht ausreichend entlohnt, würde ich mich verändern wollen.

  • Es kommt ja nicht nur mehr Verwaltungsarbeit dazu, es fallen ja auch zu erteilende Unterrichtsstunden weg, die das Ganze etwas ausgleichen. Es soll auch Leute geben, die es sogar als entlastend finden, mehr Verwaltung statt Unterricht zu haben und sich bewusst für Beförderungsstellen für Führungspositionen entscheiden - und wenn es im schlechtesten Fall nur 80€ mehr bedeutet.

    Ich glaube aber auch nicht, dass man als Grundschullehrer nicht mehr als A12 verdienen kann - wenn keine Beförderung in Richtung Schulleitung in Sicht ist, dann vlt. eine Abordnung ans Studienseminar oder an die Uni? Oder vlt. Erweiterung um ein zusätzliches Lehramt?

    In Bayern kann man wohl seit ein paar Jahren als GS-Lehrer auf A13 kommen, wenn man viele Zusatzqualifikationen hat. Das müsste Caro 07 wissen. Die hat das m.E.

  • Das könnte sogar eine Begründung für die Unterschiede sein: In NDS haben sich die Verlage so gut positioniert, dass die Schulen tatsächlich alle 3 Jahre neue Bücher kaufen müssen.

    Und natürlich sind dann neue Auflagen publik und natürlich braucht man dann auch sämtliche anderen Werke neu, einschließlich DVDs für den Sprachunterricht, passend zum geänderten Buch.

    Bist du nach 4 Jahren Turnus wieder in der gleichen Klassenstufe, ist das Buch ein anderes, selbst wenn das Lehrwerken nicht geändert wurde.

    Na ja, wir beschaffen nicht alle drei Jahre die neuen Auflagen der Lehrbücher und was mich persönlich angeht, so bleibe ich jedes Jahr in denselben Bildungsgängen (bin seit Jahren nur in einjährigen Schulformen eingesetzt), brauche also nicht andauernd neue Bücher.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • § 331 StGB

    Wir machen es so, wie Valerianus schrieb:

    Die Verlage schicken natürlich Lehrerexemplare an die Schule. Um das rechtlich sauber zu gestalten gibt es zwei Voraussetzungen:


    1.) Die Bücher werden in der Schule inventarisiert (d.h. sind Eigentum der Schule), können danach aber direkt an die Kollegen ausgegeben werden und auch bei diesen verbleiben.

    Ich glaube kaum, dass das unter "Vorteilsannahme" fällt, denn sonst würden sich die meisten Schulen und Lehrkräfte, die ich kenne, strafbar machen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Dann kannst du dir vermutlich nicht vorstellen, wie es mit Kindern in einer Mietwohnung mit dem Platz ist.

    Doch, aber daher schrieb ich ja schon vorher, dass dies meine persönliche Sicht ist und es bei anderen Lehrkräften durchaus anders sein kann.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Studienseminar ist kein Beförderungsamt, sondern Abordnung. Uni ebenso, ggf. noch schlechtere Stellung als in der Schule, weil nach Tarif bezahlt.

    Die meisten Stellen an den Seminaren sind tatsächlich keine Beförderungsämter, dafür aber scheinbar häufig mit Zulagen verbunden. In Niedersachsen gibt es dafür z.B. eine Stellenzulage von 150€, in Thüringen gibt es eine ähnliche Regelung. Wie sieht das in anderen Bundesländern aus?


    Daneben gibt es auch Karriereoptionen in der Behörde. So stehen in Niedersachsen auch Grundschullehrkräften Dezernent/innenposten, die mit A15 bewertet sind, offen (vgl. aktuelle Ausschreibung Nr.5 aus SVBl. 09/2020).

  • 1.) Die Bücher werden in der Schule inventarisiert (d.h. sind Eigentum der Schule), können danach aber direkt an die Kollegen ausgegeben werden und auch bei diesen verbleiben

    Das ist vielleicht abhängig von der Größe der Schule bzw. der Fachgruppe, ob das noch funktioniert...


    Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?

    Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.


    (Wie weiter oben schon gesagt: Die Schule kann aus ihrem Budget des Schulträgers (nicht aus Elterngeldern) Bücher anschaffen und diese den LuL leihweise zur Verfügung stellen. Es muss also keiner Bücher kaufen. Aber dann sind sie nicht Eigentum der Lehrkräfte, man darf nicht hineinschreiben, ...)

  • Die Schule kann aus ihrem Budget des Schulträgers (nicht aus Elterngeldern) Bücher anschaffen und diese den LuL leihweise zur Verfügung stellen.

    Und wie auch schon gesagt macht das nicht jede Schule. Bei uns sind sie abgezählt. Ich merke mir des Valerianus' Tip, hilft aber nichts mehr für die letzten Jahre, Fächer, Jahrgänge.

  • Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?

    Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.

    Es reicht doch vollkommen aus, wenn für jeden Jahrgang pro Klasse ein Ansichtsexemplar vorhanden ist. Anders ausgedrückt: bei einer z.B. fünfzügigen Schule benötige ich auch nur 5 Exemplare pro Jahrgang und Fach, die dann für das jeweilige Schuljahr an die unterrichtende Fachlehrkraft ausgeliehen werden. Als Fachlehrkraft benötige ich doch nicht das Buch für Jahrgänge 5,6,7,8 usw. wenn ich aktuell z.B. nur eine 9 und 12 in dem Fach unterrichte.

  • 1. Dass Verlage an der Schule eingeführte Schulbücher nicht mehr kostenlos an Lehrkräfte ausgeben dürfen, wusste ich gar nicht. Hast du dazu irgendeine Quelle?

    Ich merke, ich werde alt. In den Tiefen des Internets habe ich folgendes ausgegraben:

    Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass erst seit jüngster Zeit Schulbuchverlage und Schulbuchhändler mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung dazu übergegangen seien, kostenlose Lehrerexemplare nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

    Hinter der vorsichtigen Formulierung "mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung" steckt meiner Erinnerung nach eine Klage (Wettbewerbsrecht oder ähnliches). Auf einmal waren unsere sonst so großzügigen Verlagsvertreter, die regelmäßig auf der Matte standen, sehr zurückhaltend und vorsichtig. Mag sich wieder relativiert haben. Aber auf den Verlagsseiten findet man aktuell offiziell nur den Hinweis auf Lehrerprüfexemplare und einen entsprechenden Rabatt.


    Bei der Suche habe ich übrigens auch das hier gefunden:

    § 331 StGB


    Doch dürfen Lehrkräfte die Freiexemplare überhaupt annehmen, ohne sich dem Vorwurf der Korrumpierbarkeit auszusetzen? Im jüngsten Amtsblatt heißt es dazu:

    Lehrkräften […] wird hiermit die Annahme sog. Freiexemplare […] gestattet, soweit es sich um Materialien handelt, die seitens der Lehrkraft […] für ihre schulischen Aufgaben […] benötigt werden. Die Entgegennahme von Vorteilen bleibt unzulässig, wenn sie mit einer Diensthandlung verknüpft wird, insbesondere mit einer Kaufempfehlung an Schülerinnen und Schüler, und wenn der Vorteil eingefordert wird.


    Belohnungen und Geschenke dürfen ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn die Zuwendung als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann [...]

    Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden.

    Gibt es sicherlich auch in anderen Bundesländern, die auf die Art bei der Ausstattung der Schulen sparen wollen...

  • Doch, aber daher schrieb ich ja schon vorher, dass dies meine persönliche Sicht ist und es bei anderen Lehrkräften durchaus anders sein kann.

    Dann verstehe ich nicht, was die Diskussion gerade ausmacht. Klar, es gibt bestimmt auch Lehrer, die im Lotto gewonnen haben und auch welche, die von ihrer Schule einen Arbeitsplatz mit Rechner zur Verfügung gestellt bekommen, aber das sind halt Ausnahmen, die in der Frage, warum die meisten Lehrer einen Arbeitsplatz und Verbrauchsmaterial brauchen nicht weiterbringen. Deswegen nagen wir trotzdem nicht am Hungertuche, schon klar.


    Was ist eigentlich "reich", gibt's dafür eine Definition? Also nicht verglichen mit Indien, sondern innerhalb Deutschlands. Immobilienbesitz scheint mir recht nah am Reichtum zu sein. Aber, das schrieb auch schon wer, den ererbt man sich oder der Partner verdient ordentlich Kohle. Wer Bafög abstottert kann nicht gleich ein Häusle erwerben..

  • Es reicht doch vollkommen aus, wenn für jeden Jahrgang pro Klasse ein Ansichtsexemplar vorhanden ist.

    Ja, natürlich. Aber in Valerianus' Schule werden die Bücher an Lehrkräfte ausgegeben und verbleiben dort (siehe Zitat). Wer im Schuljahr danach in dem Jahrgang unterrichtet, guckt in die Röhre.


    (Ist mir auch schon passiert, dass ich vertretungsweise ein knappes halbes Jahr in einer Klasse eingesetzt war und dafür eigentlich kein eigenes Buch anschaffen wollte. Da muss man schon einiges an Überzeugungsarbeit leisten, damit jemand "sein" Exemplar rausrückt.)

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