Hallo liebes Forum,
nachdem ich eigentlich in den kommenden Tagen eine befristete Stelle als Vertretungslehrer an einer Gesamtschule antreten wollte, kam gestern das Veto der Bezirksregierung. Die Schulleitung hat den Punkt ,,Es handelt sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es sind demnach nur Bewerberinnen und Bewerber zulässig, die bisher in noch keinem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW gestanden haben." übersehen und musste deshalb die Zusage widerrufen.
Zu meiner Person: Ich habe ein Diplom in Geographie, 9 Jahre Berufserfahrung im Nachmittagsbereich einer Grundschule gesammelt, meinen Bachelor bis auf ein Didaktikseminar nahezu abgeschlossen und auch schon ein dreiviertel Jahr als Vertretungslehrer an einer Grundschule sowie ein halbes Jahr als Vertretungslehrer an einer Realschule gearbeitet. Habe also eine gewisse Berufserfahrung vorzuweisen, die mir nun allerdings im Weg steht.
Mir ist zwar klar, dass meine zwei befristeten Verträge Grund für die Nichteinstellung sind, allerdings erschließt sich mir der Sinn dahinter nicht. Eigentlich sollte man doch froh sein, dass sich jemand bewirbt, der nicht völlig unerfahren ist?! Ich wäre deshalb sehr dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, was dieser Paragraf genau meint bzw. WARUM er angewandt wird. Zur rein juristischen Erklärung fehlt mir irgendwie der Zugang.
Vielen lieben Dank im Voraus!