Liebe Community,
ich habe einen Vertrag nach TV-L unterzeichnet, bei dem ich 20 Unterrichtsstunden pro Woche an einer bayrischen Mittelschule halten darf. Was mir jetzt ein wenig Kopfzerbrechen bereitet ist Folgendes: Wird sich bei der Bezahlung an der Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes (40 Stunden) oder nach der Unterrichtszeit der verbeamteten Lehrkräfte (28 Unterrichtsstunden), orientiert?
Hoffe ihr könnt mir ein bisschen Input geben. Vielen Dank:)