Hallo liebe Mitstreitenden,
ich habe mich vor zwei Jahren schonmal für den Quereinstieg in Berlin beworben (Mathe/Physik) und damals die Stelle nicht angenommen, weil bei mir einige Fragen offen geblieben waren, die mir vor Vertragsunterzeichnung warum-auch-immer nicht beantwortet werden konnten. Nun bin ich in meinem aktuellen Job aber weiterhin nicht sehr glücklich und überlege daher, es nochmal zu versuchen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn die Berliner*innen unter euch vielleicht folgende Fragen beantworten könnten:
1) Wie wird man denn in Berlin gehaltstechnisch eingruppiert, wenn man einen Master abgeschlossen hat - in EG 12 oder anderswo?
2) Wenn man an einer Schule eingesetzt ist, an der nur bis zur 10. Klasse unterrichtet wird (ISS), erwirbt man dann trotzdem auch die Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe, sodass man in Zukunft an einem Gymnasium arbeiten könnte? Das ist mir total wichtig und seltsamerweise habe ich darauf im Bewerbungsverfahren nie eine Antwort bekommen.
3) "Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtung": Laut der Website der GEW muss man sich inzwischen dazu verpflichten, einen erheblichen Teil seines Gehalts zurückzuzahlen, wenn man innerhalb einiger Jahre nach dem Referendariat Berlin verlässt. Weiß zufällig jemand, wie diese Klausel im Arbeitsvertrag genau lautet? Da mein Partner sich leider als Wissenschaftler von einem befristeten Vertrag zum nächsten hangeln muss, steht nämlich in den Sternen, ob wir nicht vielleicht in zwei Jahren ganz woanders hin müssen.
4) Aus demselben Grund: Wie sind eure Erfahrungen damit, nach dem Quereinstieg in Berlin in ein anderes Bundesland zu wechseln? Ist das problemlos möglich, kann man dann dort auch verbeamtet werden?
Für jegliche Hinweise wäre ich wirklich immens dankbar. Mir fällt die Entscheidung sehr schwer und dass man zu manchen elementaren Fragen von offizieller Seite einfach keine Informationen bekommt, macht es nicht gerade leichter
Viele Grüße!