Wie geht es weiter nach dem OBAS

  • Hallo,

    wer hat denn schon OBAS gemacht und kann mir sagen, wie es danach mit der Verbeamtung weiter geht?

    Wird die Stufe aus dem Angestellten Verhältnis angerechnet oder startet man wieder mit der kleinsten Stufe? Dann würde ich als Beamtin deutlich weniger verdienen?! Für das OBAS/Angestellten Verhältnis wurden mir 10 Jahre förderliche Zeiten angerechnet und ich bin in Stufe 4. Wenn ich in A12 in der kleinsten Stufe starten muss, wäre das A12/4. Das ist die kleinste Stufe in A12. Das sind aber Brutto fast 700 Euro weniger. :staun:

    Oder bleibt im Beamtenstatus netto soviel mehr übrig? Wer kann mir da weiter helfen?


    Bevor ich jetzt in Vermutungen versinke wären Tatsachen schön!


    Liebe Grüße,

    Canis Lupus

  • Wie das mit der Verbeamtung läuft weiß ich nicht.


    Allgemein kann ich aber was zum Unterschied von Angestellten und Beamten sagen, im Bezug auf das Nettoentgeld.


    Nehmen wir mal dich als Beispiel im OBAS als Angestellter bist du in der Entgeldgruppe 12 in Stufe 1. Ich nehme dich mal als Single in der Steuerklasse 1 an.


    Grundgehalt 4002,26€

    Nettogehalt 2730,56€


    Als Beamter in A12 Stufe 4.


    Bruttogehalt 3870€

    Nettogehalt 3017€ (exkl. Krankenversicherung)


    Je nach Alter bzw. PKV Beiträge kann das mehr oder weniger das gleiche Nettogehalt sein.

  • Für das OBAS/Angestellten Verhältnis wurden mir 10 Jahre förderliche Zeiten angerechnet und ich bin in Stufe 4.

    Die Bezirksregierung ist maximal kreativ, wenn es um die Kleinrechnung deiner Ansprüche geht. Was für OBAS auf einmal wunderbar passt und geht, ist bei der Einstufung später auf einmal "nicht anrechnungsfähig". Bei mir wurde beispielsweise eine Traineezeit nach dem Studium von 1,5 Jahren problemlos für die notwendige Berufserfahrung und auch für die Eingruppierung im TV-L akzeptiert, während die freundliche Sachbearbeiterin zur Verbeamtung dann von "Ausbildungszeiten, die nicht anrechungsfähig sind" schwafelte. Bei mir gibts da aber nur um ein paar Monate insgesamt, was aufs Leben gerechnet in ein paar hundert Euro resultieren sollte. Ich war nach dem OBAS einfach nur müde, sonst hätte ich mich da vermutlich auch mal rechtlich mit auseinander gesetzt.


    Zehn Jahre werden die dir aber nicht kürzen können. Die Zeiten vorher werden in bestimmten Bereichen anerkannt.Vielleicht kürzen die dir irgendwie kleine Teile raus, aber vermutlich nicht alles.


    Du wirst später mit der Pension in Kombination mit deinem Rentenanspruch vermutlich besser darstehen als wenn du nur Angestellte bleibst.

  • Ersteinmal vielen Dank für eure Erfahrungen!

    Ich habe auch das Gefühl, dass die Bezirksregierung bei der Berechnung der Ansprüche maximal kreativ ist. Das war bei der Einstufung nach TV-L auch schon der Fall. Welcher Sachbearbeiter/-in ist denn für die Einstufung für die Verbeamtung zuständig? Gleiche Abteilung?

    Ich bin gespannt was aus den zehn Jahren wird. Ich habe gehört, es würden nur Zeiten im öffentlichen Dienst gezählt (die ich nicht habe) und keine förderlichen Zeiten mehr. Rein vom Empfinden her wäre es ziemlich ungerecht. Aber das heißt ja nichts...


    s3g4 und Kiggie: Danke für die Beispielrechnung. Ich habe das für meinen Fall mal durchgerechnet und so schlimm sieht es dann gar nicht mehr aus.

    2 Fragen sind allerdings noch dazu gekommen:


    1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?


    2. Hat jemand Erfahrungen, wie das im Alter mit der privaten Krankenversicherung aussieht? Ich höre immer nur das es sehr teuer wird.


    Vielen Dank!

  • 1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?

    Ist mal anteilig zu 1/12 in die monatlichen Bezüge eingerechnet worden. Vorteil des Arbeitgebers: Wenn du erst im Mai anfängst, bekommst du nur das anteilige Weihnachtsgeld von Mai bis Dezember in deinen Bezügen ausgezahlt. Sonst wäre es (soweit ich weiß) 12/12 des Weihnachtsgeldes.


    2. Hat jemand Erfahrungen, wie das im Alter mit der privaten Krankenversicherung aussieht? Ich höre immer nur das es sehr teuer wird.

    Wird sie vermutlich. Aber sie rastet nicht so aus wie die PKV bei freiwillig versicherten. Ich bin mit 70% Beihilfe immer noch bei angenehmen 160€ monatlich (+180€ Kostendämpfungspauschale jährlich). Seit 2015 ist die PKV an sich kaum teurer geworden, vielleicht ein paar Euro, wenn überhaupt. Die Pflegeversicherung hat da schon einen deutlicheren Sprung gemacht (ich meine von unter zehn Euro auf knapp 20 Euro monatlich). Und nicht vergessen, selbst wenn du im Moment nur 50% Beihilfe bekommst (mit dann etwas höheren Beiträgen zur PKV), erhöht sich die Beihilfe in der Pension auch auf 70%. Bei freiwillig versicherten in der PKV fällt der eventuell vorhandene Arbeitgeberanteil mit Eintritt in die Rente weg - das haut dann richtig ins Kontor

  • Ich bin mit 70% Beihilfe immer noch bei angenehmen 160€ monatlich (+180€ Kostendämpfungspauschale jährlich).

    hui ein früher Eintritt zahlt sich anscheinend wirklich aus. Ich bin bei 65% Beihilfe da deutlich drüber, allerdings auch erst mit 33 in die PKV gekommen.

  • 1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?

    Die Voraussetzung für die Auszahlung der Sonderzuwendung (es gibt kein Weihnachtsgeld nach TV-L) ist, dass ein Arbeitsverhältnis zum 01.12 besteht. Ist dies nicht der Fall, gibt es nichts. Nicht mal anteilig.


    Ich habe gehört,

    Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.


    Rein vom Empfinden her wäre es ziemlich ungerecht.

    Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.

    Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.

  • allerdings auch erst mit 33 in die PKV gekommen.

    Bei mir wars mit 31. Soviel liegt da gar nicht zwischen. In den 160€ ist auch noch der Beihilfeergänzungstarif mit drin. Ich bin bei der Huk versichert, keine Vorerkrankungen

  • Bei mir wars mit 31. Soviel liegt da gar nicht zwischen. In den 160€ ist auch noch der Beihilfeergänzungstarif mit drin. Ich bin bei der Huk versichert, keine Vorerkrankungen.

    Sieht bei mir ähnlich aus. Liegt dann vielleicht daran, dass du deine Versicherungen vor über 30 Jahren abgeschlossen hast.

  • Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.

    Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.

    Genau das gilt es abzuwägen! Ich mache mir lieber vorher Gedanken und werde nicht von unerwarteten Dingen überrascht.

    Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.

    Das hilft mir weiter, danke.


    erhöht sich die Beihilfe in der Pension auch auf 70%

    Das hilft mir auch weiter. Danke für die Erklärung.


    Vielen Dank euch allen, ich kann jetzt vieles besser einschätzen.


    Canis Lupus

  • Genau das gilt es abzuwägen!

    An Sek I Schulen wird man bekommt man die EntgelTgruppe 11.


    (kinderlos, Steuerklasse 1)

    E11/4 --> 2572€ netto.

    A12/4 --> 3017€ netto - 270€ PKV = ca. 180€ mehr netto.


    Was durchaus wichtiger ist, wie das Geld sich noch entwickelt.

    Nach 6 Jahren:


    E11/5 --> 2886 € netto

    A12/8 --> 3220 € netto


    Zzgl. Pension, volle Bezüge bei Krankheit ohne Kürzungen, Absicherung, und und und.

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