Reiserücktritt-Versicherung bei Klassenfahrten?

  • Hallo,


    ich lese gerade ein Schreiben der Schule meines Sohnes, in dem die nächste Klassenfahrt für August 2021 geplant wird (NRW, dann 10. Klasse, Reisedauer 5 Tage). Darin steht: "Sollte Ihr Kind kurzfristig erkranken und nicht an der Klassenfahrt teilnehmen können, so müssen die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen werden."


    Ist das so üblich / normal?

    Ich empfinde das gerade als Frechheit. Wieso gibt es keine Reiserücktrittsversicherung o.ä.? Klärt mich mal bitte auf.


    (Ich erinnere mich an eine Klassenfahrt in der 5. Klasse, damals noch andere Schule, an der unser Sohn wg. Erkrankung kurzfristig nicht teilnehmen konnte. Damals haben wir das Geld zurückbekommen.)

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst unabhängig davon eine RRV für Dein Kind abschließen. Es gibt Schulen, die dies standardmäßig in das Reisepaket übernehmen. Andere tun dies offenbar nicht. Manche versehen das Anmeldeformular mit dem Hinweis, dass der Abschluss einer RRV empfohlen wird, weil die Kosten sonst im oben genannten Fall dennoch zu übernehmen wären.
    Schulen sind keine Reiseveranstalter, so dass Du das Geld ohnehin vom Veranstalter zurückfordern müsstest. Von Frechheit kann also eigentlich gar keine Rede sein - das ist ganz normaler Alltag. Die Frage ist eher, was Du von der Schule erwartest? Und von wem soll denn das Geld zurückkommen?

  • Vielleicht einfach bei der Schule nochmal nachfragen, ob eine RRV angesichts der Corona-Lage bereits mit im Preis enthalten ist oder es ein Angebot des Veranstalters gibt, wleches man ergänzend dazubuchen könne und sonst eben eine private zusätzliche RRV abschließen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es bei anderen Klassenfahrten so war, dass die Reisekosten mit einem Betrag + X für eine Rücktrittsversicherung ausgewiesen wurden. Es steht in dem Schreiben auch überhaupt kein Hinweis, dass man dies selbst tun müsste. Es ist nicht einmal ein Reiseveranstalter o.ä. genannt.

  • Nachfragen. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich muss eine Reiserücktrittsversicherung durch den Organisator/Veranstalter mitgebucht werden.

    meinst du mit "muss" auch "muss"? Hast du eine Quelle dafür?
    Wir weisen darauf hin, eine abzuschließen. Die "Versicherung" von Unternehmen greifen manchmal nur bei solchen Fällen wie Nicht-Versetzung (Anpassung der Zahlen zum Jahresende, ..).
    Eigentlich könnte genauso argumentiert werden, dass viele Familien eine RRV haben (müssten) und es also doppelte Kosten sind. Wenn ich mir angucke, wie hoch zum Teil die Fehlquote ist, dann bin ich froh, dass wir nicht auch noch dafür aufkommen.

  • Zitat
    dass viele Familien eine RRV haben (müssten)

    Warum??

    Das ist doch nicht wie eine Lebensversicherung o.ä. Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Eine Reiserücktrittsversicherung schließe ich doch nur für eine jeweilige bestimmte Reise ab? Und das auch nur für irgendwelche über Veranstalter gebuchten Reisen, oder? Ich (meine Familie) bin noch nie über irgendeinen Reiseveranstalter verreist, und habe daher auch noch nie eine solche Versicherung abgeschlossen.


    Bei einer Klassenfahrt - insbesondere, wenn es eine Stufenfahrt ist und mehrere Klassen fahren - ist doch aber immer davon auszugehen, dass Schüler nicht mitfahren werden (Krankheit, Schulwechsel, etc.). Mein logischer Menschenverstand sagt mir, die Schule müsste eine Rücktrittsversicherung "automatisch" mit abschließen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das muss die Schule nicht. Es kann genausogut in die Hand der Eltern gelegt werden. Es könnten sich auch Eltern darum kümmern, eine Gruppenversicherung abzuschließen.

    (Ich persönlich finde, es sollte unbedingt eine geben, allerdings hatte ich schon 2mal einen Haufen Ärger mit Versicherungen, weil Eltern dann die Formulare nicht ausfüllten, von mir aber Geld haben wollten.)

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich muss man keine Reiserücktrittsversicherung haben. Aber es sichert individuelle Risiken ab. Das halte ich nicht für abwegig. Spätestens nach meiner ersten geplatzten Reise habe ich eine (dauerhaft) abgeschlossen. und ich reise nie über einen Reiseveranstaltet. Aber wie gesagt: wir empfehlen einfach den Abschluss. und aus "moralischen" Gründen (aber eigentlich weiß ich nicht, warum wir traditionell keine Gruppenversicherung haben, also jenseits der Regeln für Nicht-Versetzung und so weiter) wäre ich nicht dafür, dass die 90% der Schüler*innen, die mit 99% Wahrscheinlichkeit fahren werden, für diejenigen aufkommen, die mit 90% nicht fahren werden. (Wäre nebenbei interessant zu wissen, ob das Amt eine RRV hat. Unsere Ausfälle der letzten Jahre hatten immer eine eigene RRV oder die Fahrt war vom Arbeitsamt finanziert)

  • Ich buche meine mehrtägigen Fahrten immer über einen professionellen Anbieter und schließe dabei für die Schüler eine RRV mit ab (waren letztes Mal glaub 3€ p.P.).


    Dies erwähne ich auch im Elternbrief mit dem Hinweis, wer keine will soll sich bitte an mich wenden. Das hat noch nie ein Elternteil gemacht.


    Catania hast du schon mit dem Klassenlehrer geredet? Was hat er/sie zu dem Thema gesagt?

  • Bei uns ist sowas überhaupt nicht üblich. Sowohl bei meinen Kindern, als auch bei meinen eigenen Klassenfahrten gab es keine RRV. Wenn ein Kind krank ist... Pech gehabt.

  • Vielleicht ist ja gar kein Reiseveranstalter involviert, sondern man hat Unterkunft und Anreise halt individuell zusammengebucht. Oftmals ergibt sich der Gesamtpreis ja bei sowas aus der Gruppengröße und bei einem Ausfall würde sich dann der Preis für die restlichen Teilnehmer erhöhen. Ich würde auch sagen, entweder privat irgendwas abschließen oder halt mit dem Risiko leben.


    Allerdings würde ich auch immer eher mit Veranstalter und RRV buchen. Ganz glücklich ist ist die andere Variante nicht.

  • Da finde ich es schon selbstverständlich, dass es im Reisepreis gleich mit drin ist, und nicht alle Familien sich darum kümmern müssen.

    Warum sollten denn alle Teilnehmer gezwungen sein, eine RRV abzuschließen? Noch dazu vielleicht eine, die vor allem durch Ausschlussklauseln glänzt. Man kann Eltern durchaus die Verantwortung zumuten, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja, welche RRV sie benötigen.

  • Meine Erfahrung:

    Im Informationsschreiben zur Klassenfahrt steht aufgeschlüsselt, was im Preis enthalten ist. Eltern melden sich, dass ihr Kind bereits eine RRV hat, die das ganze Jahr über gilt, und sie deshalb nicht bereit sind, das zu bezahlen. Überweisen also 1,27 Euro weniger. (Ja, wegen 'nem lausigen Euro wollen die eine separate Rechnung haben.)


    Man kann es nie allen recht machen :(


    Grundsätzlich:

    Würde ich in den allermeisten Fällen eine RRV abschließen - oder im Anschreiben explizit darauf hinweisen, dass keine abgeschlossen wurde.


    Als nicht (immer) sinnvoll hat sich eine RRV erwiesen bei Fahrten in Jugendherbergen: Die haben eine sehr kulante Rücktrittsregelung, da wird nur die Anzahl der tatsächlich anreisenden SuS berechnet. Sollte man dann auch noch per Bahn anreisen (mit einem am Reisetag gekauften Länderticket), dann bleibt da nicht mehr viel für die RRV.


    Rund um die Corona-Stornierungen haben die RRVs übrigens nicht gegriffen (Pandemie ist nicht versichert), da ist sowas nur rausgeschmissenes Geld.

  • Rund um die Corona-Stornierungen haben die RRVs übrigens nicht gegriffen (Pandemie ist nicht versichert), da ist sowas nur rausgeschmissenes Geld.

    Genau das meine ich. Die meisten RRVs greifen auch nicht bei nur leichten Erkrankungen, streiten sich ggf. wegen bestehender Vorerkrankungen usw. Auch ist das Nichtmitfahren aufgrund Nichtversetzung, Schulwechsel usw. nicht überall mitversichert. Im Zweifelsfall hat man als Lehrkraft nur unnötigen Ärger, wenn man selbst als Vermittler auftritt. Das können die Eltern auch direkt mit ihrer RRV regeln, wenn sie unbedingt eine benötigen.

  • Ich schließe inzwischen immer eine RRV über die Jugendherbergen ab und weise trotzdem darauf hin, dass Stornokosten zu tragen sind. Wir hatten auch schon den Fall, dass ein Kind nicht teilgenommen hat und die RRV nicht die Kosten tragen wollte. Laut Versicherungsbedingungen war eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Die Eltern hatten keine bzw. wollten keine vorlegen. Dazu ist auch so, dass nicht unbedingt alle Kosten in der RRV abgesichert sind. Ich sage den Eltern immer, dass sie die Versicherungsbedingungen lesen sollen. Macht natürlich keiner.

  • Eltern melden sich, dass ihr Kind bereits eine RRV hat, die das ganze Jahr über gilt, und sie deshalb nicht bereit sind, das zu bezahlen. Überweisen also 1,27 Euro weniger. (Ja, wegen 'nem lausigen Euro wollen die eine separate Rechnung haben.)

    Das kann man aber auch nur mit Lehrern machen. Jeder andere würde für das Erstellen einer separaten Rechnung mit Sonderoptionen eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Da ein Lehrer vom Dienstherrn gezwungen wird unbezahlte Überstunden zu machen, ist so etwas natürlich keine Option.

    Es ist so schrecklich, dass Eltern so viel Macht über Lehrer haben. Auch das Einberufen von Elternabenden und so weiter, Elterngespräche.

    Wenn jede Beratung in Rechnung gestellt werden würde, dann würde das mal mehr ins Bewusstsein rücken, dass man da jedesmal eine (teure) Dienstleistung in Anspruch nimmt.

    Würde man die Stunden aufschreiben, dann würden sich Schulleiter auch zigmal überlegen, wieviele Konferenzen und Dienstversammlungen sie einberufen.

    Man rechne mal aus, wieviel Geld es kostet, wenn man knapp 100 Akademiker über teilweise mehrere Stunden bezahlen müsste. Da würde für eine Konferenz ein Heidengeld zusammenkommen.


    Und auch jede separate Rechnung, die man wegen Sonderwünschen der Eltern ausstellt, würde die angestrebte Ersparnis von 1,27 Euro mehr als fressen.

    Aber, da es ja kein Geld kostet einen Lehrer Mehrarbeit leisten zu lassen, kann man ihn auch wegen 1,27 Euro anschreiben.

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