Hallo Ihr da draußen,
es hat uns erwischt. Das dreijährige Kind kommt aus der Kita, wo jemand im Rahmen der nun regelmäßigen Testungen positiv getestet wurde. Symptomfrei, versteht sich. Damit gilt das Kind (wie alle in der Gruppe) als Kontaktperson und wird nun abgestrichen.
Unbhängig vom Testergebnis, bleibt das Kind zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne. Dort muss es betreut werden. Beide Elternteile sind voll berufstätig. Ich als verbeamteter Lehrer. Damit unterliege ich einer Dienstpflicht, die in ihren Grundzügen aus dem 18. Jahrhundert stammt. Da gab es noch kein RKI, Gesundheitsämter oder Corona.
Welche beamtenrechtlichen Regelungen greifen in diesem Fall, in dem ich ja schlechterdings jemanden Haushaltsfremden zur Betreuung ins Haus holen kann?
Wohlgemerkt, ich bin in diesem Szenario selber nicht krank und das Kind auch nicht.
Hat jemand verbindliche Infos? Bitte keine Einschätzungen oder Bauchgefühle. Und Ihr wisst, der gesunde Menschenverstand zählt derzeit auch nicht viel.
Danke