Leistungsbewertung ohne Zwischennoten - wieso, weshalb, warum?

  • Hallo miteinander,


    ich bin in Baden-Württemberg aufgewachsen, unterrichte jetzt aber in Schleswig-Holstein. Aus meiner eigenen Schulzeit bin ich bei Klassenarbeiten Beurteilungen in Viertelnoten-Schritten gewöhnt (1; 1-; 1-2; 2+; 2 usw, entspricht 1,0; 1,25; 1,5; 1,75; 2,0 usw.). Hier in SH und sicher auch in vielen (?) weiteren Bundesländern sind Zwischennoten nicht erlaubt (vgl. ZVO SH) und es fällt mir schwer, hierfür in geringstem Maße Verständnis aufzubringen.


    Noten werden ja nicht zum Spaß vergeben, vielmehr ist die Leistungsbewertung eine zentrale Aufgabe der Schule. Noten sollen Leistungsvergleiche ermöglichen, sollen motivieren, sollen der individuellen Leistungserziehung dienen. Im Grundschulbereich bewegen sich die Noten für den Großteil der Schülerschaft im Bereich von 1-3, ab und zu gibt's auch eine 4. Wie ein valider Leistungsvergleich möglich sein soll, solange signifikant unterschiedliche Leistungen mit ein und derselben Note bedacht werden, ist mir schleierhaft. An allen Ecken und Enden wird differenziert, dauernd werden Hefte und Arbeitsblätter eingesammelt und durchgesehen, Schülerinnen und Schüler stecken eine Menge Zeit in die Vorbereitung von Lernkontrollen und Klassenarbeiten und das, was wir am Ende übrig haben, ist entweder ein super (1), gut (2), mittelmäßig (3) oder das-kannst-du-aber-besser (4). Ich halte das für ziemlich faul und für völlig absurd, bei diesem Raster von individueller Leistungsrückmeldung zu sprechen.


    Zwar sind angeblich Abstufungen erlaubt (z.B. "schwach ausreichend", das Gegenteil ist wohl "stark ausreichend"!?). In der ZVO finde ich dazu aber nichts. Völlig unklar ist, wie Abstufungen eingesetzt werden - eine bewährte Methode ist wohl die Vergabe nach Bauchgefühl - und wie diese Abstufungen in die spätere Notenfindung fürs Zeugnis einfließen (eine starke 2 kann wohl alles zwischen 1,5 und 1,9 sein).


    OT: Auf die Spitze getrieben wird das Ganze noch von festen Notenquotienten, wie z.B. hier oder hier. Von Schule zu Schule also durchaus unterschiedlich, aber im Sinne absoluter Transparenz muss meine evtl. anspruchsvollere Klassenarbeit exakt nach dem gleichen Maßstab bewertet werden wie die Wischiwaschi-Aufgaben der Parallelklasse :daumenrunter:


    Mir ist unbegreiflich, weshalb Zwischennoten unerwünscht sind, eine sinnvolle Begründung habe ich bisher noch nicht gehört. Der Mehraufwand tendiert gegen 0 (Notenrechner anschmeißen, max. Punkte eingeben, fertig). Bleibt nur die Vermutung, dass Grundschullehrkräften eine differenzierte Bewertung nicht zugetraut wird.


    Mich würde sehr interessieren, wie die Notenvergabe in euren Bundesländern aussieht, ob das Modell BW oder SH überwiegt. Vielleicht kann mir jemand schlüssig erklären, warum auf Zwischennoten verzichtet werden sollte.

    Vielen Dank.

  • Das sieht mir nach Richtlinien für Zeugnisse aus. Davor ist einZeugnisparagraph, danach auch.


    Daher nehme ich an, dass die ganzen Noten nur in den Zeugnissen gemeint sind.


    In BaWü ist das im Zeugnis auch so, im Halbjahr gibt es ja keine Zeugnisse, sondern Halbjahresinformationen.


    Edit:


    Ja, es handelt sich um die

    Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten

    und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen

    (Zeugnisverordnung - ZVO)

  • "schwach ausreichend" ist imho in der Sek II sozusagen eine eigene Note, i.e. Note 4-/ 4 Punkte sind nicht bestanden, auch wenn das "ausreichend" etwas anderes suggeriert. Entsprechend gibts auch kein "schwach befriedigend" oder "stark ausreichend".

  • In Niedersachsen sind Zwischennoten bei Klassenarbeiten etc. erlaubt - solange der Schulvorstand dies entschieden hat. Falls kein Beschluss da ist, sind sie verboten. (Das ist also eine Regelung, die von Schule zu Schule unterschiedlich sein kann.)

    In Zeugnissen gibt es nur die "vollen" Noten.


    In der Vergangenheit (vor 2007 waren Zwischennoten immer verboten) habe ich mich auch mal des einen oder anderen "Tricks" bedient:

    - unter die Klassenarbeit wird erst die schlechtere Note geschrieben, die durchgestrichen und die bessere hingeschrieben ("Das war echt knapp. Ich habe bei der letzten Durchsicht dann doch noch einen halben Punkt gefunden, sonst wäre es bei der schlechteren Note geblieben.")

    - die erwähnten Abstufungen oder andere Verbalisierungen "schwach ausreichend", "eine gute 3", ...


    Notieren würde ich mir die Noten dennoch mit den entsprechenden Prädikatsanhängseln. Oder mit den Punkten aus der Oberstufe. Oder mit Kommazahlen: 2+ = 1,7 | 2 = 2 | 2- = 2,3.

    Wenn ein Schüler immer "3+" abliefert, sich mündlich anstrengt, kann da ja durchaus eine 2 draus werden.

    Oder man notiert sich (wenn es eine Klassenarbeit mit Punktebewertung ist) die erreichte Punktzahl & Gesamtpunktzahl. Das gibt auf's Jahr gesehen ja durchaus auch einen Eindruck.


    Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen dem, was unter Klassenarbeiten etc. steht und dem, was man sich als Lehrkraft für Notizen macht zum individuellen Lernverlauf der Schüler - letzteres ist immer detaillierter, egal ob mit Zahlen oder Worten ausgedrückt.

    Wichtig ist auch, dass die Schüler und deren Eltern verstehen, wie sie eine 4 deuten müssen (kurz vor der 3 -> ok oder knapp an der 5 vorbei -> überhaupt nicht ok).

  • Funky303 Mit deiner Annahme liegst du nicht richtig, denke ich. Jedenfalls wurde ich bereits auf diesen Paragraphen verwiesen und es heißt ja eben auch "Landesverordnung über die Erteilung von [...] Noten [...]". Es gibt noch einen Erlass, in dem auf die Fachanforderungen verwiesen wird. In den Fachanforderungen Deutsch Primarstufe ist im Kapitel Leistungsbewertung wieder viel von entwicklungsgemäßer, differenzierter Bewertung und Benotung die Rede (S. 32), schlussendlich heißt es aber nur:

    "Auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten

    Leistung wird eine Gesamtbewertung/-note ausgewiesen:" (S.33)

  • "schwach ausreichend" ist imho in der Sek II sozusagen eine eigene Note, i.e. Note 4-/ 4 Punkte sind nicht bestanden, auch wenn das "ausreichend" etwas anderes suggeriert.

    In der Sek I (in Niedersachsen) gilt eine 4- sehr wohl noch als ausreichend. Wenn alle Noten im Zeugnis 4- sind, ist der Schüler problemlos versetzt.


    In der Sek II gilt alles unter 5 Punkten als Unterkurs. Somit hätte auch ein 11.Klässler (der in G9 noch nicht in der Qualifikationsphase ist) ein Problem mit mehreren 4- / 4 Punkten auf dem Zeugnis.


    Da mi123 an der Grundschule unterrichtet, ist die 4- in der Definition ausreichend (wobei eine 4- an der Grundschule schon "unschön" ist...)

  • Mir ist unbegreiflich, weshalb Zwischennoten unerwünscht sind, eine sinnvolle Begründung habe ich bisher noch nicht gehört. Der Mehraufwand tendiert gegen 0 (Notenrechner anschmeißen, max. Punkte eingeben, fertig). Bleibt nur die Vermutung, dass Grundschullehrkräften eine differenzierte Bewertung nicht zugetraut wird.

    Sie suggerieren eine Genauigkeit der Leistungsbewertung, die überhaupt nicht gegeben ist. Aus schriftlichen und mündlichen Leistungen lässt sich im Laufe eines Schuljahres bereits so gut genug einschätzen, ob die Gesamtleistungen eines Schülers "gut" oder "befriedigend" waren. Dafür braucht es keine Zwischennoten, die nicht wenige Lehrkräfte nur dazu verführen, Noten mit 1-2 Nachkommastellen genau berechnen zu wollen, obwohl bereits die Bildung eines arithmetischen Mittels auf Noten mathematisch totaler Nonsense ist.

  • Funky303 Mit deiner Annahme liegst du nicht richtig, denke ich. Jedenfalls wurde ich bereits auf diesen Paragraphen verwiesen und es heißt ja eben auch "Landesverordnung über die Erteilung von [...] Noten [...]". Es gibt noch einen Erlass, in dem auf die Fachanforderungen verwiesen wird. In den Fachanforderungen Deutsch Primarstufe ist im Kapitel Leistungsbewertung wieder viel von entwicklungsgemäßer, differenzierter Bewertung und Benotung die Rede (S. 32), schlussendlich heißt es aber nur:

    "Auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten

    Leistung wird eine Gesamtbewertung/-note ausgewiesen:" (S.33)

    Also den Link vom TE ist genau die Zeugnisverordnung. Auf genau diese habe ich mich bezogen. Also das was TE gefragt wurde.

  • Ich bin auch in Baden-Württemberg mit den Viertelnoten aufgewachsen und habe so in Ba- Wü über ein Jahrzehnt unterrichtet, auch in der Hauptschule. Jetzt unterrichte ich in Bayern schon lange zwangsweise mit ganzen Noten. Ich kenne also beide Systeme.

    Ich finde das System von Baden-Württemberg besser, weil man die Möglichkeit hat, sich in Zweifelsfällen für eine Zwischennote zu entscheiden. Das System in Ba-Wü empfinde ich als gerechter und genauer, wenn man schon benoten muss. Besonders bei mündlichen Noten, praktischen Leistungen und Aufsätzen hadere ich richtig damit, dass ich mich für eine glatte Note entscheiden muss. Bei Proben (Arbeiten) entscheiden es die Punkte, ich finde es dennoch ungerecht, wenn ein halber oder ganzer Punkt eine ganze Note ausmacht, was nie die tatsächliche Leistung widerspiegelt. In Ba- Wü hatte ich eher das Gefühl, dass ich leistungsgerechter benotet habe.

  • Sie suggerieren eine Genauigkeit der Leistungsbewertung, die überhaupt nicht gegeben ist. Aus schriftlichen und mündlichen Leistungen lässt sich im Laufe eines Schuljahres bereits so gut genug einschätzen, ob die Gesamtleistungen eines Schülers "gut" oder "befriedigend" waren. Dafür braucht es keine Zwischennoten, die nicht wenige Lehrkräfte nur dazu verführen, Noten mit 1-2 Nachkommastellen genau berechnen zu wollen, obwohl bereits die Bildung eines arithmetischen Mittels auf Noten mathematisch totaler Nonsense ist.

    Du unterrichtest in der Sek II. Werden in NRW in der Sek II nicht Notenpunkte (0-15) vergeben? Ich habe das Thema nicht ohne Grund im Bereich Primarstufe erstellt, denn die Beurteilungsgrundlagen sind ja ganz anders. Gerade heute habe ich Klassenarbeiten meiner Drittklässler korrigieren und bewerten müssen - darunter zwei Arbeiten, die beide mit einer 2 bewertet werden mussten, qualitativ aber fast eine gesamte Notenstufe auseinander liegen (eine Bewertung mit 1,5 bzw. 2,5 wäre passend gewesen).


    Zur Klarstellung: Es geht mir nicht um Zeugnisnoten zum Ende eines Halbjahres/Schuljahres, sondern um die Bewertung einzelner Klassenarbeiten.

  • Gerade heute habe ich Klassenarbeiten meiner Drittklässler korrigieren und bewerten müssen - darunter zwei Arbeiten, die beide mit einer 2 bewertet werden mussten, qualitativ aber fast eine gesamte Notenstufe auseinander liegen (eine Bewertung mit 1,5 bzw. 2,5 wäre passend gewesen)

    Da kann ich dir nur zustimmen. So ergeht es mir oft bei der 2 und der 3.

  • darunter zwei Arbeiten, die beide mit einer 2 bewertet werden mussten, qualitativ aber fast eine gesamte Notenstufe auseinander liegen (eine Bewertung mit 1,5 bzw. 2,5 wäre passend gewesen

    Ich kann das gut nachvollziehen, da ich auch öfter vor diesem Problem stehe. Es spricht aber nichts dagegen, sich unabhängig von der zu vergebenden Note "gut" in den eigenen Dokumentationen diesen Leistungsunterschied zu vermerken. Das kann in Kombination mit weiteren Beobachtungen aus dem Unterricht bei der Festlegung der Zeugnisnote bei formal gleichen schriftlichen Leistungen dennoch ein sachgerechter Grund für verschiedene Zeugnisnoten sein, der auch gerichtsfest wäre. Dafür braucht es wie gesagt nicht die Ausweisung von Zwischennoten.

  • Mach es wie Seph, nutze einen externen Notenmanager (Notenbox o.ä.) und speicher dort deine Zwischennoten.

    Mir ist dabei nur wichtig zu betonen, dass die Zeugnisnoten nicht auf Basis unzulässiger Zwischennoten, sondern auf Basis der tatsächlich erteilten Noten festgelegt werden. Insbesondere werden sie nicht berechnet. Gerade in Grenzbereichen kann dann argumentativ aber durchaus eine Rolle spielen, ob jemand oft gerade so "gut" war oder oft im Grenzbereich zu "sehr gut". Sachgerecht kann z.B. auch das Hinzuziehen von Beobachtungen des Leistungsverlaufs sein (stetige Leistungssteigerung im Schuljahr oder starker Abfall zum Ende hin usw.).

  • Genau so mache ich es auch. Ich trage die Noten mit Nachkommastelle ein, diese wird zur Ansicht gespeichert, aber nur mit ganzen Noten gerechnet.


    Ich finde die Richtlinie aber auch leider sehr ungünstig. Jedes mal nur ganze Noten zu vergeben. Da brauche ich ja defakto keine Notenschlüssel mehr, wenn ich nur ganze Noten habe. Also effektiv einfach immer nur 6 Verrechnungspunkte vergeben ^^

  • Bei Proben (Arbeiten) entscheiden es die Punkte, ich finde es dennoch ungerecht, wenn ein halber oder ganzer Punkt eine ganze Note ausmacht, was nie die tatsächliche Leistung widerspiegelt.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es nicht meine Schuld ist, wenn dem Schüler ein Punkt zur besseren Note fehlt.

    Speziell im Englischen kann man anhand der Schulaufgabe genau sehen, wo es um Verständnisfragen oder doch "nur" um Fleiß geht. Und wenn ein Schüler meint: "Och menno, Frau Grünfink, können Sie mir nicht noch den einen Punkt geben?", weise ich oft auf den lückenhaften Vokabelteil hin und argumentiere: "Zwei Vokabeln mehr, und die bessere Note wäre eindeutig gewesen."

    So sehr ich rein menschlich die Enttäuschung auf Schüler- und Elternseite verstehe, ziehe ich mir auf der anderen Seite aber auch nicht den Schuh an, ICH hätte die Note fabriziert.

    Es spricht aber nichts dagegen, sich unabhängig von der zu vergebenden Note "gut" in den eigenen Dokumentationen diesen Leistungsunterschied zu vermerken.

    Genau so mache ich es auch.

    In Englisch arbeite ich ohnehin mit Punkten, da sehe ich anhand der Statistik sofort, dass und bei welchen Arbeiten der Schüler in welchem Umfang die bessere Note verfehlt hat. Unter den Deutschaufsätzen vermerke ich begründet, warum es leider nicht mehr die bessere Note sein kann - aber habe das natürlich im Hinterkopf, wenn es zur Jahresnote kommt.

  • Ich kann das gut nachvollziehen, da ich auch öfter vor diesem Problem stehe. Es spricht aber nichts dagegen, sich unabhängig von der zu vergebenden Note "gut" in den eigenen Dokumentationen diesen Leistungsunterschied zu vermerken. Das kann in Kombination mit weiteren Beobachtungen aus dem Unterricht bei der Festlegung der Zeugnisnote bei formal gleichen schriftlichen Leistungen dennoch ein sachgerechter Grund für verschiedene Zeugnisnoten sein, der auch gerichtsfest wäre. Dafür braucht es wie gesagt nicht die Ausweisung von Zwischennoten.

    Es geht aber gerade im Grundschulbereich nicht vorrangig um die Erteilung gerichtsfester Zeugnisnoten, sondern um die diagnostische Funktion! Die hat wenig Wert, wenn die Diagnose in meinem privaten Notenbüchlein vermerkt ist, denn sie soll ja auch als Rückmeldung für Kind und Eltern dienen.

  • In Niedersachsen sind Zwischennoten bei Klassenarbeiten etc. erlaubt - solange der Schulvorstand dies entschieden hat. Falls kein Beschluss da ist, sind sie verboten. (Das ist also eine Regelung, die von Schule zu Schule unterschiedlich sein kann.)

    Zitat von Erlass: Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen

    3.4.2 Zwischennoten und so genannte Prädikatsanhängsel sind in Notenzeugnissen unzu- lässig.

    Für Klassenarbeiten gilt:

    Zitat von Erlass: Schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen
    1. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden.


    Der Deregulierungserlass gibt Schulen Spielraum ausschließlich bei der Bewertung schriftlicher Klassenarbeiten das Verbot außer Kraft zu setzen.


    Es gilt auf jeden Fall für Zeugnisnoten (und die soMi).

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