Das gesamte pädagogische Personal ist nicht nur in einer Klasse tätig, sondern mindestens in zwei und zusätzlich in Hausaufgabengruppen/AG's.
NRW ab 01.09 - Schulmail
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Das gesamte pädagogische Personal ist nicht nur in einer Klasse tätig, sondern mindestens in zwei und zusätzlich in Hausaufgabengruppen/AG's.
Würde ich auch so sehen, wenn der Abstand zu den Lehrkräften nicht eingehalten wird, wird Maske getragen.
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Zumindest nicht laut der Vorgabe - und damit können wir auf irgendeinen anderen Thread verlinken. (ich glaube, hier war es nicht.)
Schulen können nicht eigenmächtig Regeln vom Ministerium verschärfen. Also - können sie schon. Aber wenn sich jemand dagegen beschwert, muss die Schule dann zurückrudern.
kl. gr. frosch
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dann sollten aber die Grundschullehrkräfte remonstrieren und zumindest dadurch alle schriftlich festhalten, dass der Dienstherr sich nicht um deren Gesundheit kümmert. Dass es vermutlich nicht an der Lage ändert, ist mir klar, aber irgendwo festhalten lassen, dass die Fürsorgepflicht gegen etwas Anderes (was?) abgewogen wurde, fände ich wichtig.
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Der Weg steht den Lehrkräften natürlich offen.
kl. gr. frosch
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Wir informieren morgen die Kinder über ihr neues Recht
Himmel nochmal, warum müsst ihr sie über "ihr neues Recht" informieren? Unsere maximal 11jährigen könnten sich ja selbst kundig machen und wenn sie dann wollen, die Maske im Klassenraum verweigern... Ich bin sicher, das macht keiner und es kommt niemand, um sich zu beschweren - auch keine Eltern. Die Kinder haben die Masken seit Wochen automatisch vor Mund und Nase, wenn sie herumgehen. Wieso sollen wir sie jetzt wieder durcheinanderbringen, denn in Fluren und im Treppenhaus (und in den Pausen) müssen sie sie ja sowieso wieder aufsetzen? Außerdem wird sich nach den Herbstferien alles wieder ändern... Diese Hin und Her können wir ja kaum nachvollziehen, und die Kinder doch erst recht nicht. Wie ich schon sagte, völliger Unsinn.
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Du gibst dir die Antwort selbst - weil es ihr Recht ist.
Kl.gr.Frosch
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Dann haben wir ja noch einiges nachzuholen, wenn wir in unseren Klassen die Schulmails vorlesen müssen, daran hatten wir bisher nicht gedacht... Aber selbst das würde nichts ändern.
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Du gibst dir die Antwort selbst - weil es ihr Recht ist.
Kl.gr.Frosch
Das mag sein. Gibt es nicht auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit? Es gibt ja sowieso kaum die Möglichkeit, sich zu schützen.
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Ehrlich gesagt verstehe ich den Kommentar von dir gerade nicht, Pepe.
Es geht nicht darum, Schulmails vorzulesen (wieso eigentlich mehrere, es geht doch nur um eine), sondern darum, sich am 1.10. Morgens vor die Klasse zu stellen und zu sagen "Es gibt neue Regelungen zu den Masken. Im Klassenraum müsst ihr sie nicht mehr tragen." Du darfst natürlich auch dazu sagen "Wer sie weiter tragen möchte, weil er sich dann sicherer fühlt, kann das aber natürlich machen."
Und wo ist jetzt das Problem?
Kl.gr.Frosch
P.S.: Wenn du dir Sorgen um die verschiedenen Regelungen machst. So ist es doch sogar einfacher. Im Klassenraum = freiwillig. Außerhalb des Klassenraums = Pflicht.
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Ich nehme alles zurück, ich hatte es so verstanden, dass auf dem gesamten Gelände keine Masken mehr zu tragen sind.. Habe jetzt erst die letzten Seiten gelesen. Bei uns ist es ja genauso - schon die ganze Zeit. Maskenpflicht nur beim Verlassen des Klassenzimmers für die Schüler. Im engen Kontakt mit Erwachsenen setzen allerdings beide Seiten die Masken auf.
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@ kleiner gruener frosch : Die Frage ist doch, wie kommt das rüber? Ich glaube, jenseits des schulischen "Paradieses" müssen einfach viele Dinge anders geregelt werden. Das hat mit unserer bunten Sprachenvielfalt zu tun, aber auch mit Disziplinproblemen im sozialen Brennpunkt.
Wir sind einfach froh, noch keinen einzigen Coronafall, weder im Kollegium, noch in den ca. 260 Familien (soweit uns bekannt, natürlich) zu haben. Die Kinder sind, wenn sie die klaren Regeln erstmal verstanden haben, rücksichtsvoll und diszipliniert. Ihre Eltern hören auf sie und unterstützen unsere Regeln dann soweit sie können. Aber das dauert alles einige, manchmal laaange Zeit, bis es funktioniert. Und jetzt funktioniert es reibungslos.
Sobald wir diese eine Regel im Klassenraum ändern, gibt es den Dominoeffekt: Maske in Flur und Treppenhaus, auf dem Schulhof, MNS bei Eltern, die Kinder bringen oder abholen, ins Sekretariat müssen etc. - all das wird schnell vergessen und muss wieder neu antrainiert werden. Warum sollen wir uns das denn antun?
Bei uns sind drei Klassenleitungen nicht im Präsenzunterricht, neben mir sind vier KL ü 60 und sehr vorsichtig. Aber auch die jüngeren KuK verstehen nicht, warum sie den Selbstschutz unnötig verringern sollen. Und das ist nunmal so, wenn unsere lieben Kleinen uns ohne Mindestabstand und ohne MNS im Unterricht zu nahe kommen.
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Sehr schön auch die Schulmail die Freistellungsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern, die erkrankt oder sich in häuslicher Quarantäne befinden betreffend. Ein ganz großer Wurf, der da den Verantwortlichen nach einem guten halben Jahr Corona-Ausnahmezustand gelungen ist.
Wer sich gewünscht hat, dass angesichts der derzeitigen Situation eine Art Blanko-Erlass (für Angestellte und Beamte gleichermaßen gültig) erfolgt, bei dem der Nachweis einer Erkrankung des zu betreuenden Kindes oder eine Quarantäneverfügung für ein zu betreuendes Kind ausreicht, um vollumfänglich und unkompliziert einen Sonderurlaubsanspruch gewährt zu bekommen, der hat sich getäuscht. Da wird geduckt, angetäuscht, um den Busch gehauen, eingeschränkt, geschwurbelt, die FrUrlV und das Sozialgesetzbuch zu Tode zitiert und zu guter Letzt mal wieder auf die (momentan ohnehin völlig unterarbeiteten) Schulleitungen verwiesen, dass einem die Galle hoch kommt.
Die Fürsorgepflicht ist ausdrücklich eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Wenn dann der Dienstherr (das Bundesland) gleichzeitig für Härten in Form von kaum nachvollziehbaren und dennoch absolut unantastbaren Quarantäne-Regeln sorgt und dann wiederum so zögerlich und halbgar Möglichkeiten schafft, diese auch in der Familie umzusetzen, dann möchte man am liebsten in die Wand beißen.
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Sehr schön auch die Schulmail die Freistellungsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern, die erkrankt oder sich in häuslicher Quarantäne befinden betreffend. Ein ganz großer Wurf, der da den Verantwortlichen nach einem guten halben Jahr Corona-Ausnahmezustand gelungen ist.
Wer sich gewünscht hat, dass angesichts der derzeitigen Situation eine Art Blanko-Erlass (für Angestellte und Beamte gleichermaßen gültig) erfolgt, bei dem der Nachweis einer Erkrankung des zu betreuenden Kindes oder eine Quarantäneverfügung für ein zu betreuendes Kind ausreicht, um vollumfänglich und unkompliziert einen Sonderurlaubsanspruch gewährt zu bekommen, der hat sich getäuscht. Da wird geduckt, angetäuscht, um den Busch gehauen, eingeschränkt, geschwurbelt, die FrUrlV und das Sozialgesetzbuch zu Tode zitiert und zu guter Letzt mal wieder auf die (momentan ohnehin völlig unterarbeiteten) Schulleitungen verwiesen, dass einem die Galle hoch kommt.
Die Fürsorgepflicht ist ausdrücklich eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Wenn dann der Dienstherr (das Bundesland) gleichzeitig für Härten in Form von kaum nachvollziehbaren und dennoch absolut unantastbaren Quarantäne-Regeln sorgt und dann wiederum so zögerlich und halbgar Möglichkeiten schafft, diese auch in der Familie umzusetzen, dann möchte man am liebsten in die Wand beißen.
Wie sehen diese Freistellungsmöglichkeiten denn aus? Und warum sind diese zusammen mit der Prüfung, ob man die Quarantäne nicht ggf. gemeinsam mit dem anderen Elternteil ohne Sonderurlaub organisieren kann nicht ausreichend?
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