Schwangerschaft und Probezeit

  • Ich habe heute morgen ein bisschen gesucht, nach einer entsprechenden Quelle Reyrey . Ich habe die von dir angegebene Aussage nur auf einer Seite gefunden, die sich allgemein zu Beamten und Elternzeit äußert, wo es spezifisch um Schuldienst ging (z.B. beim VBE oder auch beim Schulamt Freiburg) wird immer nur darauf verwiesen, dass die Elternzeit sich ähnlich wie Pflegezeiten bis zu zwei Jahren auf die Probezeit auswirken kann, dies aber keine rechtlich verbindliche Auskunft darstelle und man sich für genauere Informationen z.B. an die Rechtsberatung seiner Gewerkschaft wenden solle. Kann-Regelung ist nicht Muss-Regelung, insofern müsstest du wohl wirklich einfach noch einmal deinen persönlichen Hintergrund mit deiner Gewerkschaft klären, um hier zu erfahren, welche Einzelkonstellationen zur Anwendung dieser Kann-Regelung führen würden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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