Hallo. Ich bin jetzt nach meiner Elternzeit für ein Schuljahr an eine neue Schule abgeordnet worden (Ba-Wü). Ich habe per Mail einige Infos zur Schule bekommen. Eine Info kann ich leider gar nicht verstehen. Der Text lautet so:
Antrag zur Regelung bei der Angabe von Verfügbarkeit in Bezug auf das Deputat
Antrag
Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt, dass jeder Lehrer 1/3 mehr an Zeitstunden zur Verfügung stellt, als es dem angegebenen Deputat entspricht.
Beispiel: Lehrkraft mit 12 Stunden muss 16 Stunden angeben, an welcher sie zum Unterricht herangezogen werden kann.
Begründung
1) Bei der Stundenplanerstellung entsteht mehr Handlungsspielraum.
2) Es entstehen ggf. weniger Hohlstunden.
3) Gerechtere Aufteilung der Unterrichtszeiten im Kollegium.
4) Stundenverteilung kann sinnvoller auf Klassen verteilt werden (z.B. keine 3 Stunden Mathe am
Stück) Mehrere Tage entspricht einer besseren Verteilung der Fächer und Unterrichtsinhalte.
Kann mir bitte jemand erklären, was das bedeutet?! Muss ich tatsächlich ein Drittel unbezahlt mehrarbeiten??