Beförderungsämter Sachsen

  • Liebe Kolleg*innen, kann mir jemand sagen, wo ich nachlesen kann, wie das mit den Beförderungsämtern in Sachsen geregelt ist?

  • Weiß niemand nix Genaueres? Irgendwie scheinen plötzlich seit der Verbeamtungswelle kleine Pöstchen zu entstehen, die dann mal eben durch die SL ausgeschrieben werden (für den, den sie da haben will:fluester:) Irgendeine Transparenz muss es doch geben?


    Und achso, was ist mit den ganzen Tarifangestellten?

  • Und achso, was ist mit den ganzen Tarifangestellten?

    Die können im Prinzip genauso befördert werden. Zumindest geht das bei uns.

  • Kläre Frage für deine Gewerkschaft würde ich sagen Samu. Und berichte hier gerne, was du erfährst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kläre Frage für deine Gewerkschaft würde ich sagen Samu. Und berichte hier gerne, was du erfährst.

    Weeßchnich, die sind doch selbst gerade erst in der Findungsphase mit dem ganzen Beamtengedöns.

  • Das stand im Handlungsprogramm von 2018 unter 2.5 und ist als Ausgleich für die nicht verbeamteten Lehrer gedacht. Bis jetzt habe ich allerdings erst eine ausgeschriebene E14-Stelle gesehen, da ging es um die Koordinierung aller Fördermaßnahmen an der Schule. Hat sich meines Wissens bei uns keiner dafür beworben.

    Hier der Wortlaut aus dem Handlungsprogramm:


    2.5 Beförderungsstellen und Zulagen für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

    Die erfolgreiche Entwicklung des sächsischen Schulsystems ist entscheidend dem jahrzehntelangen Engagement der Lehrkräfte im Bestand zu verdanken. Der Freistaat hat dazu in den letzten Jahren Oberschul- und Förderschullehrkräfte in Anerkennung dieses Engagements in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Grundschullehrkräfte steigen zukünftig ebenfalls in die Entgeltgruppe 13 auf. Ergänzend dazu wird durch Ausbringung von 20 Prozent Beförderungsstellen den nicht verbeamteten grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1. Januar 2019 eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 angeboten.

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