Die Frage zuerst: Welche Qualifikation wird an BBS/BK benötigt, um bilingualen Unterricht erteilen zu dürfen? Genügt es, beide Fakultas (in meinem Fall wären das Englisch und WiWi) innezuhaben?
Zur Erläuterung: Ich werde mein Studium in NRW aufnehmen, da ich hier akt. noch gebunden bin, habe nun aber entschieden, dass ich zum Vorbereitungsdienst und langfristig zurück nach Bayern möchte. An FOS/BOS (Bayern) wird International Business Studies bilingual unterrichtet, an einigen nordrhein-westfälischen WG z. B. ist das bei VWL der Fall. An meiner Universität (Köln) gab es den sog. Zusatzstudiengang Bilingualer Unterricht – Englisch, der sich allerdings an StEx-Lehramtsstudierende richtete und auf die gängigen Fächer Geographie, Geschichte und Sozialwissenschaften bezog. An der LMU München besteht die Möglichkeit, das nachträgliche Erweiterungsfach "Fremdsprachliche Qualifikation (LA Berufliche Schule)" hinzuzunehmen – ich konnte aber noch nicht in Erfahrung bringen, ob das auch bzw. speziell für diejenigen gedacht ist, die beide Fakultas (nicht-sprachlich sowie sprachlich) vorzuweisen haben, oder doch, ggf. ausschließlich, für die, die die jeweilige fremdsprachliche Fakultas nicht besitzen. Weiß dazu jemand mehr? Es wäre ärgerlich, sollte ich IBS letztlich nicht unterrichten dürften (woran ich wohl Freude hätte), weil es mir an einem spezifischen Schein mangelt. Auch vor dem Hintergrund der internationaler aufgestellten Schulen und des zunehmend bilingualen Angebots würde ich mich gern über die Befugnis, ebenjenen bilingualen Unterricht zu erteilen, profilieren (bzgl. Einstellungschancen).
Andernfalls: An wen, wohin richte ich Fragen wie diese? Direkt an's Kultusministerium?
Danke vorab!