Niedersachsen - Kinder die Familienangehörige aus der Risikogruppe haben

  • Hallo zusammen


    ist es schon eindeutig geregelt, wie mit Kindern aus Risikogruppen in Niedersachsen verfahren wird? Sprich Kinder, die im Haushalt mit Risikogruppen zusammenleben? Die Formulierung:


    Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der in Kap. 24 genannten Risikogruppen angehören, haben im Szenario A wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen im einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Für Szenario A und B gilt:
    Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."


    Sehe ich richtig, dass Kinder mit Angehörigen die einer Risikogruppe angehören nach wie vor - allerdings mit Attest (Unterschied zu vor den Ferien)- im Homeschooling bleiben können?

  • Nachtrag:

    Im Leitfaden ist das für Szenario A und B noch mal aufgeschlüsselt,

    bei A steht

    Zitat

    Für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen.

    und

    Zitat

    Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten.

    Das bezieht sich meiner Meinung nach auf

    https://www.arbeitsschutz-schu…en_Schutzes_beduerfen.pdf


    Darin steht

    Zitat

    Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der o.g. Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch)ins „Homeoffice“ gehen.

    und

    Im Rahmenhygieneplan vom 5.8. wird noch einmal für Lehrkräfte - nicht aber für SchülerInnen benannt:

    Zitat

    Beschäftigte, die das 60.Lebensjahr überschritten haben, werden ebenfalls wieder uneingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt. Gleiches gilt für Beschäftigte, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt leben.


    ABER

    Es ist eine Kann-Bestimmung, die Ermessensspielraum zulässt

    und die m.M.n. nicht eindeutig (genug) formuliert ist,

    sodass man damit rechnen muss, dass es in einzelnen Schulen zu Schwierigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen kommen kann (kann... muss aber nicht).

  • Genau das verwirrt mich eben. Ich vermute, dass der


    Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ hinfällig wird. Da es ja im neuen Rahmenhygieneplan nun eingeordnet wird. Dieser ist für mich aber für Schüler mit Angehörigen der Risikogruppe nicht eindeutig. Ich vermute, dass wenn Lehrer mit Angehörigen aus der Risikogruppe eingesetzt werden. Dann wird das auch mit Schülern passieren.


    Aktuell steht also geschrieben, dass "Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen am Unterricht teilnehmen können"


    Die Frage ist bei diesem Satz:

    Für Szenario A und B gilt:

    Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."


    Was heißt dann Schüler AUS RIsikogruppen ?


    Auf Nachfrage beim Arbeitsschutzbeauftragten habe ich lediglich den oben im ersten Beitrag genannten Absatz als Mail bekommen, ohne Erklärung. Sie wollte sich aber auf kein Ja oder Nein einlassen...

  • Das gleiche Spiel gab es zu Beginn mit dem Absatz für Lehrkräfte mit Angehörigen aus Risikogruppen, da wollte ich auch niemand festlegen und man war dann auf die SL angewiesen. Zunächst war es ein Absatz und der Bezug nicht ganz deutlich, später wurde in der nächsten Veröffentlichung der Absatz geteilt, sodass Lehrkräfte mit Angehörigen rausgefallen wären.


    Immerhin wird es für Lehrkräfte doch jetzt explizit genannt, dass diese im Unterricht eingesetzt werden, für SchülerInnen wird es nicht genannt.

    Außerdem wird in allen Szenarien genannt, dass SchülerInnen, die im Distanzlernen sind, mit Aufgaben zu versorgen seien. Demnach muss es ja SuS geben, die zu Hause sind.


    Die Erfahrung sagt: Wenn es hart auf hart kommt, wird sich die Landesschulbehörde auf nichts einlassen und dem Elternwillen folgen.

    Als Schulleitung sollte man sich die Anweisung in Zweifelsfällen schriftlich geben lassen.

  • Ja ich habe auch schon gemerkt, dass man sich da nicht zu einer Aussage hinreißen lasssen wollte. Schüler die der Risikogruppe angehören sind m. E. ja klar. Sie können mit Attest im Lernen zu Haus bleiben. Schüler AUS Risikogruppen ist natürlich ggf. auslegbar. Man findet nirgends eine klare Aussage bis jetzt.

  • Ja ich habe auch schon gemerkt, dass man sich da nicht zu einer Aussage hinreißen lasssen wollte. Schüler die der Risikogruppe angehören sind m. E. ja klar. Sie können mit Attest im Lernen zu Haus bleiben. Schüler AUS Risikogruppen ist natürlich ggf. auslegbar. Man findet nirgends eine klare Aussage bis jetzt.

    Nee, das ist doch nicht auslegbar. "aus Risikogruppe" heißt, dass man selbst dazugehört.

    Im Zweifel kann man als Eltern aber sowieso alles durchdrücken. Bei euch offenbar eben mit ärztlichem Attest. Ob es für das Kind das Beste ist, sei mal dahingestellt.

  • Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen im einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Das steht so in der Vorgabe und es ist eine KANN-Bestimmung ... und damit dehnbar,

    alternativ stünde da "sollen" oder "nehmen teil".


    Die Aussagen sind nicht wirklich fest,

    ob das Absicht sein kann, weiß keiner.

  • Es gibt ja auch noch den Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums "Schule in Corona-Zeiten 2.0".


    Darin werden Angehörige als Grund für das Home-Learning nicht benannt:

    "Personen, die gemäß der Definition des RKI aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion haben, können vor dem Hintergrund des geringen Infektionsrisikos unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Hygieneregeln grundsätzlich wieder ihre Präsenztätigkeit in der Schule aufnehmen.

    Für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen." (S. 6)


    Es wird allerdings auf den bereits benannten Erlass verwiesen: " Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten."

  • Es wird allerdings auf den bereits benannten Erlass verwiesen: " Weitere Hinweise sind im Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ enthalten."

    Den man dann sucht ... und im Begleitschreiben zum neuen Rahmenhygieneplan den Hinweis findet, dass es dieser nicht mehr gesondert veröffentlicht würde, da die Inhalte in den Hygieneplan eingearbeitet seien.


    Und da ist es eine Kann-Bestimmung.

  • kleiner gruener frosch

    Hat den Titel des Themas von „Niedersachsen - Kinder die Famielienangehörige aus der Risikogruppe haben“ zu „Niedersachsen - Kinder die Familienangehörige aus der Risikogruppe haben“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn's pingelig ist, die Famielie in der Fredüberschrift tut mir jedesmal fast körperlich weh. Kann das jemand reparieren? Bitte...

    Okay, überredet. ;) Done.


    kl. gr. frosch

  • Ich habe letzte Woche mal bei "höherer Stelle" nachgefragt... (also jenseits der Schule)

    Aussage aus rechtskundigem Munde: Es gilt für Schüler das, was auch für Lehrkräfte deutlich formuliert ist.


    SuS, die selbst zur Risikogruppe gehören (mit Attest) können zu Hause bleiben.

    Menschen mit Angehörigen, die zur Risikogruppe gehören, nehmen ihre Tätigkeit (als SuS oder LuL) wieder in der Schule auf.


    Zitat (mehr oder weniger), nachdem auf die Formulierung mit "können" hingewiesen wurde: Auch im Ministerium wird derzeit mit "heißer Nadel" gestrickt, manche Formulierung unglücklich gewählt.

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