Kinder ohne Aufenthaltstitel

  • Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, aber hat jemand von euch Erfahrungen mit Eltern und Kindern ohne Aufenthaltstitel? Kein Flüchtlingsstatus.

    Insbesondere hinsichtlich Versicherung, rechtlicher Rahmen etc.

    Näheres nur per PN, weil zu heikel.

  • Quasi ohne Meldung bei der Behörde? Dann nein.


    Unsere haben z. T. einen unsicheren Status, sie haben ein Dokument, in dem vermerkt wurde, dass auf Grund von Corona die Prüfung seitens der Behörde ausgesetzt wurde und bis zur tatsächlichen Prüfung das Dokument gültig bleibt.


    Ansonsten beschulen wir, was in unser Gebiet zieht und das entsprechende Alter hat, da kommt monatlich eine Meldung der Zuzüge.

  • Näheres nur per PN, weil zu heikel.

    Ware dann nicht eine Beratung beim Flüchtlingsrat o.ä. Verein sinnvoll? Klingt nicht nach etwas, wo wir rechtssichere Auskunft geben könnten.


    (Ich sollte mal irgendeine eine Einschätzung schreiben, von irgendeinem Anwalt angefordert, für irgendein Verfahren... am Telefon, das ist sehr strange gelaufen und die Kanzlei hat mich noch angemacht, weil "alle anderen Lehrer" immer klag- und fraglos Berichte geliefert hätten...) Ich würde mich mit Beratung jedenfalls zurückhalten.

  • Ich habe mich jetzt anonym bei der Ausländerbehörde beraten lassen. Es ging mir darum, auf was ich achten soll etc. Da es um einen konkreten Fall geht wollte ich einen evtl Erfahrungsaustausch nur per PN. Also keine rechtliche Beratung.

  • Warum ließest du dich anonym bei der Behörde beraten? Du bist doch selbst (vermute ich mal) mit Aufenthaltstitel und vertrittst ja in deiner Rolle den Staat. Da würde ich schon mit offenen Karten spielen.

    • Offizieller Beitrag

    weil es Situationen im Leben gibt, wo man nicht blind vertraut, wenn man bei der Ausländerbehörde anruft und sagt "Hallo, Herr Müller hier von der städtischen Gesamtschule Mitte, ich habe in meiner 5. Klasse ein Mädchen ohne Papiere, ich glaube, die Eltern sind illegal eingereist, was mache ich denn?".
    Deine Aufgabe als Lehrer ist zu unterrichten (und erziehen und so weiter ...), auf jeden Fall NICHT darüber zu urteilen, ob diese Familie abgeschoben wird. In so einem Fall gibt es weitere Berater*innen, die eben alle Gesetze besser kennen.

    und nein, das ist keine verbrecherische Unterstützung, es ist Mitmenschlichkeit. Wir urteilen nicht, was Eltern gemacht haben, um ihrem Kind ein besseres Leben zu bieten. Sie kümmern sich schon um die Papiere.

  • HansWurst : Darf ich mal nachfragen, was du an Chilipaprikas Aussage so traurig findest???

    Da ich mit meiner Meinung hier in absoluter Unterzahl bin möchte ich eigentlich keine Diskussion dazu anstoßen aber weil du fragst:


    Auch wenn Chili schrieb "das ist keine verbrecherische Unterstützung"; ist es eben doch. Gerade von einem Staatsdiener sollte da eine intensivere Reaktion folgen, als ein Schulterzucken. Andere Straftaten der Eltern würdet ihr doch sicher auch an entsprechende Stellen melden, wenn ihr davon erfahrt. Aber in dem Fall ist es natürlich ein Fall von "denkt auch mal einer an die Menschlichkeit?!!"

  • Ich gebe Hans Wurst vollkommen Recht. Wir sind als Beamte Vertreter des Staates. Ich würde den Eltern ggf. entsprechende Kontaktdaten raussuchen, wo sie Unterstützung, Hilfe oder Beratung bekommen. Ansonsten sind wir der Staat. Ich würde mir nicht herausnehmen zu entscheiden, ob die Familie hierbleiben darf oder nicht und womöglich die Arbeit anderer Behörden zu erschweren.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, ich glaube nicht, dass ich andere Straftaten melden würde (ich stand noch nie vor der Situation), nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist. (ich bin vermutlich aber ziemlich unkreativ, welche Straftaten sonst existieren).


    Der Aufenthaltsstatus interessiert mich in meinem Beruf nur, wenn ich einen Ausflug / eine Klassenfahrt mache und natürlich berücksichtige, dass jeder Schüler mitkann. Bisher hatte es noch nie eine Auswirkung auf meinen Alltag (war aber noch nie Klassenlehrerin, also vielleicht gibt es noch mehr Berührungspunkte)

    . Ich würde mir nicht herausnehmen zu entscheiden, ob die Familie hierbleiben darf oder nicht und womöglich die Arbeit anderer Behörden zu erschweren.

    Genau das ist der Punkt: ICH entscheide das nicht. Ich erfrage vielleicht nur anonym, welche Möglichkeiten ich hätte, etwas zu machen, damit ich bei Namensnennung keine ungewollte Gefahr für die Familie / das Kind auslöse.
    Im Übrigen: es ist oft viel unkomplizierter, als man denkt. Ich war schon auf einer Auslandsfahrt mit einem Kind im Duldungsstatus, obwohl es zeitweise nicht mal aus dem Kreis rausdurfte. Die Ausländerbehörde hat uns einen Wisch ausgestellt und schwuptiwups waren wir eine Woche in Frankreich.

  • Auch als "guter pflichtbewusster Beamter" kann ich Gewissensentscheidungen treffen. Und wer schon mal mit Behörden zu tun hatte, die Abschiebungen organisieren, sollte wissen, welche Informationen man weitergibt und welche man besser für sich behält. Menschlichkeit und gesunder Menschenverstand ist oft wichtiger als blinde Treue dem "Staat" gegenüber. Weiß man doch schon länger...

  • Genau das ist der Punkt: ICH entscheide das nicht. Ich erfrage vielleicht nur anonym, welche Möglichkeiten ich hätte, etwas zu machen, damit ich bei Namensnennung keine ungewollte Gefahr für die Familie / das Kind auslöse.

    In dem du der Stadt / dem Landkreis mitteilst: Kind XY ist bei uns aufgelaufen. Was sollen wir machen? Kannst du ihm keiner Gefahr aussetzen. Dann wird die Behörde prüfen, ob er nach geltendem Recht hier bleiben darf. Was ist, wenn der Vater ein gesuchter Kriegsverbrecher ist, der hier untergetaucht ist? Du unterstützt ihn, indem du Informationen nicht weiter gibst.

  • Naja, übers Schulbüro werden die Kinder aufgenommen und ohne einen rechtsgültigen Status wird die Einschulung nicht möglich sein.

    Also wird dir das Schulbüro alle Informationen geben können, so dass du aus jeglicher Haftung raus bist.


    Etwas anderes sind offensichtlich gefälschte Dokumente. Das muss aber d Schulbüro und damit der Schulleitung auffallen.

  • Auch als "guter pflichtbewusster Beamter" kann ich Gewissensentscheidungen treffen. Und wer schon mal mit Behörden zu tun hatte, die Abschiebungen organisieren, sollte wissen, welche Informationen man weitergibt und welche man besser für sich behält. Menschlichkeit und gesunder Menschenverstand ist oft wichtiger als blinde Treue dem "Staat" gegenüber. Weiß man doch schon länger...

    Sorry, aber dann hast du aus meiner Sicht den falschen Job gewählt. Es geht nicht um blinde Treue. Es geht darum, dass du Informationen vorenthalten möchtest, da du eine negative Entscheidung fürchtest. Sollte die Ausländerbehörde eine Entscheidung fällen, die aus deiner Sicht falsch ist, ist es vollkommen richtig, wenn du die Familie unterstützt ihr Recht zu bekommen. Aber vornherein Informationen vorzuhalten, um eine mögliche negative Entscheidung zu verhindern, ist nicht in Ordnung. Du kannst gar nicht beurteilen, warum es eventuell zu einer negativen Entscheidung kommt.

  • Sagen wir das mal so: Ich weiß mitlerweile, dass das Mind und die Familie nichts zu befürchten hat. Hier wird, wie einige vermuten nichts von uns als Schule "verschwiegen" oder "unter den Tisch gekehrt".

    Und ja, die Info hab ich jetzt ganz offiziell.

    Übrigens ist eine Beschulung ohne Aufenthaltstitel rechtlich nicht nur möglich, sondern Pflicht. Zumindest hier in meinem Bundesland.

  • In dem du der Stadt / dem Landkreis mitteilst: Kind XY ist bei uns aufgelaufen. Was sollen wir machen? Kannst du ihm keiner Gefahr aussetzen. Dann wird die Behörde prüfen, ob er nach geltendem Recht hier bleiben darf.

    Natürlich schade ich dem Kind damit, wenn es abgeschobben wird. Oder die Eltern abgeschoben werden, das Kind aber bleibt. Dafür will ich nicht verantwortlich sein. Ich sehe mich auch nicht in der Verantwortung, Behörden etwas auf die Nase zu binden, nach dem ich nicht explizit gefragt wurde. Ich halte nichts von vorauseilendem Gehorsam. Das betrifft nicht nur den Aufenthaltsstatus, sondern natürlich auch Straftaten. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, geht mich das nichts an.


    Zitat

    Was ist, wenn der Vater ein gesuchter Kriegsverbrecher ist, der hier untergetaucht ist? Du unterstützt ihn, indem du Informationen nicht weiter gibst.

    Ja, das dürfte natürlich beim deutlich überwiegenden Teil der Menschen ohne Aufenthaltstitel der Fall sein.

  • Tom123 Weißt du, es gibt durchaus sehr unterschiedliche Erfahrungen mit staatlichen Behörden, die nicht erst nach über 30 Berufsjahren das eigene Verhalten beeinflussen können. Nicht immer im Sinne dieser Behörden. Ich weiß, wie ich in bestimmten Situationen handeln werde. Das gehört zu meinem Beruf. Mach erstmal möglichst viele eigene Erfahrungen, um dir eine Meinung zu bilden, bevor du hier jemandem dir völlig Unbekannten sagst, er habe den falschen Beruf...

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