Regelbetrieb Hessen

  • In $13 ist geregelt "sie können an den regelmäßigen Testungen teilnehmen" (bezieht sich auf geimpft und genesen). Von daher sehe ich aktuell keine rechtliche Grundlage, mit der man den Schülern die Testung verweigern könnte.


    Im Gegenteil: Bei uns häuft es sich nun langsam, so dass unsre SL angeordnet hat, dass sich ALLE (Personal, Lehrkräfte, Schüler) 3x wöchentlich testen sollen. (Klar kann sie das rein rechtlich nicht, aber es gab niemanden der widersprochen hat oder das nicht will).

  • In $13 ist geregelt "sie können an den regelmäßigen Testungen teilnehmen" (bezieht sich auf geimpft und genesen). Von daher sehe ich aktuell keine rechtliche Grundlage, mit der man den Schülern die Testung verweigern könnte.


    Im Gegenteil: Bei uns häuft es sich nun langsam, so dass unsre SL angeordnet hat, dass sich ALLE (Personal, Lehrkräfte, Schüler) 3x wöchentlich testen sollen. (Klar kann sie das rein rechtlich nicht, aber es gab niemanden der widersprochen hat oder das nicht will).

    So ist es bei uns auch. Hinzu kommt, daß fast in jeder Klasse jemand positiv getestet wurde und entsprechend dann ja zwei Wochen jeden Tag testen gilt- bei uns machen das alle.

  • Oh je Teach Smart. Das klingt übel.


    Gerade eben kam die Mitteilung von SSA. Wir dürfen jetzt auch alle drei Mal wöchentlich testen.

  • Uns geht es ähnlich wie TeachSmart.

    Wir machen derzeit täglich mind. 10 Meldungen ans Amt mit positiven Fällen. Wir wissen kaum noch wo wir positiv getestete Schüler "Zwischenparken" sollen, bevor sie von den Eltern abgeholt werden.

    Offiziell dürfen wir ja nicht Mal die Geschwisterkinder mit nach Hause schicken. Zum Glück reagieren die meisten Eltern besonnen und nehmen diese direkt mit bzw. Lassen sie direkt Zuhause. Der tägliche Corona-Verwaltungsaufwand beträgt mind. 2 Zeitstunden mit exakt 0 zusätzlichen Deputat Stunden zum Ausgleich...ohne Worte.

  • Wir wissen kaum noch wo wir positiv getestete Schüler "Zwischenparken" sollen, bevor sie von den Eltern abgeholt werden.

    Bei uns saßen sie gestern auf einer Stuhlreihe mit Abstand den ganzen Flur lang vom Sekretariat bis zur Eingangstür. Als ich um 10.30 Uhr kam habe ich mich nur über die viele Stühle im Flur gewundert, erst danach kam dann die Auflösung.

    Also evtl. ist so eine Stuhlreihe dann auch eine Idee für euch.

    Offiziell dürfen wir ja nicht Mal die Geschwisterkinder mit nach Hause schicken.

    Das tun und dürfen wir glücklicher Weise, aber da diskutieren dann Eltern leider auch noch drum, unglaublich.

  • Ich bin bei folgendem Fall nicht sicher, könnt ihr mir helfen? In die Klasse meines Kindes geht der Bruder eines positiv getesteten Mädchens. Darf dieser Bruder am Montag in die Schule kommen? Ich bin der Meinung, dass er in Quarantäne bleiben muss, da er nicht geboostert ist und seine Zweitimpfung länger als 3 Monate her ist. Sehe ich das richtig?

  • Das hängt davon ab, wann die Positivtestung der Schwester war und ob der Bruder sich dann bereits aus der Quarantäne freigetestet hat.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Oh das weiß ich leider nicht. Weiß nur, wie es bei Ungeimpften ist.


    Kleines Update: Die Fälle werden mehr. Derzeit sind sechs Kolleg:innen nicht da, ich muss mich leider auch für Anfang nächster Woche krankmelden, da ich seit Tagen bemerkt habe, dass ich Halsschmerzen hab, heute Morgen tierische Kopfschmerzen und die Nase zu :( Teste mich täglich, hatte im November die Delta-Variante und hoffe, dass ich noch "gut" geschützt bin, um Omikron nicht auch noch mitzunehmen...


    Inzidenz liegt jetzt bei 1424 :( Es ist doch unglaublich!

  • Das hängt davon ab, wann die Positivtestung der Schwester war und ob der Bruder sich dann bereits aus der Quarantäne freigetestet hat.

    Aber freitesten kann man sich doch nur xTage nach dem letzten Kontakt mit einem positiven, wenn man zusammen wohnt findet der ja nicht statt, sondern besteht weiterhin. Also dürfte es logischer Weise kein freitesten geben.


    So wird es bei uns auch weiterhin konsequent gehandhabt, wir schicken die Kinder dann wieder nach Hause bzw. lassen sie abholen. Aber ich weiß, Logik ist seit Corona abgeschafft.

  • Ich bin bei folgendem Fall nicht sicher, könnt ihr mir helfen? In die Klasse meines Kindes geht der Bruder eines positiv getesteten Mädchens. Darf dieser Bruder am Montag in die Schule kommen? Ich bin der Meinung, dass er in Quarantäne bleiben muss, da er nicht geboostert ist und seine Zweitimpfung länger als 3 Monate her ist. Sehe ich das richtig?

    Ja, wenn die Zeitimpfung mehr als zwei Monate her ist, muss er in Quarantäne. Die beträgt bei Schulkindern fünf Tage. Ich bin mir nicht sicher, ob sie automatisch endet oder ein Test gemacht werden muss.

  • Aber freitesten kann man sich doch nur xTage nach dem letzten Kontakt mit einem positiven, wenn man zusammen wohnt findet der ja nicht statt, sondern besteht weiterhin. Also dürfte es logischer Weise kein freitesten geben.


    So wird es bei uns auch weiterhin konsequent gehandhabt, wir schicken die Kinder dann wieder nach Hause bzw. lassen sie abholen. Aber ich weiß, Logik ist seit Corona abgeschafft.

    Wenn das infizierte Kind in Quarantäne ist (und die Eltern das auch umsetzen), dann besteht doch auch in der gemeinsamen Wohnung seit dem Test gerade kein Kontakt mehr und die Geschwister können sich frei testen. Ist eines der Geschwisterkinder positiv, müssen die übrigen Geschwister dann aber die ursprünglichen 10 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben.


    LG DFU

  • Wenn das infizierte Kind in Quarantäne ist (und die Eltern das auch umsetzen), dann besteht doch auch in der gemeinsamen Wohnung seit dem Test gerade kein Kontakt mehr und die Geschwister können sich frei testen. Ist eines der Geschwisterkinder positiv, müssen die übrigen Geschwister dann aber die ursprünglichen 10 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben.


    LG DFU

    Ich denke, das hat ja was mit den räumlichen Verhältnissen zu tun und bei uns mit Großfamilien in 3/4-Zimmerwohnungen ist das doch gar nicht möglich zu separieren, wenn man denn will (ich würde es z.B. auch gar nicht wollen!)

  • Du wolltest lieber, dass sich deine anderen Kinder dann auch anstecken?

    So hätte ich dich nicht eingeschätzt, nachdem dir das Impfen der Kinder so wichtig war.


    Aber abgesehen davon, dass du die Quarantäne nicht wie vorgesehen durchführen wolltest, kenne ich durchaus Familien, die dann die infizierte Person (egal ob Elternteil oder (Grundschul)Kind) separieren. Und selbstverständlich testen sich die Kontaktpersonen dann wenn es möglich ist frei und gehen wieder zur Arbeit oder zum Unterricht.


    LG DFU

  • Ich bin bei folgendem Fall nicht sicher, könnt ihr mir helfen? In die Klasse meines Kindes geht der Bruder eines positiv getesteten Mädchens. Darf dieser Bruder am Montag in die Schule kommen? Ich bin der Meinung, dass er in Quarantäne bleiben muss, da er nicht geboostert ist und seine Zweitimpfung länger als 3 Monate her ist. Sehe ich das richtig?

    Welches Bundesland?

  • Hallo Schmeili, danke, ich habe gerade keine Zeit alles zu studieren, deshalb stelle ich auch nur kurz mal ein, was wir gerade von der Schule unseres Kindes bekommen haben:


    Liebe Eltern,


    hiermit gebe ich Ihnen ein kurzes Update der Absonderungsregeln, die ich vor wenigen Tagen vom Gesundheitsamt erhielt:


    Gemäß Corona Schutzverordnung des Landes Hessen (zuletzt geändert zum 17.01.2022) und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 14.01.2022 wird allen Bürger*innen die Möglichkeit eröffnet, als COVID-19-Infizierte oder betroffene Kontaktperson die generell vorgesehene Absonderungsdauer von 10 Tagen zu verkürzen. Hierfür ist die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Nachweises notwendig, dies ist nun generell mit einem professionellen Antigentest möglich!

    • Für Infizierte ist dies frühestens am 7. Tag nach dem positiven Labortest bei Symptomfreiheit möglich,

      für symptomfreie Kontaktpersonen einer infizierten Person ist dies für Schüler*innen frühestens am 5. Tag nach dem positiven Labortest eines Familienangehörigen (Haushaltskontakt) oder dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person möglich.

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    Soweit ein Auszug der Info aus dem Gesundheitsamt.
    Für uns als Schule bedeutet das, dass Sie uns unmittelbar nach Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses Ihres Kindes bzw. Kontaktes Ihres Kindes mit einer nachweislich infizierten Person darüber informieren. (wie bisher schon)
    Für eine Verkürzung der Absonderungsdauer muss Ihr Kind den negativen (Antigen-)Test einer Teststelle nun bei der Schulleitung vorlegen. Dieser Test muss gemäß den oben genannten Regeln erfolgen, wobei der Tag der Infektionsfeststellung/Kontaktfeststellung als Tag „null“ gewertet wird!
    Hat Ihr Kind am 7. Tag (im Falle von eigener Infektion) bzw. 5. Tag (im Falle von Kontakt) den negativen Test, kann das Kind am Folgetag wieder in die Schule kommen, muss aber zuerst im Sekretariat den Test vorlegen, damit von der Schulleitung die Freigabe für den Unterrichtsbesuch erfolgen kann. Erst danach darf Ihr Kind wieder den Unterricht besuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Das bedeutet also, dass ein Haushaltsangehöriger sich nach 5 Tagen freitesten und dann wieder zur Schule gehen kann. Falls er am 6. Tag doch infiziert wäre, würde das niemand mehr merken?

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