Hi,
da man ja von einigen hier hört, dass das Geld während eines Refs schon mal knapp werden kann, hätte ich eine Frage.
Wie sieht es aus mit Nebenjobs während des Refs? Wieviel ist ok, was ist genehmigungspflichtig?
Viele Grüße
Styles
Hi,
da man ja von einigen hier hört, dass das Geld während eines Refs schon mal knapp werden kann, hätte ich eine Frage.
Wie sieht es aus mit Nebenjobs während des Refs? Wieviel ist ok, was ist genehmigungspflichtig?
Viele Grüße
Styles
Hallo,
genehmigungspflichtig ist grundsätzlich erstmal alles, was "durch die Bücher geht". So meine Seminarleitung off the records. Für diese Jobs gibts dann wieder Grenzen ab wann es der Seminarleitung gemeldet werden muß, ist in den Bundesländern sicher verschieden. Falls du ein vertieftes Interesse an hessischen Regelungen hast gucke ich gerne in meinen Unterlagen nach.
LG
maria leticia
Du bist verbeamtet - und somit verpflichtet, deine gesamte Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen.
Heisst: Für jede Nebentätigkeit muss eine Genehmigung beantragt werden.
Tätigkeiten, die deinem pädagogischen Profil entsprechen (Nachhilfe, Volkshochschule etc.) sind jedoch nur eingeschränkt genehmigungspflichtig, bzw. müssen in der Regel von der Dienststelle genehmigt werden.
Alle Nebentätigkeiten, die du im Sinn hast, müssen in B-W angezeigt werden.
Als allgemein genehmigt gelten Nebentätigkeiten unter 2400 DM (bitte selber umrechnen). Sie müssen trotzdem angezeigt werden. Der Umfang darf 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschreiten und natürlich (s.o.) der Dienstausübung nicht abträglich sein.
Schriftstellerische, wissenschaftliche u.ä. Tätigkeiten müssen nicht genehmigt werden, bei einem Verdienst über 2400 DM aber angezeigt werden.
Alle anderen Nebentätigkeiten in deinem Sinne bedürfen der Genehmigung.
Wichtig ist auch, dass der Beamte mit seinen Tätigkeiten nicht durch den Vorteil seiner Stellung (Unkündbarkeit, Besoldung,...) in Konkurrenz mit anderen tritt.
Zuständig ist in allen Fällen das OSA bzw. die Schulämter!!! Eine gesetzliche Grundlage für eine erleichterte Genehmigung bei pädagogischen Tätigkeiten gibt es bei uns nicht, wie alias anklingen lässt! Allerdings wird dies meines Wissens insbesondere bei Refs de facto besonders akzeptiert.
Hi Styles,
ja, ich muß den anderen zustimmen. Eine "offizielle" Arbeit mußt Du anmelden, das ist Pflicht , aber wie sieht es denn mit Nachhilfe aus? Das muss ja keiner wissen! Ich hatte auch meine Referendariatszeit über immer 2-3 Nachhilfeschüler und das hat super geklappt. Ich würde sie zu dir kommen lassen, damit du nicht auch noch die Fahrtzeit hast und ansonsten würde ich mir genau überlegen, wie viel du "neben" dem Refrendariat schaffen kannst. Sooo unendlich viel Zeit ist es nämlich nicht, die dir da so zur freien Verfügung steht! Und man möchte ja auch noch etwas für sich tun (Sport, Freunde , etc. W I C H T I G !)
Also, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
LG Sydney
ZitatDas muss ja keiner wissen! [
Voooooorsicht! Du arbeitetest mit Schülern, die gehen auf eine Schule, da gibt es wieder Schulleiter, die kennen vielleicht deinen Schulleiter... --> Die Welt ist klein und als Beamter (auf Widerruf) ggf. die Ermittlungen der vorgesetzten Behörde aushalten zu müssen, ist freundlich gesagt suboptimal. Dazu käme im schlimmsten Falle noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und bei allen Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird wieder deine vorgesetzte Behörde eingeschaltet...
Und das alles, weil man einen kleinen Vordruck nicht ausfüllen will? Habe noch nie gehört, dass ein solcher Nebenverdienst nicht genehmigt wird.
Hallo Zusammen,
an nachhilfe dachte ich nicht. Obwohl das sicher auch keine schlechte Idee ist. In jedem Fall werde ich aber alles ordnungemäß machen. Habe keine Lust auf Überraschungen.
Bei den Nebentätigkeiten habe ich eher an wissenschaftliche Fachvorträge gedacht, an einer Pirvatuni. 400 Euro im Monat sollten doch als Standardfreibetrag ok sein, oder?
Beste Grüße
Styles
Werbung