Guten Abend, liebes Forum,
bei uns stehen demnächst tatsächlich Klassenfahrten an.(Gymnasium, Klasse 6)
Unser alter Vordruck der Schule sieht noch vor, dass von allen Eltern auch eine Kopie des Impfausweises der Kinder mitgegeben werden muss.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob das im Rahmen der DSGVO überhaupt rechtens ist?
Wie handhabt ihr das? Reicht euch die Aussage, dass das Kind bspw. gegen Tetanus geimpft ist (evtl. mit dem Zusatz des Datums) oder lasst ihr euch noch eine Kopie des Ausweises anfertigen?
Besten Dank im Voraus und LG