Beitragsrückerstattung

  • Sonnige Grüße,


    kurze Frage - stimmt es, dass sich die De*b* als private Krankenversicherung auf die Fahne schreibt, eine entsprechende Beitragsrückerstattung für ein Kalenderjahr zu gewähren?

    Erhält man diese automatisch, wenn man keine Rechnung eingereicht hat - bei jener Versicherung und der Beihilfe?

    Oder wird dies %-ausgerechnet, welches kostenbewusste Verhalten erkennbar ist?


    Grüße:hitze:

    "Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zu einem Bordell.“

    (Friedrich Dürrenmatt)

  • Also ich hab heute den Brief bekommen wie viel wir für das letzte Kalenderjahr zurück bekommen. Nichts eingereicht, läuft automatisch so, seit Jahren. Für die Kinder reiche ich alles ein.


    Du kannst aber natürlich trotzdem alles bei der Beihilfe einreichen, die hat damit nichts zu tun.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also ich hab heute den Brief bekommen wie viel wir für das letzte Kalenderjahr zurück bekommen. Nichts eingereicht, läuft automatisch so, seit Jahren. Für die Kinder reiche ich alles ein.


    Du kannst aber natürlich trotzdem alles bei der Beihilfe einreichen, die hat damit nichts zu tun.

    Dito, genau heute kam der Bescheid. Zur Info, vielleicht weiß es aauch schon jeder. Kinder erhalten keine Rückerstattung.

  • Jup, läuft alles automatisch.

    Man kann sich - wenn man sich im Laufe des Jahres unsicher ist, ob es sich lohnt Rechnungen einzureichen - die D* auch bitten, diese zu prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    bei dem ersten Antrag (und schon auch mal bei einigen anderen Anträgen in den folgenden Jahren) haben sie mir mit der Meldung der Erstattung der Rechnung einen Hinweis geschickt, dass ich doch am besten nichts einreiche, dann würde ich Beiträge zurückbekommen.
    Ich halte es für eine unverschämte Firmenpolitik der Krankenversicherungen, aber in einigen Jahren durchaus praktisch. Man muss halt ein bisschen rechnen, ob sich das Jahr lohnt oder nicht.

  • Die meisten PKs bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung an, ob man die bekommt, dürfte aber vom Individuellen Tarif abhängen. Ich kriege bei der HUK 3 Monatsbeiträge zurück, so lange ich nichts einreiche. Wenn ich was einreiche, fange ich im nächsten Jahr wieder bei 1 Monatsbeitrag an und bekomme erst nach drei "schadenfreien" Jahren die volle Rückerstattung. Faktisch führt das dazu, dass meine Kosten weit im vierstelligem Bereich liegen müssten, bevor sich das Einreichen für mich lohnt. Das war bei mir noch nie der Fall. Im Grunde ist das nichts anderes als eine hohe Selbstbeteiligung, dafür sind meine Kosten aber sehr niedrig.

    Was bei dir gilt, solltest du in deinem individuellen Tarif überprüfen.

  • Moebius Du musst aber reichlich höhe Beträge haben, wenn du weit über 1000€ einreichen musst bevor sich die Rückerstattung nicht mehr lohnt. (Edit ich habe nochmal nachrechnet, je nach Höhe der Beihilfe ist man schnell in dem Bereich) Aber eine Selbstbeteiligung ist es allerdings nur, wenn du von deinem Jahresbeitrag bereits die Rückerstattung abgezogen hast. Das ist aber das falsche Blickwinkel. Für mich sind die Beträge genau die Kosten, die ich für Krankheiten aufwenden muss. Sollte ich ein Rückerstattung (was bisher immer so war) erhalten, dann ist das ein Bonus.

  • Bitte an der Stelle unbedingt daran denken, dass die Beitragsrückerstattung bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden muss (bzw automatisch ans Finanzamt übermittelt wird) und dazu führt, dass sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Beitrag erhört. Simpeles Rechnungsbeispiel:


    Rückerstattung: 500€

    Persönlicher Grenzsteuersatz: 33%

    Zusätzliche Steuer zu zahlen: 33% von 500€ = 165€

    Effektive Beitragsrückerstattung: 335€


    Das ist dann auch der Betrag, den man selbst zahlen sollte. Bei 70% Beihilfe sind es also nicht knapp 1500€ Gesamtrechnung, ab der sich ein Einreichen lohnt, sondern schon bereits ab ca. 1000€.


    Die Huk hat zusätzlich das System in meinem Tarif, das im kommenden Jahr dann nur die Hälfte bei Rechnungsfreiheit rückerstattet wird, also 250€ (wieder abzüglich der Steuermehrbelastung). Das macht das optimieren etwas komplex, aber Exceltabellen bauen macht Spaß :)

  • Moebius Du musst aber reichlich höhe Beträge haben, wenn du weit über 1000€ einreichen musst bevor sich die Rückerstattung nicht mehr lohnt. (Edit ich habe nochmal nachrechnet, je nach Höhe der Beihilfe ist man schnell in dem Bereich)

    Ich zahle im Jahr 2200 € für Kranken+Pflege. Beitragsrückerstattung war in diesem Jahr 520€, ich müsste also bei 50% Bh Kosten von über 1000€ im Jahr haben, nur auf ein Jahr gerechnet, wenn ich den Akkumulationseffekt berücksichtige irgendwo zwischen 1500-2000. Bisher waren meine Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr noch nie vierstellig, da ist mir die Entscheidung leicht gefallen.

    Es ist ein bisschen die Frage, welche grundsätzliche Einstellung man gegenüber Versicherungen hat. Ich möchte Risiken absichern, die mich finanziell überfordern würden und ansonsten möglichst niedrige Kosten haben. Ich habe bei all meinen Versicherungen relativ hohe Selbstbeteiligungen, dafür zahle ich halt weniger. Wer ein "Rundum-sorglos-Paket" möchte, zahlt halt mehr, kann dann aber vielleicht besser schlafen.

  • Ist das eigentlich unabhängig von den Kindern? Die haben ja eigene Verträge. Allein so ne Zahnspange... :staun:


    Aber allein die normalen Vorsorgeuntersuchungen hauen so rein... Ich hatte das glaube ich nur 1x (als ich noch jung war... :traenen:) mit der Beitragsrückzahlung...

  • Also ich hab heute den Brief bekommen wie viel wir für das letzte Kalenderjahr zurück bekommen. Nichts eingereicht, läuft automatisch so, seit Jahren. Für die Kinder reiche ich alles ein.


    Du kannst aber natürlich trotzdem alles bei der Beihilfe einreichen, die hat damit nichts zu tun.

    Mein Brief kam vorgestern. Ich reiche normalerweise nichts bei der KK ein, weil sich für mich die BRE lohnt; bei der Beihilfe reiche ich aber regelmäßig meine Arzt- u. ä. Rechnungen ein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ach so, auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen, nur bei der Beihilfe einzureichen...!

    Unbedingt! Ich reiche bei der Beihilfe sobald ich 250€ erreicht habe ein (die Grenze in Hessen). Bei der PKV reiche ich die Rechnungen der Kinder auch relativ direkt ein. Den Rest halte ich zurück und schaue ob sich die Beitragsrückerstattung lohnt.

  • Danke für die zahlreichen Infos ;)

    Denke, ich werde mich mal an die entsprechende KV wenden und nachfragen, ob die Einreichung Sinn macht etc.

    "Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zu einem Bordell.“

    (Friedrich Dürrenmatt)

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