Sonnige Grüße,
kurze Frage - stimmt es, dass sich die De*b* als private Krankenversicherung auf die Fahne schreibt, eine entsprechende Beitragsrückerstattung für ein Kalenderjahr zu gewähren?
Erhält man diese automatisch, wenn man keine Rechnung eingereicht hat - bei jener Versicherung und der Beihilfe?
Oder wird dies %-ausgerechnet, welches kostenbewusste Verhalten erkennbar ist?
Grüße