Alles anzeigenBolzbold zur Maskenpflicht: wieso gibt es keine Norm für die Masken. Aussehen, Material, Beschaffenheit etc.. Es gibt für alles eine Norm in Deutschland. Aber bei einer Maske, die angeblich vor einem tödlichen Virus schützen soll darf man sich ein Stück Küchenrolle vor das Gesicht kleben als Virusschutz? Einfach mal hinterfragen.
Bzgl. Verstoß gegen das Grundgesetz: Ich bin der Auffassung, dass das Corona-Virus nicht gefährlicher als eine normale Influenza ist. Das kann man auch sehen, wenn man sich die Zahlen des RKI mal im Verhältnis anschaut und nicht nur auf die absoluten Zahlen achtet.
Klar, wenn man annimmt, dass das Corona Virus eine tödliche Gefahr für alles und jeden darstellt, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, dann wäre die Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt. Dem stimme ich aber in keiner Weise zu und damit wird es automatisch unverhältnismäßig und damit eine nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Menschen bzw. der SuS in diesem Kontext.
Und nein, ich bin nicht Sally
Vielen Dank, dass Du auf meine Rückfragen eingehst.
Zur Beschaffenheit der Masken: Es gibt Empfehlungen, wie diese auszusehen haben. Meine Frau hat für uns alle auf dieser Basis welche genäht. Aussetzer gesunden Menschenverstandes und sich Informierens beim RKI et. al. lassen sich jedoch nur bedingt mit weiteren DIN Normen und Vorgaben kompensieren.
Wer sich ein Stück Küchenrolle vors Gesicht klebt, dem ist nicht zu helfen. Und als Ladenbesitzer würde ich den nicht in meinen Laden lassen. Dasselbe gilt für mich als Lehrer, wenn ein Schüler so in die Klasse kommt.
Ein Verstoß gegen das GG ist in der Regel keine Folge individueller Divergenzen zwischen der persönlichen Auffassung und der Entscheidung der Bundesregierung, die diese Entscheidungen ebenso wenig aufgrund persönlicher Meinungen getroffen hat.
Bei Grundrechtsverstößen muss schon mehr dahinterstecken, um diesen - übrigens oft missbräuchlich erhobenen - Vorwurf zu bekräftigen.
Es bleibt also dabei, dass ein Grundrechtsverstoß letztlich nur auf der Basis Deiner persönlichen Meinung und nicht aufgrund eines objektivierbaren Verstoßes gegen ein Grundrecht vorliegt. Das finde ich als Argumentationsbasis schon ein wenig dürftig...