Remonstrationspflicht

  • Ich würde grundsätzlich auch mit Maske unterrichten. Allerdings sehe ich da ein Problem bei meinen Fächern. Wenn man Deutsch hört, kann man sich notfalls auch nochmal was zusammenreimen, was man vielleicht nicht 100% verstanden hat. Bei den Fremdsprachen geht das gar nicht, finde ich, schon gar nicht im Anfangsunterricht :(

    Nachdem auch in NRW die Maskenpflicht für Lehrkräfte ja nur gilt, wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann und SuS diese pädagogisch begründet und unter Wahrung des Mindestabstands ebenfalls zeitweise abnehmen dürfen, lässt sich das lösen. Der TE selbst hat das Problem trotz Spanisch als Fach ja sowieso nicht, da er selbst keine Maske trägt.

    Sancho_Panza : Wie stellst du denn sicher, dass deine SuS und KuK sich nicht ggf. bei dir anstecken können, nachdem du von der Maskenpflicht befreit bist? Achtest du durchgehend auf Mindestabstände?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nachdem auch in NRW die Maskenpflicht für Lehrkräfte ja nur gilt, wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann und SuS diese pädagogisch begründet und unter Wahrung des Mindestabstands ebenfalls zeitweise abnehmen dürfen,

    So ist es ja in BY auch. Hab ich bisher auch so gehandhabt. Wenn ich vorn gesprochen habe, hatte ich keine Maske (hatte allerdings auch durchgehend Fenster UND Tür auf - leichter Durchzug also), sobald ich einem Schüler doch mal näher kommen musste, dann nur mit Maske. Aber im Herbst geht das nicht mehr so mit dem Durchlüften... Ich könnte mir aber noch vorstellen, bei geöffneten Fenster (Stoßlüft-Pause) das /th/ oder das frz. /-ant/, /-en/, /-on/ zu trainieren :aufgepasst:

  • Oder Jacke und Schal an? Ich werde mit Sicherheit durchgehend auch im Herbst vorne und hinten wenigstens gekippte Fenster haben: Kommt die Maskenpflicht im Unterricht in BW nicht, muss ich meine SuS schützen (gerade auch diejenigen, die prinzipiell von der Maskenpflicht befreit sind) und auch mich selbst, um in der Fremdsprache Ausspracheschulung ohne FFP2-Maske vornehmen zu können. Kommt die Maskenpflicht im Unterricht auch in BW zum Herbst, dann werden alle SuS das Extralüftchen brauchen. Schon die normale Heizungsluft macht die nach 45min träge, mit Maske drauf, braucht es dann eben den kleinen Durchzug als Lufterfrischer und Wachhalter. (OK, ich geb´s zu: Ich bin insbesondere in 8.Klassen und hier vor allem nach dem Sportunterricht ein großer Fan davon auch im Herbst/Winter durchgehend zumindest gekippte Fenster zu haben.:tot: Mir wird warm genug auch ohne Jacke im Unterricht, :hitze: insofern ist bei mir vorne auch prinzipiell ein Fenster dauergeöffnet, bis die ersten SuS sich die Jacken anzuziehen beginnen in Reihe 1 oder darum bitten, dass wir das Fenster schließen können.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bringen gekippte Fenster für Luftaustausch so viel?


    Ich dachte, es ist besser, kurz alles aufzureißen und dann wieder zu schließen? Ich hatte mir vorgenommen, einen Timer zu besorgen und alle 10 Minuten für 2 Minuten zu öffnen. Ich befürchte nur Einspruch von ein paar Eltern, die meinen, dass der Schnupfen daher kommt und viel schlimmer sei, die Diskussion hatten wir schon im Mai (nein, auch Erkältung kommt durch Viren).


    Deshalb wäre ich für Vorgaben von oben.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bringen gekippte Fenster für Luftaustausch so viel?

    Nein, es dauert viel länger. Eigentlich ist Stoßlüften besser. Wenn ein bisschen Gegenzug ist (Tür auf), bringt es vielleicht schon was.


    Ich hatte mir vorgenommen, einen Timer zu besorgen und alle 10 Minuten für 2 Minuten zu öffnen.

    Hatte ich auch schon überlegt ^^



    Ich befürchte nur Einspruch von ein paar Eltern

    Befürchte ich auch, aber würde ich ehrlich gesagt ignorieren bzw. kommentieren mit dem Hygienekonzept, das regelmäßige Lüftungen vorsieht. Ich hatte auch überlegt, beim Elternabend (sollte der stattfinden), die Eltern zu informieren, dass ich das sehr ernst nehme und die Kinder ggf. eine extra Strickjacke, Pulli o.Ä. (Zwiebelprinzip) mitnehmen, falls sie zum Frösteln neigen.


    Ich fröstele selbst gern im Herbst/Winter - allerdings nicht im Klassenzimmer vor der Klasse, da laufe ich auf Hochtouren, daher merke ich das auch immer nicht so, wenn es kühl wird...

  • Schon seit Anbeginn meiner Lehrerinnenzeit wird in den Klassenräumen, in denen ich unterrichte, sommers wie winters ca. alle halbe Stunde für mehrere Minuten gelüftet (komplett geöffnete Fenster, nicht nur auf Kipp). Im Sommer lasse ich eigentlich fast immer alle Fenster durchgehend komplett offen, es sei denn, es regnet 'rein.

    Wir haben mind. drei bis vier Fenster in jedem Klassenraum, von denen ich dann auch mind. zwei öffne bzw. öffnen lasse; in größeren Räumen natürlich auch noch mehr. Das hält doch sonst niemand 90 Minuten aus in dem Mief und wir schlafen irgendwann alle ein ;) .

    Wenn jemand friert, soll er sich halt kurzzeitig eine Jacke anziehen, wie CDL schon schrieb.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • bevor noch mehr schreiben, die Frage mit gekippten Fenster war (eher) eine rhetorische Frage. Ich hatte aber nur mein Alltagswissen, keine aktuellen Studien parat. Deshalb habe ich es so formuliert.


    Ich hatte auf einen anderen Kommentar geschrieben.

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  • Kann mir erst einmal jemand erklären, wo eine Maskenpflicht genau das Grundgesetz verletzt? Da hätte mein Vater ja klagen können, als die Pflicht eingeführt wurde, im Auto den Sicherheitsgurt anzulegen?

    Oder ich müsste klagen, weil mein Motorradhelm immer die letzten paar Haare auf dem Kopf so verdrückt?

    Verbot vom Handy am Steuer ... sicher eine Verletzung meiner Grundrechte ...?

  • ich habe gegen die neue Verordnung in NRW bzgl. der dauerhaften Maskenpflicht in weiterführenden Schulen remonstriert.

    Ich bin der Ansicht, dass das dauerhafte Tragen von Masken im Unterricht für die SuS nicht verhältnismäßig ist.

    Muss man remonstrieren, wenn man sich Sorgen um die Schüler macht?

  • Kann mir erst einmal jemand erklären, wo eine Maskenpflicht genau das Grundgesetz verletzt?

    Na gegen die Würde des Menschen ...

    Ist ja auch herabwürdigend, wenn man ne Maske trägt

    ... vll. in der Art eines Maulkorbs (mit Bändchen zum Zusammenknoten hinten). Nicht dass da wer meckert, er sei ja kein Kampfhund ... äh Kampfmensch

    ... vll. da man dann nicht mehr so hübsch aussieht

    ... vll. da man dann vermummt ist und der ausdrucksstarke Mund nicht zum Tragen kommt

    [Für die Lippenstiftindustrie irgendwie auch ein Fiasko ... So sieht man bei manchen Schülerinnen (ich verzichte mal aufs Gendern] die roten Lippenstiftlippen nicht mehr so sehr ... Könnten die nicht auch klagen?]

    • Offizieller Beitrag

    abgesehen von den (wohl eher an den Haaren herbeigezogenen) rechtlichen Problemen - wie unterrichtet ihr dann eigentlich mit dem Fetzen vor Mund und Nase? Abgesehen davon, daß die Kommunikation eingeschränkt ist (Mimik und Gestik), hört und versteht man das Gegenüber ja nur sehr schlecht. Ich würde mich diesbezüglich sehr über Berichte aus eigener Erfahrung freuen! Danke!

    ich unterrichte seit Anfang Mai mit einer FFP2 Maske.


    Muss vll im Fach Latein in der Fremdsprache (Jaaa, ioch spreche immer mal Latein) ein klein bisschen deutlicher sprechen, aber es geht einwandfrei.

    Allerdings waren bislang ja auch immer nur halbe Klassen in den Räumen

  • Kann mir erst einmal jemand erklären, wo eine Maskenpflicht genau das Grundgesetz verletzt? Da hätte mein Vater ja klagen können, als die Pflicht eingeführt wurde, im Auto den Sicherheitsgurt anzulegen?

    Oder ich müsste klagen, weil mein Motorradhelm immer die letzten paar Haare auf dem Kopf so verdrückt?

    Verbot vom Handy am Steuer ... sicher eine Verletzung meiner Grundrechte ...?

    Das ist alles eine Einschränkung der Grundrechte, beispielsweise Art. 2 GG. Das ist erschreckend, wenn du der Meinung bist, dass hier keine Grundrechte eingeschränkt werden.

  • Eine Einschränkung von Grundrechten ist nicht zwingend eine Verletzung des Grundgesetzes, ihr solltet euch nicht gegenseitig Dinge in den Mund legen, die nicht gesagt worden sind. Wer tatsächlich glaubt, dass hier Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden, kann ja dagegen klagen, der Rechtsweg steht jedem offen, kostet halt nur, also sollte man sich sicher sein, dass man keinen Unfug veranstaltet.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, aber der Rechtsweg muss ausgeschöpft sein. Der Teil kostet Geld...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Der TE will ja nicht klagen, weil er sich in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, sondern remonstrieren, weil er die seiner Schüler eingeschränkt sieht. Das ergibt doch gar keinen Sinn, oder verstehe ich ihn falsch?

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