Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Verbeamtung auf Lebenszeit im Bundesland MV bzw. generell.
In MV ist das Höchstalter bei 40 Jahren.
Was ist Richtig. 1 oder 2?
1) Wenn ich nun bis zu Ende des 40 Lebensjahres Beamter auf Probe werde, dann kann ich die Jahre danach auch noch Beamter auf Lebenszeit werden, z.B. mit 43 (je nach Länge der Probezeit)?
2) Oder muss ich Beamter auf Lebenszeit bis zum Ende des 40 Lebensjahres sein und auf Probe bringt nichts bis dahin?
Eine weitere Frage: Kann das Ref problemlos in einem anderen Bundesland absolviert werden, obwohl man z.B. auf Bachelor/Master studiert hat und in dem anderen Bundesland Staatsexamen ist? Wenn ja, verläuft das Ref dann identisch zu denen die das erste Staatsexamen im "eigenen" Land gemacht haben?
Danke für eine kurze Info!