Beamter auf Lebenszeit MV und Ref Fragen

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zu Verbeamtung auf Lebenszeit im Bundesland MV bzw. generell.


    In MV ist das Höchstalter bei 40 Jahren.


    Was ist Richtig. 1 oder 2?


    1) Wenn ich nun bis zu Ende des 40 Lebensjahres Beamter auf Probe werde, dann kann ich die Jahre danach auch noch Beamter auf Lebenszeit werden, z.B. mit 43 (je nach Länge der Probezeit)?

    2) Oder muss ich Beamter auf Lebenszeit bis zum Ende des 40 Lebensjahres sein und auf Probe bringt nichts bis dahin?



    Eine weitere Frage: Kann das Ref problemlos in einem anderen Bundesland absolviert werden, obwohl man z.B. auf Bachelor/Master studiert hat und in dem anderen Bundesland Staatsexamen ist? Wenn ja, verläuft das Ref dann identisch zu denen die das erste Staatsexamen im "eigenen" Land gemacht haben?



    Danke für eine kurze Info!

  • Eine weitere Frage: Kann das Ref problemlos in einem anderen Bundesland absolviert werden, obwohl man z.B. auf Bachelor/Master studiert hat und in dem anderen Bundesland Staatsexamen ist? Wenn ja, verläuft das Ref dann identisch zu denen die das erste Staatsexamen im "eigenen" Land gemacht haben?

    Eigentlich sollte der Wechsel kein Problem darstellen, aber ich würde mal direkt bei der jeweiligen Behörde die für die Ausbildung zuständig ist fragen.

    1) Wenn ich nun bis zu Ende des 40 Lebensjahres Beamter auf Probe werde, dann kann ich die Jahre danach auch noch Beamter auf Lebenszeit werden, z.B. mit 43 (je nach Länge der Probezeit)?

    2) Oder muss ich Beamter auf Lebenszeit bis zum Ende des 40 Lebensjahres sein und auf Probe bringt nichts bis dahin?

    1.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist es 2.

    sicher? und warum würde man jemanden "auf Probe" verbeamten, wenn er dann später es nicht schafft (entweder regulär nicht oder durch eine Verlängerung?).
    Ich hätte nämlich auch gesagt, dass es in NRW 1. ist, auch wenn ich nicht aus persönlicher Betroffenheit bestätigen kann.

    • Offizieller Beitrag

    bzgl. anderes Bundesland: Entscheidend ist, ob du zum Ref zugelassen wirst. Danach hast du natürlich immer dieselbe Ausbildung. In meinem Refjahrgang (NDS) waren Leute aus NDS, Hessen, Thüringen, RLP, Sachsen... EInige hatten schon ein Praxissemester gehabt, andere nicht, einige auf BA/MA studiert, andere auf Staatsexamen.
    AUch heute im Schuldienst sehe ich in den Kohorten viele Refs aus anderen Bundesländern mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Zum Teil verlassen sie nach dem Ref das Bundesland / gehen in das erste Bundesland zurück: alles kein Problem.
    Insbesondere beim Wechsel Ref/Planstelle ist es halt wichtig, sich der Fristen bewusst zu sein und evtl einen Leerlauf in Kauf zu nehmen, wenn sie unterschiedlich sind. (Manchmal ist es so, dass Reffis des eigenen Bundeslands unter Vorbehalt an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen können, während die aus anderen BL das Zeugnis brauchen, oder die Termine sind natürlich nur für das Bundesland abgestimmt. Frühzeitig informieren lohnt sich. Ich wusste, bis wann ich ein vorläufiges Zeugnis brauche, um an Gesprächen teilzunehmen und habe also den frühstmöglichen Examenstermin bekommen, es hat perfekt geklappt.)

  • In NRW ist es 1, ganz sicher

    Habe ich von einem meiner ehemaligen Mit-Referendare auch so gehört, der mit 40 Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit verbeamtet wurde (allerdings ist das schon so einige Jährchen her; könnte sich also mittlerweile geändert haben).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 2. macht ja auch überhaupt kein Sinn. Angenommen in einem Bundesland liegt die Altersgrenze bei 45 Jahre. Max Mustermann beendet seinen Vorbereitungsdienst mit 43 Jahren und wird auf Probe verbeamtet. Das würde ja dann bedeuten, dass er nach der Probezeit von 3 Jahren zu alt ist für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Dann also danach nur noch Angestellter? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

  • anden "auf Probe" verbeamten, wenn er dann später es nicht schafft (entweder regulär nicht oder durch eine Verlängerung?).
    Ich hätte nämlich auch gesagt, dass es in NRW 1. ist, auch wenn ich nicht aus persönlicher Betroffenheit bestätigen kann.

    Sorry, hast natürlich Recht. Hab in Gedanken an BaW gedacht.

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