Liebe Lehrkräfte,
ich hatte gehofft, mir kann hier jemand helfen. Weder mein Berater von der PKV noch der Mitarbeiter der GKV konnten mit am Telefon genaue Auskünfte geben. Vielleicht hat hier jemand das gleiche Problem?
Ich bin Beamter (A13/7) und in der PKV. Meine Kinder (2) sind in der GKV bei meiner Frau und zahlen dort nichts (Familienversicherung).
Ich liege ein paar tausend Euro unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze, unter der die Kinder noch kostenlos in der GKV meiner Frau mitversichert sein dürfen. Dort zählt ja das Bruttogehalt ohne Familienzuschläge.
Nun habe ich aber im Laufe des letzten Jahres ein paar kleine schriftstellerische Aufträge angenommen, auch damit komme ich aber nicht über die Grenze. Die Einkünfte sind UNREGELMÄßIG, das scheint eine Rolle zu spielen.
In diesem Jahr habe ich die Tätigkeit allerdings ausgeweitet und ehrlich gesagt nicht genauer darüber nachgedacht, was mit der Krankenversicherung passiert.
Insgesamt komme ich im Laufe des Jahres nun über diese Grenze (mit meinen Beamtenbezügen des ganzen Jahres + dem, was ich BISHER schriftstellerisch verdient habe, ich kann es also kaum noch abwenden). Jetzt bin ich das allerdings (hab ja erst 8 Monate Bezüge bekommen) noch nicht.
Ab wann fallen die Kinder nun aus der KOSTENLOSEN Familienversicherung? Dann würde ich die nämlich gerne privat bei mir mitversichern. Der Herr der PKV meinte, evtl. rückwirkend zum 1.1., d. h. ich müsste tausende Euro nachzahlen. Der Herr der GKV meinte, erst wenn ich über die Grenze drüber bin... also mitten im Jahr? Oder erst im nächsten Jahr?
Wäre super, wenn da jemand Genaueres zu sagen könnte.
Liebe Grüße