Für Hessen ist heute der aktualisierte Hygieneplan herausgekommen: https://kultusministerium.hess…a/hkm/hygieneplan_419.pdf. Gegenüber der Fassung vor den Ferien haben sich einige Punkte geändert:
1. Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, wird nicht mehr Video- oder Telefonschaltung in den Unterricht zugesagt, stattdessen steht da jetzt: "Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten alternativ ein Angebot im Distanzunterricht, das dem Präsenzunterricht möglichst gleichgestellt ist; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht." Anscheinend hat man gemerkt, dass die ursprünglichen Versprechungen in der Fläche gar nicht umsetzbar sind oder rechtliche Probleme aufwerfen.
2. Die Maskenpflicht außerhalb des Klassenraumen besteht nun doch nicht generell, wie ursprünglich angekündigt sondern ist der Anordnung durch die Schulleitung überlassen, wenn diese es für nötig hält. Ansonsten: Händewaschen, Lüften, Husten-/ Niesetikette. Ich hätte hier eine einheitliche Regelung besser gefunden, zumindest für die weiterführenden Schulen. Zum ursprünglich angekündigten "umfangreichen Testkonzept" steht da bisher nichts. Keine Hinweise zu festen Lerngruppen, keine Angaben zu Abständen, die verbindlich eingehalten werden müssen, nur im Anhang zu Musik und Sport und DS und beim Essen in der Mensa. Dafür der Hinweis, dass ja immer die Gelegenheit besteht, sich durch die Hygieneregeln zu schützen.
3. Lehrer, die selbst einem erhöhten Corona-Risiko unterliegen oder mit Angehörigen zusammenleben, für die das der Fall ist, können sich, wie ich das lesen, weiter mit Attest vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Dabei kann "Auf Wunsch der Lehrkraft oder der sozialpädagogischen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ... eine betriebsmedizinische Beratung in Anspruch genommen werden." Dafür ist in Hessen der Medical Airport Service zuständig. Ich frage mich gerade, was das für eine Beratung sein soll und welche rechtliche Relevanz so eine betriebsmedizinische Beratung hätte. Beratung klingt ja erst einmal positiv, aber kann der Betriebsarzt ärztliche Atteste zur Präsenzpflicht gegenüber dem Arbeitgeber außer Kraft setzen (wie in Schleswig Holstein), wenn ein Lehrer ihn auf Wunsch - d.h. für mich freiwillig - aufsucht, um sich beraten zu lassen? Sind Empfehlungen, die dieser Betriebsarzt ausspricht, für die Schulleitungen bindend? Ich finde diesen Passus etwas unklar.