Liebe Forumsmitglieder,
seit ich einige Folgen von der Serie "Um Himmelswillen" mir in den Ferien angeschaut habe und dort mehrmals erwähnt wurde, dass Nonnen und Mönche tatsächlich die Befähigung haben, Religion zu unterrichten.
Meine Frage ist, auf welcher Grundlage dies beruht. Ich musste damals nach meinem Studium beim zuständigen Bistum wo meine Uni lag, die kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen und habe dies auch nur für den Grundschulbereich(Primarstufe) bekommen.
Na ich neugierig bin, freue ich mich auf Antworten.