Stelle an Uni

  • Wenn einen eine Stelle an der Uni interessiert, die nach Tarif bezahlt wird, kann man sich da dann bewerben und das Beamtendings pausieren lassen und wie ginge das? Vielleicht hat ja jemand das mal trotz jahrelanger Unterrichtserfahrung gemacht...

    • Offizieller Beitrag

    in NRW wäre es nicht vorgesehen.
    Damit deine Beamtenstelle ruht, brauchst du ganz bestimmte Gründe und in der Regel (!) sind sie nicht mit einer Angestellentätigkeit vereinbar.


    Stellen an den Unis können aber so ausgeschrieben werden, dass sie sogenannte "Abordnungsstellen" sind. Dabei geht es um ein Abkommen zwischen den beiden Ministerien (Wissenschaft und Schule), dass eine bestimmte Anzahl an Lehrkräften den Unis zum Zwecke des Wissenstransfers ausgeliehen werden. Man behält also seine Besoldung und wechselt nur für eine bestimmte Zeit den Dienstort. Solche Stelle sind aber zumindest in NRW nicht für reine fachwissenschaftliche Stellen vorgesehen, sondern immer mit Schulbezug. An meiner örtlichen Uni steht im "Leitfaden" für die Institute, dass es einen fachdidaktischen Schwerpunkt geben soll. Die Lehrkraft übernimmt bestimmte Kurse und kann sich in der Zeit weiterqualifizieren (promovieren).
    Es gibt aber auch Stellen mit mehr Lehre (oder gar keine), die keine QUalifikationsstellen sind. Alles ist Verhandlungssachen der Unis mit dem Ministerium.
    Wie ich es hier in den AUsschreibungen wahrenhme, gibt es bestimmte Fächer, die das Spiel verstanden haben und solche Stellen immer wieder haben, andere Fächer machen sich entweder die Mühe nicht, oder man müsste sie als Lehrkraft darauf ansprechen, damit sie auf die Idee kommen, auszuschreiben.


    chili

  • Hier in BW gibt zumindest an den PHs auch immer einige Abordnungsstellen für Lehrkräfte aus der Praxis. Komm im Zweifelsfall einfach hier zu uns samu. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Solche Abordnungen hab ich auch schon gesehen, mir ging es um eine Stelle, die nach TV vergütet wird.

  • Die "Pausierung des Beamtendings" ist grundsätzlich zwar möglich, aber an einige Nebenbedingungen gekoppelt. Dazu gehört blöderweise, dass Nebentätigkeiten noch immer genehmigungspflichtig sind und bestimmte Höchstgrenzen (meines Wissens nach 8 Zeitstunden/Woche) nicht überschritten werden dürfen. Ohne Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kommen m.E. nur Abordnungen in Frage, wenn man eine solche Stelle mit nennenswertem Zeitaufwand besetzen möchte.

  • Für Nebentätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich gelten für gewöhnlich Ausnahmen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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