Hallo,
eine Frage an die Experten des Schulrechts:
Muss man die Vorgaben für Klassengrößen in der oft zitierten Verordnung zu Paragraph 93 Schulgesetz auch auf die Kursgrößen im Wahlpflicht-/Differenzierungsbereich ab Klasse 8 bzw. bald ab Klasse 9 übertragen? Das Problem ist, dass an unserer Schule schon sehr viele Schüler Französisch als 2. Fremdsprache gewählt haben und kaum noch Bedarf an Französisch als 3. FS im Diffbereich besteht. Ärgerlich aber für die wenigen SuS, die das gerne wählen würden und denen man vor zwei Jahren gesagt hat, wenn du Latein wählst, kannst du später noch Französisch Diff wählen. Gibt es da Richt- und Erfahrungswerte, ab wie viel Teilnehmern so ein Kurs zustandekommt? Vielen Dank im voraus.