Laut denen werden nur soviele Geräte gekauft, wie Vollzeitstellen an den Schulen rechnerisch notwendig sind. Hat eine Schule zur Deckung des Unterrichtbedarfs 100 Vollzeitstellen notwendig, es arbeiten aber 150 Leute dort, weil einige in Teilzeit beschäftigt sind, gibt es dort wohl nur 100 Geräte.
Hat schon jemand was ähnliches gehört? Wäre interessant, ob das eine Entscheidung des Schulträgers war oder ob das in irgendeiner Verwaltungsvorschrift des Landes steht.
Das ist 'ne Schulträgeridee. Das Land sagt in seinen FAQ:
Zitat5. Dürfen mehr mobile Endgeräte beschafft werden als Lehrkräfte an den Schulen des jeweiligen Schulträgers gemäß Berechnungsgrundlage verzeichnet sind?
Ja. Sollten mehr mobile Endgeräte angeschafft werden können, dürfen Schulträger auch weitere Geräte bis zur Höhe ihres zugewiesenen Budgets gemäß Anlage 1 verausgaben.