Absetzung Arbeitszimmer

  • Hatten wir dieses Jahr erstmalig seit 2007 meine ich, auch so. Es gab immerhin 4000 Euro zurück, aber auch um die letzten 120 werde ich mich noch streiten. Eine neue Bearbeiterin und die war so schnell, dass der erst Sonntag per Elster übermittelte Einspruch bereits am Mittwoch einen Brief im Kasten verursachte, dass wir doch Belege dafür einreichen mögen. Ja sorry, die habe ich immer ca. eine Woche nach dem EInspruch eingereicht und da war nie was passiert, mit dem Tempo bin ich überfordert :engel:


    Aber vielleicht sollte sie dann auch gleich mal gucken ob sie unseren Einsprüchen zur Steuererklärung 2017 und 2018 Beine machen kann, immerhin sind die immer noch nicht bearbeitet! Sind ja erst seit Oktober 2018 und 2019 beim Finanzamt.

    Oh.....wie bekommt man denn 4.000 Euro zurück :staun:

    • Offizieller Beitrag

    Oh.....wie bekommt man denn 4.000 Euro zurück :staun:

    Hattest du nicht selbst (oder verwechsle ich das?) einen furchtbar langen Fahrtweg? Schon alleine da kommt eine Menge zusammen. Falls die Kids bzw. steuermindernde Kategorien nicht sofort eingetragen waren, bringt es auch viel. Dann Arbeitszimmer, Fortbildungen (oft Verpflegungsaufwand, ..) Materialien... Als Grundschullehrer*in kann man quasi alles absetzen, was man kauft, ist immer für ein Fach gut ;)
    Auf die Summe komme ich nicht, aber mit meinem Mann zusammen auf mehr Rückerstattung. Dabei haben wir nur ein (halbes, grrr) Arbeitszimmer und nur er hat Fahrtwege.

  • Das waren bei uns immerhin fast 18.000 Euro, die wir erstmal an Steuern gezahlt haben, ich finde, davon darf man dann auch 4000 zurück bekommen ;)

    Haben auch über 18000€ Steuern, aber meine Erstattungen sind immer niedriger. Grund: Wir sind in Steuerklasse 4 mit Faktor, alle relevanten Dinge, dich ich absetzen kann, habe ich schon vorher beantragt und als Freibetrag eintragen lassen. Ich brauche nämlich keine Einmalzahlung einmal im Jahr, die dem Staat einen kostenlosten, bis zu 18 Monate langen Kredit beschert, sondern hab lieber monatlich den gleichen Betrag zur Verfügung.


    Gilt übrigens für jeden hier, der einen signifikaten Anteil an Werbungs- und Betreuungskosten hat. Einfach zu Beginn des Jahres einen kurzen Antrag ausfüllen, beim Finanzamt abgeben und über monatlich mehr Geld freuen. Muss nicht mal Steuerklasse 4 dafür sein (wobei die in Zusammenhang mit dem Faktor einfach dafür sorgt, dass man ziemlich genau das im Voraus zahlt, was man auch wirklich zahlen muss - außer man hat Dinge, die nicht im Freibetrag auftauchen, z.B. Spenden oder einmalige Anschaffungen)

  • Grund: Wir sind in Steuerklasse 4 mit Faktor, alle relevanten Dinge, dich ich absetzen kann, habe ich schon vorher beantragt und als Freibetrag eintragen lassen.

    Bei 4 würden wir viel mehr Steuern zahlen, wir bekommen ja trotz 3/5 noch soviel zurück ;)

    Und ja, das sind in der Regel Sachen, die ich nicht vorher eintragen kann, denn meine Werbungskosten will das Finanzamt nicht vorher festlegen, selbst beim Fahrtweg zieren sie sich (was das Einzige wäre, was ja jedes Jahr gleich ist). Also gibt es da keine Möglichkeit was vorher eintragen zu lassen, denn Spenden, Arbeitsmittel usw. verändern sich nun mal jedes Jahr.

  • bei 4 mit Faktor kann man die Aufteilung exakt so wählen, dass das Minimum an Steuern rauskommt. Das ist dann normalerweise schon besser als 5/3

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Bei 4 würden wir viel mehr Steuern zahlen, wir bekommen ja trotz 3/5 noch soviel zurück ;)

    Die mit der Steuererklärung zu zahlenden Steuern sind unabhängig von der Klasse, das weißt du doch. Nur die Vorauszahlung wird durch die Klassenwahl geändert. Bei der Wahl 4 mit Faktor (selbst ohne Freibetrag) kann ich mir gerade kein Szenario vorstellen, bei dem du mehr Steuern zahlst als bei 3/5, wenn du insgesamt Steuern zurück bekommst. Es gibt eigentlich nur einen Grund 3/5 zu wählen: Wenn man immer Steuern nachzahlen muss und lieber im Jahr MEHR Geld zur Verfügung hat, dann aber mit der Steuererklärung die Nachzahlung auf einen Schlag leisten möchte. Ich glaube, für die meisten ist das kein praktikables Szenario.


    Nochmal: Der Betrag der Steuern, der am Ende gezahlt wird, hängt ausschließlich vom gemeinsamen Einkommen ab und kann in einer stumpfen Tabelle nachgesehen werden. Der ändert sich nicht durch die Wahl der Steuerklasse.


    Und ja, das sind in der Regel Sachen, die ich nicht vorher eintragen kann, denn meine Werbungskosten will das Finanzamt nicht vorher festlegen,

    Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Mir wäre die nicht bekannt. Das Finanzamt prüft kurz die Plausibilität der Angaben, damit du nicht am Ende mit 18000€ Steuernachzahlung da sitzt. Eine komplette Ablehnung von jährlich anfallenden Kosten, die das Finanzamt problemlos selbst bei alten Steuererklärungen sehen kann, erscheint mir rechtswidrig.


    Aber naja, jeder wie er will. Manche finden es toll, dem Staat kostenlos Geld zu leihen - so großzügig ist er uns gegenüber ja auch... wait :)

  • Nochmal: Der Betrag der Steuern, der am Ende gezahlt wird, hängt ausschließlich vom gemeinsamen Einkommen ab und kann in einer stumpfen Tabelle nachgesehen werden. Der ändert sich nicht durch die Wahl der Steuerklasse.

    DAs ist alles klar, ich bezog mich auch nur auf die Summe der Steuern, die wir über das Einkommen zahlen müssten, die wären mit 4/4 noch deutlich höher als jetzt mit 3/5, das die Summe nachher identisch ist, ist klar.


    Jeder Rechner zur Steuerklassenwahl empfiehlt und übrigens 3/5 als Steuerklassenwahl ;) Bei 4/4 mit Faktor müssten wir auch noch 150 Euro mehr Steuern als mit 3/5 zahlen.

    Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Mir wäre die nicht bekannt. Das Finanzamt prüft kurz die Plausibilität der Angaben, damit du nicht am Ende mit 18000€ Steuernachzahlung da sitzt. Eine komplette Ablehnung von jährlich anfallenden Kosten, die das Finanzamt problemlos selbst bei alten Steuererklärungen sehen kann, erscheint mir rechtswidrig.

    Unser Finanzamt braucht keine Rechtsgrundlagen, da reicht ihre Meinung ;)


    Wie gesagt ich warte ja auch immer noch auf Rückerstattungen aus 2017, weil das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkannt hat, weil ich meine Arbeitsmittel in Österreich gekauft habe.



    Rechtsgrundlage gibts dafür natürlich nicht, ändert aber nichts daran, dass sie es so gemacht haben und der Einspruch seit Oktober 2018 nicht bearbeitet wurde. Und was habe ich dann von der fehlenden Rechtsgrundlage aktuell?!? Nichts

  • Bei 4 würden wir viel mehr Steuern zahlen, wir bekommen ja trotz 3/5 noch soviel zurück ;)

    Und ja, das sind in der Regel Sachen, die ich nicht vorher eintragen kann, denn meine Werbungskosten will das Finanzamt nicht vorher festlegen, selbst beim Fahrtweg zieren sie sich (was das Einzige wäre, was ja jedes Jahr gleich ist). Also gibt es da keine Möglichkeit was vorher eintragen zu lassen, denn Spenden, Arbeitsmittel usw. verändern sich nun mal jedes Jahr.

    Das ist bei uns genauso!

  • Unser Finanzamt braucht keine Rechtsgrundlagen, da reicht ihre Meinung

    Das ist Quatsch und das weißt du auch! Die Ablehnung des Freibetrags entscheidet niemand nach Meinung, sondern nach Rechtsgrundlage. . Bei meinem Finanzamt reicht aber eh ein kurzer Anruf und die passen die Werte an. Wenn deine Sachbearbeitung das nicht anerkennt, kann sie das ja mal ihrem Chef erklären. Das ist übrigens unabhängig davon, dass du für alte Steuerbescheide noch Sachen offen hast. Da mag es ja um Dinge gehen, die nie anerkannt werden. Deine Werbungskosten werden offenbar zu großen Teilen mit der Steuererklärung anerkannt, somit sind sie auch für den Freibetrag zu berücksichtigen. Ansonsten gilt §39a EStG. Das steht ganz simpel nix von "Ablehnung".


    Edit: Ein schriftlicher Bescheid mit einer Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf ist jedoch zu erteilen, wenn einem Antrag des Arbeitnehmers auf Bildung oder Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen wird oder der Arbeitnehmer die Erteilung eines Bescheids beantragt.


    So einfach kanns sein. Die Begründung, warum deine Werbungskosten nicht im Vorfeld, aber im Nachgang berechnet werden können, möchte ich gerne mal sehen. Ich persönlich glaube aber, das es dir egal ist. Aber vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen hier mehr.

    die wären mit 4/4 n

    Die Aussage bezog sich auf 4/4 mit Faktor. Da in diesem Fall deine geschätzte Steuerlast berechtet wird, kann es nicht sein, dass du in dem Fall 4/4 mit Faktor mehr Steuern zahlst als mit 5/3, wenn du in 5/3 Steuern zurück bekommst. Nochmal: Es geht um den Faktor. Das 4/4 ohne Faktor nur eine andere Bezeichnung für Steuerklasse 1 ist, sollte bekannt sein. Nochmal: MIT FAKTOR!


    Steuerklassenrechner berechnen in den meisten Fällen nicht den Faktor (kann man bei vielen Brutto/Nettorechnern auch nicht einstellen) und schauen rein auf den monatlichen Wert.

  • Es sind ja auch nicht alle Ehepartner Lehrer, sondern vielleicht auch selbständig etc. Und wenn selbst der Steuerberater entscheidet, dass 5/3 günstiger ist, dann wird das wohl so stimmen. Also bei uns hat es eine Verbesserung gebracht. Dafür kriegen wir weniger Steuerrückzahlung. Ist aber immer noch über 4000 ;)

  • Die Aussage bezog sich auf 4/4 mit Faktor. Da in diesem Fall deine geschätzte Steuerlast berechtet wird, kann es nicht sein, dass du in dem Fall 4/4 mit Faktor mehr Steuern zahlst als mit 5/3, wenn du in 5/3 Steuern zurück bekommst. Nochmal: Es geht um den Faktor. Das 4/4 ohne Faktor nur eine andere Bezeichnung für Steuerklasse 1 ist, sollte bekannt sein. Nochmal: MIT FAKTOR!


    Steuerklassenrechner berechnen in den meisten Fällen nicht den Faktor (kann man bei vielen Brutto/Nettorechnern auch nicht einstellen) und schauen rein auf den monatlichen Wert.

    Auch das ist klar, auch ich bezog mich auf dem mit Faktor und doch, der Faktor wurde mir mit 0,96 angegeben (vom Programm als günstigster ausgerechnet), aber eben auch, dass wir dann trotzdem mehr Steuern erstmal zahlen müssen ;)


    Also glaube einfach was du willst, aber alle Rechner sagen, wir haben die günstigste Variante und müssen uns das Geld hinterher zurückholen und glaube auch, was du willst zum Finanzamt, das ist eben anders als andere (und das wissen z.B. auch die Berliner Finanzämter und versuchen den Kontakt deshalb möglichst zu vermeiden).

  • Auch das ist klar, auch ich bezog mich auf dem mit Faktor und doch, der Faktor wurde mir mit 0,96 angegeben

    Ein Faktor von 0,96 bedeutet, dass ihr beide annähernd gleich viel verdient. Die Tatsache, dass ihr 4000€ zurück erhaltet bedeutet in diesem Fall, dass ihr euer zu versteuerndes Einkommen laut Tabelle um 10000€ gedrückt hat. Die Tatsache, dass ihr 5/3 habt, bedeutet unter diesen Umständen, dass ihr noch mehr als 10000€ vom zu versteuernden Einkommen abziehen könnt. Bei annähernd gleichem Einkommen ist 5/3 monatlich tatsächlich besser, führt aber zu einer Steuernachzahlung am Ende des Jahres. Wenn dann noch noch 4000€ dabei rumkommen, sind die Werbungskosten noch höher. Umso weniger macht es Sinn, das dem Staat monatlich kostenfrei zu erstatten (insbesondere wenn du dich offenbar wegen 120€ (? Zahl gerade nicht nachgeguckt) jahrelang im Rechtsstreit befindest.

    was du willst zum Finanzamt, das ist eben anders als andere

    Dann glaube ich, dass nach deinen Aussagen das Finanzamt nicht nach Recht und Gesetz handelt. Kann ich mir in Deutschland nicht vorstellen, aber okay.


    Unabhängig davon: Mich würde wirklich mal interessieren, wieviel ihr so im Jahr vom zu versteuernden Einkommen abziehen könnt (vereinfacht vielleicht nur Werbungskosten, Sonderausgaben und Betreuungskosten). Wir kommen mit 2 Jobs und 2 Kindern auf etwa 3500€ Werbungskosten und 2400€ Betreuungskosten. Steuererstattung wegen angemessenem Faktor hier nur 800€, die hauptsächlich aus Beschaffung von Arbeitsmitteln.

  • Das toppe ich für 2019 sogar. Wir haben wegen der Betreuungskosten und der Renovierung des Hauses so viel absetzen können, dass wir 5800€ zurück bekommen haben (4/4 ohne Faktor). Aber sonst sind wir auch bei 4-5k. Ich sehe aber die Steuerrückerstattung als netten Bonus, der dann meist den Sommerurlaub bezahlt, so dass die Kosten dann einfach nicht so ins Gewicht fallen, da verzichte ich gerne auf einen Faktor.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bin immer wieder erstaunt, dass Menschen die Rückzahlung von Geld, dass sie dem Staat kostenlos geliehen haben, als Bonus sehen und nicht als das, was es ist: Ein Kredit. Wäre schön, wenn meine Bank den Hauskredit ähnlich sehen würde :) (und ja, ich weiß dass Sonderausgaben wie Renovierung nicht in einen Faktor einfließen können)

  • Ein Faktor von 0,96 bedeutet, dass ihr beide annähernd gleich viel verdient.

    Nein, nicht mal annähernd, er verdient das 1,5 fache von mir ca. im sozialversicherungspflichtigen Job


    Unabhängig davon: Mich würde wirklich mal interessieren, wieviel ihr so im Jahr vom zu versteuernden Einkommen abziehen könnt (vereinfacht vielleicht nur Werbungskosten, Sonderausgaben und Betreuungskosten). Wir kommen mit 2 Jobs und 2 Kindern auf etwa 3500€ Werbungskosten und 2400€ Betreuungskosten. Steuererstattung wegen angemessenem Faktor hier nur 800€, die hauptsächlich aus Beschaffung von Arbeitsmitteln.

    Sonderausgaben 17.000 Euro ca., (inklusive Kinderbetreuung und beschränkt und unbeschränkt), Werbungskosten mein Mann ca. 3600 Euro, ich 5.600 Euro. wovon bei mir ca. 1/3 und bei meinem Mann ca. . 2/3 Fahrt-/Reisekosten sind und das obwohl mein Mann bereits ca. 4000 Euro steuerfrei vorher ersetzt bekommen hat von den Kosten.


    Übrigens 3 Kinder, wofür für eines der Kinderfreibetrag genommen wird, weil das Kindergeld nicht mehr reicht ;)


    Was allerdings gar nicht vorher einzuschätzen ist, ist das Einkommen aus unseren beiden Gewerben, das kann man vierstellig Gewinn sein oder auch nur zweistellig oder so wie 2019 ein dreistelliger Verlust, vermutlich ist das der Grund warum sich das Finanzamt damit insgesamt schwer tut vorher uns mehr zuzugestehen,



    Umso weniger macht es Sinn, das dem Staat monatlich kostenfrei zu erstatten (insbesondere wenn du dich offenbar wegen 120€ (? Zahl gerade nicht nachgeguckt) jahrelang im Rechtsstreit befindest.

    Ich befinde mich weder jahrelang im Rechtsstreit (habe einfach 2018 Einspruch eingelegt und seitdem ist nichts mehr passiert) noch sonst was und ja, ich streite mich dieses Jahr um 120 Euro, 20 Euro, die sie uns zuviel als Beitragsrückerstattung angerechnet haben sorgen für 120 Euro mehr Kirchgeld, was ich so natürlich nicht hinnehme (warum auch).

  • Da mein Verband nicht weiterhelfen konnte.


    Hat hier jemand eine Vorlage für so ein Schreiben? Oder ist das im Großen und Ganzen formlos.

    Also die Bestätigung, dass man telefoniert und Internet nutzt (privat/zu Hause) und Laptop etc. braucht?


    Über die Tage habe ich noch keine Idee.

  • Gilt übrigens für jeden hier, der einen signifikaten Anteil an Werbungs- und Betreuungskosten hat. Einfach zu Beginn des Jahres einen kurzen Antrag ausfüllen, beim Finanzamt abgeben und über monatlich mehr Geld freuen. Muss nicht mal Steuerklasse 4 dafür sein (wobei die in Zusammenhang mit dem Faktor einfach dafür sorgt, dass man ziemlich genau das im Voraus zahlt, was man auch wirklich zahlen muss - außer man hat Dinge, die nicht im Freibetrag auftauchen, z.B. Spenden oder einmalige Anschaffungen)

    Zählen in diesem Antrag nur die Werbungskosten oder auch die Vorsorgeaufwendungen wie z.B. der Basisbeitrag der PKV in den Freibetrag? Wären bei mir auch nochmal 1900€ zusätzlich.

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