Die Frage war ernst gemeint von mir. Schließlich sind wir im selben BL, aber verschiedene Schularten. Da möchte ich nicht ausschließen, dass für die Grundschule tatsächlich andere Vorgaben gelten, als bei mir in der Sek. 1, wo wir Klassenarbeiten einfach ausgeben, ggf noch unterschreiben lassen durch die Eltern und das prüfen und danach nur noch Noten aufbewahren, nicht aber Klassenarbeiten, die bei den SuS verbleiben. (Prüfungsarbeiten landen im Schularchiv.
Bin ich verpflichtet Proben zu Hause aufzubewahren
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In den letzten ca. 15 Jahren:
-SL 1: alle Proben müssen in der Schule gelagert werden; wo da war egal (Klassenzimmer, Abstellraum - nur nicht im Archiv wegen Platzproblem). Als der an eine andere Schule versetzt wurde, hat er uns zwei Umzugskartons mit Unterlagen (Proben, Schülerbeobachtungen, ...) auch aus seinen letzten 10 Dienstjahren an einer anderen Schule hinterlassen und trotz Zusage nie abgeholt.
-SL 2 war es egal, wo wir das lagern, ob zu Hause oder in der Schule (nicht im Archiv wegen Platzproblem)
-SL 3 war entsetzt, wo bei uns an der Schule überall Kartons mit irgendwelchen alten Proben rumstanden, denn manchen Kollegen war das Schreddern nach zwei Jahren zu mühsam, also wurde jedes Jahr fleißig Karton auf Karton gestapelt. Und aus Datenschutzgründen mussten die Proben nun an der Schule im Archiv gesammelt werden. Nach drei Jahren hieß es dann plötzlich, wir dürfen sie nicht mehr ins Archiv stellen - wegen Platzproblemen. Also doch wieder irgendwo in der Schule oder zu Hause.
-SL 4 will die Proben in der Schule haben. Dafür haben wir in einem der Medienräume extra ein paar Regalböden. Nach zwei Jahren kommen sie zur Gemeinde. Da kommt dann extra eine Firma, die alte Unterlagen aus dem Rathaus und den Schulen vernichten. Das ist bisher die beste Lösung, aber auch die teuerste. Meine jetztige Schule hat aber auch den finanziell am besten aufgestellten Sachaufwandsträger von allen bisherigen.
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Es hat sich so eingebürgert, dass der Lehrer für die Aufbewahrung zuständig ist.
ja, man gewöhnt sich vieles an, das nicht richtig ist. Die Frage in diesem Thread war, ob es eine Verpflichtung zur Lagerung zu Hause gebe. Dazu müsste dann irgendwp etwas stehen, man braucht eine Rechtsgrundlage. "Haben wir schon immer so gemacht" ist in diesem Fall ein Synonym für "Haben wir schon immer falsch gemacht."
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Nun habe ich gerade eine Nachricht bekommen, dass ich meine Proben abholen soll.
Von wem? Da ist schon relevant, ob es womöglich eine Weisung ist. Nicht, dass daraus eine Verpflichtung entsteht, sodnern wegen des Spaßes, den man dann haben kann. Hol' die Dinger dann doch ab und rechne die Fahrt dann als Dienstfahrt ab. Wenn die angeordnet wurde (vom SL zum Beispiel), hast du Anspruch auf Erstattung der Kosten. Zur Sicherheit fragst du vorher navh, ob es OK ist, dass du mit dem Privat-PKW kommst, um die abzuholen.
Das einfachste aber wäre es, zu antworten, dass man zu Hause für so etwas keinen Platz habe. Das gante Geeier um die rechtslage kann man sich sparen, da es offensichtlich ist, dass es eine solche Verpflichtung nicht geben kann.
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Wirklich? Wo steht das denn?
Die SLen sagen es bei mir. Die Tests meiner Kinder aus den weiterführenden Schulen sind bei uns zu Hause und das geht/ging immer so: "Hat noch jemand einen Test über Photosynthese?..." o.ä. Meine älteste Tochter heftete jedes Arbeitsblatt ordentlich nach Jahrgängen ab, hat sie von mir (- nö, hat sie von niemandem)
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Eine interessante Frage ist auch, ob das Schreddern der Unterlagen überhaupt Aufgaben der Lehrkräfte ist. Insbesondere müsste der Schulträger ja auch entsprechende Geräte zur Verfügung stellen. Wir haben auch einen Aktenvernichter aber der ist nicht ausreichend für schulische Dokumente (da gibt es eine Norm) und vor allem schafft er die Mengen nicht. Bei uns kommt jetzt alle paar Jahre ein Container. Solange werden sie im Archiv gesammelt. Da kommt alles rein und dann wird es professionell durch den Schulträger vernichtet bzw. dieser beauftragt eine Firma. Gleiches gilt übrigens auch für Festplatten.
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Die Frage war ernst gemeint von mir. Schließlich sind wir im selben BL, aber verschiedene Schularten. Da möchte ich nicht ausschließen, dass für die Grundschule tatsächlich andere Vorgaben gelten, als bei mir in der Sek. 1, wo wir Klassenarbeiten einfach ausgeben, ggf noch unterschreiben lassen durch die Eltern und das prüfen und danach nur noch Noten aufbewahren, nicht aber Klassenarbeiten, die bei den SuS verbleiben. (Prüfungsarbeiten landen im Schularchiv.
Bestimmt stammt das noch aus der Zeit, als es noch die verbindlichen Grundschulempfehlung gab. Da wurden regelmäßig Anwälte eingeschaltet von Eltern. Du glaubst nicht, was das für uns für eine Erleichterung war, als sie abgeschafft wurden. Dafür habt ihr in den weiterführenden Schulen das Theater.
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Hast du das schon mal probiert? Ich nämlich schon... So ein dicker Stapel brennt nicht... Dazu müsste ich die Blätter zusammenknüllen...
ich habe die Modus 21-Arbeiten eines Jahrgangs schon mal geschreddert und dann Papier daraus geschöpft. Sah edel aus!
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ich habe die Modus 21-Arbeiten eines Jahrgangs schon mal geschreddert und dann Papier daraus geschöpft. Sah edel aus!
Du bist so erfrischend praktisch veranlagt
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Ich nahm die ersten Jahre die alten Proben auch zum Anfeuern.
Bis ich an eine Schule kam, die einen großen Schredder hatte.
Wir haben wenigstens die gefühlte Illusion, dass bei alten Proben - siehe Zauberwald - nicht nachgeschaut werden kann und vielleicht nochmals Teile davon hergenommen werden können. Aber wenn man mal scharf nachdenkt, weiß man ja schon, dass Proben eingescannt oder kopiert werden um sie sich gegenseitig weiterzugeben.
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Warum werden die Proben dann überhaupt aufgehoben? Ich hoffe, die Frage kommt nicht elementar herüber, aber wie schon zuvor dargelegt, gibt es dieses Vorgehen in anderen Bundesländern gar nicht.
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Wie in Post Nr. 7 gesagt (oder besser: geschrieben): meine SL argumentiert damit, dass es sich auch bei Klassenarbeiten um Dokumente handelt, die in der Schule archiviert werden müssen. Außerdem müssen wir - siehe dazu Sephs Post Nr. 8 - auf Antrag in die Arbeiten Einsicht gewähren können.
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Warum werden die Proben dann überhaupt aufgehoben? Ich hoffe, die Frage kommt nicht elementar herüber, aber wie schon zuvor dargelegt, gibt es dieses Vorgehen in anderen Bundesländern gar nicht.
In Bayern gibt es noch die verbindliche Grundschulempfehlung. In der Grundschule ist es vmtl. so, dass man die Benotung nachschauen könnte im Zweifelsfall. Könnte ja jemand behaupten, sein Kind hätte eine bessere Note verdient.
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Macht Sinn, Zauberwald, danke für die Antwort!
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Unsere Schule hat einen speziellen Aktenvernichtungs-Container. Der wird von einer speziellen Firma datenschutzkonform geleert bzw. der Inhalt vernichtet.
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Aber wenn man mal scharf nachdenkt, weiß man ja schon, dass Proben eingescannt oder kopiert werden um sie sich gegenseitig weiterzugeben.
Och, das machen z.B. in der Stadt wo ich vorher an einer Schule war, die Nachhilfeinstitute. In NRW dürfen die Schüler die Klassenarbeiten ja behalten. Die befragten dann ihre Schüler nach Schule, Fach und Lehrer und griffen in ihren Ordner für die gezielte Vorbereitung auf die Klassenarbeiten.
Ich wurde dann mit der Zeit sehr sehr einfallsreich bei der Erstellung von Klassenarbeiten.
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Och, das machen z.B. in der Stadt wo ich vorher an einer Schule war, die Nachhilfeinstitute.
Die vielleicht. Aber die Schülerinnen sind meist zu träge. Ich habe sogar schon Wiederholer gehabt, die an den Archivaufgaben genau so gescheitert sind wie an den neuen. Meistens schmeißen die Arbeiten direkt nach der Rückgabe weg.
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Die vielleicht. Aber die Schülerinnen sind meist zu träge. Ich habe sogar schon Wiederholer gehabt, die an den Archivaufgaben genau so gescheitert sind wie an den neuen. Meistens schmeißen die Arbeiten direkt nach der Rückgabe weg.
Jap, zu Beginn noch gedacht: Mist, ein Wiederholer, also komplett neue Klausur. Mittlerweile stelle ich fest, dazu sind viele zu blöd, also auch die Mitschüler, danach zu fragen.
Wenn sie es doch tun, dann soll dies nun gerne belohnt werden. -
Als ob jemand sich die Mühe macht, eine ganze Klausur auswendig zu lernen. Und wenn sich jemand doch an den Algorithmus zur Lösung der Aufgabe X erinnern kann: Jo mei, dann hat er halt bewiesen, dass er AB I beherrscht .
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Als ob jemand sich die Mühe macht, eine ganze Klausur auswendig zu lernen.
Du hast keine Ahnung, was manche Eltern alles anstellen, damit ihr Kind den Schnitt für den Übertritt schafft! Es gibt sogar Bücher mit Probensammlungen zu kaufen ("Probenbuch").
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