Kann ich die Verbeamtung jetzt vergessen?

    • Offizieller Beitrag

    und das mit der Therapie stimmt nicht. Es gibt wirklich genug Beispiele, die dagegen sprechen.

    Wir sind immer noch nicht im diskriminierungsfreien Paradies, aber auf der "psychologischen" Seite tut sich wirklich viel. Es gibt keine KO-Kriterien mehr, immer mehr Einzelfallbehandlungen und sowieso viel mehr Vernunft: wenn man mit Kniedbänderriss (zum Teil Sport-)Lehrer werden kann, obwohl es verdammt viele Treppen im Haus gibt, was stört ein kleiner (geheilter!!) Knacks in der Vergangenheit.


    und noch nebenbei: Wenn du mal Lehrerin bist, wirst du feststellen, dass ein nicht kleiner Teil der Schülerschaft durchaus mit psychischen Problemen zu kämpfen hat, die Arzttermine mit Bescheinigungen der Kinderpsychologen nehmen zu, und so weiter. Wenn man all diese Kids später vom Staatsdienst ausschließt, hat der Staat ein Problem.

  • CDL


    Nein, 10 Jahre:


    https://www.kvno.de/10praxis/3…ewahrungsfristen%20gelten.



    Und in Hessen ist eine Verbeamtung übrigens bis zum 50. Lj. möglich. Das nur so nebenbei. Damit ist man hier allerdings Spitzenreiter im Bundesvergleich.




    Und mal ganz allgemein bzgl. Verbeamtung und psychiatrische/psychologische Behandlung:


    Ich glaube, das sehen hier viele viel zu locker. Wie kommt ihr zu euren Einschätzungen, dass das alles nicht so wild sei? Es sind schon Leute vom Amtsarzt nicht zugelassen worden, weil ihr BMI zu hoch war. Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein. So zumindest meine Einschätzung. Sorry, aber die Wahrheit ist nicht immer schön.


    Aber es geht zur Not eben auch ohne Verbeamtung und es gibt eben die o.g. Aufbewahrungsfrist.

    Einmal editiert, zuletzt von MrJules ()

  • Das tut m. E. hier beides gerade nichts zur Sache.


    EDIT: Ich hatte diesen Post schon geschrieben, bevor Mr. Jules seinen editiert hat! Ich meinte mit "tut beides nichts zur Sache", dass es m. E. egal ist, ob nun ein Arzt 10 oder 15 Jahre Aufbewahrungspflicht hat und ob eine Verbeamtung nun bis zum 40., 45. oder 50. Lebensjahr möglich ist (ich denke, dass die TE auf jeden Fall noch in diesen "Altersrahmen" fallen würde).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee () aus folgendem Grund: Der Beitrag, auf den ich mich bezogen hatte, wurde noch ergänzt.

  • Das sind die Mindestaufbewahrungsfristen, das heißt nicht, dass die danach vernichtet werden. Lies dir den Text doch mal genauer durch den du verlinkst, falls der Arzt sich gegen Schadenersatzforderungen absichern will, ist er bei 30 Jahren. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ja, bei chronischen Erkrankungen. Wenn du 10 Jahre nicht mehr bei dem Arzt warst, hat der sicherlich Besseres zu tun, als sich um deine Akten zu kümmern bzw. diese aufzubewahren (Akten brauchen Platz, sei es räumlich im Büro oder auf Datenträgern).


    Lies bitte selbst noch mal genau.

    Einmal editiert, zuletzt von MrJules ()

  • Nein, z.B. auch bei jedem Aufklärungsbogen (Quelle). Alternativ führt der Arzt seine Patientenakten digital und schon greift das Platzargument nicht mehr (die Kosten für eine redundante Bandsicherung sind im Vergleich zu einer verlorenen Schadenersatzklage deutlich geringer). Die Krankenhausakten werden 30 Jahre aufbewahrt um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern, weil das die Verjährungsfrist dafür ist...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • (...)

    Und mal ganz allgemein bzgl. Verbeamtung und psychiatrische/psychologische Behandlung:


    Ich glaube, das sehen hier viele viel zu locker. Wie kommt ihr zu euren Einschätzungen, dass das alles nicht so wild sei? Es sind schon Leute vom Amtsarzt nicht zugelassen worden, weil ihr BMI zu hoch war. Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein. So zumindest meine Einschätzung. Sorry, aber die Wahrheit ist nicht immer schön.


    Aber es geht zur Not eben auch ohne Verbeamtung und es gibt eben die o.g. Aufbewahrungsfrist.

    Ich komme zu der Einschätzung, weil ich selbst u.a. wegen einer chronischen psychischen Erkrankung in Dauerbehandlung bin und mit etwas vernünftiger Vorbereitung des Amtsarztbesuches (ärztliche Atteste zur Einordnung des Gesundheitszustands) natürlich bereits im Vorbereitungsdienst probemlos verbeamtet wurde und auch jetzt zum Herbst auf Probe verbeamtet werde (und mein BMI ist auch zu hoch, hat niemanden interessiert, weil ich 2-3x wöchentlich Kraft- und Fitnesstraining mache, das schlägt den stark erhöhten BMI angesichts der erkennbaren Fitness und Beweglichkeit trotz starken Übergewichts; Angststörung: wurde mal vermutet bei mir, bis sich nach 2 Jahren Behandlung der Traumasymptomatik gezeigt hat, dass meine Ängste sämtlich auf traumaspezifischen, realen Erfahrungen beruhen und im Rahmen der Traumatherapie in den Hintergrund getreten sind; die Diagnose Angsterkrankung steht trotzdem in alten Arztbriefen und musste eingeordnet werden durch neuere Atteste. Sonst noch eine Einschätzung von dir?). Ich komme zu der Einschätzung, weil ich infolge meiner eigenen Gesundheitsgeschichte und Schwerbehinderung mehr Austausch habe mit anderen KuK mit Schwerbehinderung und auch ohne, die in der Vergangenheit Therapien erfolgreich abgeschlossen haben und bei denen insofern die Verbeamtung kein Problem darstellte. Ich komme zu der Einschätzung, weil ich viele Gespräche mit verschiedenen Personalräten und Schwerbehindertenbeauftragten zu dem Thema geführt habe. Nein, das geht nicht "locker" mit der Verbeamtung bei gesundheitlicher Vorbelastung, aber eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ist weder ein Einstellungs- noch ein Verbeamtungshindernis, wenn man sie entsprechend als erfolgreich abgeschlossen nachweisen kann oder nachweisen kann, dass ungeachtet einer Fortbehandlung keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Welche persönliche Erfahrung hast du mit dem Thema außer Mutmaßungen und Bauchgefühl?


    Ja, es geht natürlich auch ohne Verbeamtung und Überlegungen dazu sollten niemals einer medizinisch erforderlichen Behandlung im Weg stehen. Nachfragen wie diese hier sind aber alles andere als selten, weil sich mehr als hartnäckig das Gerücht hält, man habe mit Therapie keine Chance mehr auf Verbeamtung, ein Gerücht, dass von Menschen wie dir, die sich offenbar nur auf persönliche Einschätzungen, Mutmaßungen und Gerüchte stützen ohne tiefere Kenntnis der Thematik erkennen zu lassen mitgetragen und verbreitet wird. Es wäre sehr viel gewonnen, wenn insbesondere Menschen die selbst keinen persönlichen Bezug zur Thematik haben anstelle von Gerüchten die Hinweise und Erfahrungen von tatsächlich Betroffenen bzw. von Schwerbehindertenvertretungen weitertragen würden. Wir therapieerfahrenen Lehrkräfte sind nämlich sehr viel mehr, als öffentlich bekannt ist, weil eben auch später noch im Schuldienst psychischen Erkrankungen aller Art ein Stigma anhaftet infolge all dieser unnützen Gerüchte und Bauchgefühle gepaart mit falsch verstandenem Leistungsbewusstsein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Valerianus


    Genau, man wird auf Schadensersatz verklagt, weil man vor 10 Jahren angeblich durch falsche Behandlung erheblich psychisch geschädigt wurde und das nun zweifelsfrei diagnostiziert werden kann.


    Die Psyche des Mensche ist etwas anderes als Chirurgie. Außerdem ist nicht der beklagte Arzt in der Beweispflicht (außer bei schweren Behandlungsfehlern, die man aber auch erst mal nachweisen muss).


    Oft geht es in solchen Fällen um Arbeitsunfähigkeit bzw. den Zahlungsanspruch des Versicherten gegenüber der Versicherung. Und auch dort gibt es viele Fälle, wo der Arzt die Akte eben nicht mehr hatte, die die Versichung hätte von einer Zahlung befreien können (wegen Schädigung vor Versicherungsabschluss).


    Dass ein Arzt ausgerechnet wegen angeblich psychischem Schaden nach 10+ Jahren verklagt wird und diese Klage Erfolg hat...Bitte zeigt mir einen Fall. So weit geht meine Fantasie nicht.




    CDL


    Ich kann mich da nur auf das beziehen, was ich von Lehrkräften (auch Ausbildern bzw. Mentoren) gehört habe.


    Wenn das bei dir (trotz mehrerer Risikofaktoren) geklappt hat, schön. Aber es bleiben trotzdem Risikofaktoren und das hat auch seinen Grund. Denn es ist natürlich nicht Sinn der Sache, jemanden zu verbeamten, damit diese Person dann kurze Zeit später berufsunfähig wird und bis zur Rente irgendwo mit A12/A13 auf Kosten der Allgemeinheit auf anderer Stelle (idR irgendwo in der Verwaltung) durchgeschleppt wird.


    Sicher spielt dabei auch eine Rolle, welcher Bedarf in der jeweiligen Schulart herrscht.

    3 Mal editiert, zuletzt von MrJules ()

  • Bei CDL scheint die Angsstörung ja soweit in den Hintergrund getreten zu sein, dass sie damit gut leben/ arbeiten kann.

    Es ist doch besser, wenn jemand (egal wann) eine Therapie macht und dann wieder voll einsatzkräftig ist als wenn er seine Probleme verdrängt, auf die Verbeamtung wartet und dann mit 40 komplett kaputt ist.

    Und wenn man im Laufe seiner Schullaufbahn (erneut) in Therapie muss, dann ist das eben so. Psychische Erkankungen heißt ja noch lange nicht, dass man dauerhaft berufsunfähig ist.

    Und verschweigen würde ich sowas auch nicht ...

  • Und verschweigen würde ich sowas auch nicht ...

    Wenn die Therapie abgeschlossen ist, man wieder fit ist und in den Akten nichts zu finden ist, wäre das nur ein unnötiges Risiko. Ansonsten stimme ich voll zu.

    Der Staat geht eben davon aus, dass jemand, der diesbezüglich keine Eintragungen hat und nichts preisgibt, völlig gesund ist. Da sich der Staat völlig gesunde Personen für seinen Apparat wünscht (für Behinderte gelten andere Grundsätze), ist es nachvollziehbar, dass er nach diesem Strohhalm greift. Ich persönlich unterstütze das auch nicht vollumfänglich. Aber es ist zumindest nachvollziehbar.

  • Bei CDL scheint die Angsstörung ja soweit in den Hintergrund getreten zu sein, dass sie damit gut leben/ arbeiten kann.

    Es ist doch besser, wenn jemand (egal wann) eine Therapie macht und dann wieder voll einsatzkräftig ist als wenn er seine Probleme verdrängt, auf die Verbeamtung wartet und dann mit 40 komplett kaputt ist.

    Und wenn man im Laufe seiner Schullaufbahn (erneut) in Therapie muss, dann ist das eben so. Psychische Erkankungen heißt ja noch lange nicht, dass man dauerhaft berufsunfähig ist.

    Und verschweigen würde ich sowas auch nicht ...

    CDL hat keine Angststörung, diese Diagnose hat sich nachträglich- infolge der weiteren Traumabehandlung- als Fehldiagnose herausgestellt. Traumaspezifische Ängste sind nicht dasselbe wie eine Angststörung. Mit dem Trauma kann ich inzwischen aber gut leben und arbeiten, ja.


    Stellst du gerade die Behauptung auf, ich wäre mit meiner Schwerbehinderung nicht eingestellt worden, wenn es keinen Lehrermangel in der Sek.I geben würde? Falls ja kannst du dir diesen diskriminierenden Unsinn sehr gerne sparen. Ich habe Bestnoten in beiden Staatsexamina, habe mich nie hinter meiner Schwerbehinderung versteckt und über das erwartbare Maß engagiert, was ich auch weiterhin machen werde. Das ich ganz neben ein Mangelfach meiner Schulart anzbieten habe schadet nicht, eingestellt worden bin ich aber weil ich- mehrere- Schulleitungen im Bewerbungsgepsräch davon zu überzeugen wusste, dass ich eine kompetente und engagierte Lehrkraft bin und als solche eine Bereicherung darstelle für die Schule. Die Schwerbehinderung hat nur einen Effekt gehabt, nämlich das sämtliche Schulen bei denen ich mich beworben habe mich auch zum Vorstellungsgespräch einladen mussten. Bis auf eine Schule, die so verzweifelt war, dass sie jeden Bewerber begeistert begrüßt hat und jemandem mit meiner Leistungsziffer und zufällig nur den Fächern, die sie besonders dringend benötigen natürlich den roten Teppich ausgerollt hat (die haben sich eher bei mir beworben, als umgekehrt), habe ich mich an allen Schulen die mir Einstellungsangebote unterbreitet habe (am Ende waren das vier) gegen mehrere andere, ähnlich leistungsstarke Bewerber durchgesetzt (Auskunft der Schule) und das hätte ich auch dann noch geschafft, wenn der Mangel in der Sek.I weniger groß wäre, weil ich gut bin in meinem Job.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es sind schon Leute vom Amtsarzt nicht zugelassen worden, weil ihr BMI zu hoch war. Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein. So zumindest meine Einschätzung. Sorry, aber die Wahrheit ist nicht immer schön.

    Deine Wahrheit ist nur leider nicht nur nicht immer schön, sondern auch nicht immer zutreffend.


    ch kann mich da nur auf das beziehen, was ich von Lehrkräften (auch Ausbildern bzw. Mentoren) gehört habe.

    Vielleicht sollte man sich als Akademiker auch die konkrete Rechtslage ansehen, bevor man unreflektiert weitergibt, was man von irgendwem "gehört" hat.


    Relevant ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2013 (BVerwG 2 B 37.13):

    Zitat

    Die gesundheitliche Eignung einer Beamtenbewerberin ist nicht aufgrund eines Vergleichs verschiedener Personengruppen oder verschiedener gesundheitlicher Risiken zu beurteilen. Vielmehr kommt es darauf an, ob für die jeweilige Bewerberin die Prognose gestellt werden kann, sie werde vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder sie werde bis dahin über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen.

    Dies kommt insbesondere bei Angehörigen einer Risikogruppe in Betracht, die an einer Krankheit leiden, aufgrund derer das Risiko, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden oder regelmäßig krankheitsbedingt auszufallen, deutlich erhöht ist.

    Da steht im Prinzip das, was die anderen auch schon geschrieben habeb: Ja, psychische Erkrankungen und Übergewicht etc. sind möglicherweise problematisch. Wenn man aber nachweisen kann, dass sie entweder austherapiert sind oder dass sie keine Auswirkungen auf die Lebensdienstzeit haben werden, kann man nicht nur deshalb eine Verbeamtung verweigern. Und ob das hier der Fall ist oder nicht, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, zumal hier keiner von uns Facharzt ist. Ich würde hier also nicht auf Basis von Dingen, du du irgendwo "gehört" hast, noch mehr Panik verbreiten.

  • CDL


    Nein, das hast du völlig falsch verstanden. Besonders habe ich das nicht auf dich persönlich bezogen.



    WillG


    Ich lese da nichts wirklich Konkretes, außer dass der Arzt keine Gewichtung zwischen verschiedenen Erkrankungen bzw. Betroffenengruppen herstellen darf. Das entscheidende Wort im letzten Absatz ist "insbesondere", was andere Fälle nicht ausschließt.

    Der Arzt gibt eine Risikoprognose. Wenn jemand z.B. viele Jahre in psychologischer/psychiatrischer Behandlung war, kann das natürlich zu einer negativen Prognose führen.

    Wenn man jedoch eine Therapie abgeschlossen hat und eine positive Prognose vom behandelnden Arzt/Psychologen vorweisen kann, hat man u.U. trotzdem gute Chancen.

    Wenn man hingegen beispielsweise 10 Jahre durchgängig in Behandlung war oder evtl. sogar mal zwangseingewiesen wurde (wegen Selbstgefährdungsgefahr z.B.) oder evtl. immer noch Antidepressiva nimmt, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass die Chancen gegen Null gehen.


    Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von MrJules ()

  • Wenn man jedoch eine Therapie abgeschlossen hat und eine positive Prognose vom behandelnden Arzt vorweisen kann, hat man u.U. trotzdem gute Chancen.

    Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Man kann weder sagen, das ist generell kein Problem, noch, das ist immer ein Problem.

    Richtig. Genau das sind die Aussagen der meisten User hier im Thread. Diesen sehr vernünftigen Formulierungen steht aber deine vorherige Formulierung gegenüber:

    Hat man Angststörung oder sowas in der Akte stehen, wird das in 99% der Fälle ein K.O.-Kriterium sein.

    Das ist natürlich eine völlig andere Aussagen, die in dieser Pauschalität einfach falsch ist.

    Im Übrigen muss ein Amtsarzt erstmal nachweisen, dass eine Dienstunfähigkeit vor Eintritt des Pensionsalters wahrscheinlich ist.

  • Da hast du recht, das war zu pauschal von mir.


    Aber "nachweisen" muss der Amtsarzt erst mal gar nichts. Er muss es nur begründen können.

    Denn eine Prognose und ein Nachweis schließen sich logisch aus.


    Leider sind solche Prognosen nicht zwangsläufig zuverlässig, wie man mal wieder sieht, wenn einer aus der Klapse mit positivem Gutachten kommt und kurz darauf wieder straffällig wird. Da gibt es einfach viel Ermessensspielraum.

  • Meinetwegen, "begründen" statt "nachweisen". Jedenfalls reicht ein Verweis auf einen Akteneintrag oder auf einen zu hohen BMI in der Regel nicht mehr aus. Es muss eine genaure Begründung für eine negative Prognose vorgelegt werden. Und diese kann man eben vermeiden, wenn man gut austherapiert ist und dies auch mit entsprechenden Attesten und Bestätigungen belegen kann. Nichts anderes versuchen wir hier zu vermitteln.

  • [...], wie man mal wieder sieht, wenn einer aus der Klapse mit positivem Gutachten kommt und kurz darauf wieder straffällig wird. Da gibt es einfach viel Ermessensspielraum.

    [...] eine negative Prognose [...]. Und diese kann man eben vermeiden, wenn man gut austherapiert ist und dies auch mit entsprechenden Attesten und Bestätigungen belegen kann. Nichts anderes versuchen wir hier zu vermitteln.

    @MrJules: Du hast aber schon noch aufm Schirm, dass es in diesem Thread um die Psychiatrie und nicht um die Forensik geht, gell? :autsch:

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