Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht kann mir jemand von euch mit rechtlichen Grundlagen aushelfen...
Eine Kollegin hat Schüler darauf angesetzt, einen kleinen Videoclip für die Homepage zu erstellen. Das haben die "Kleinen" auch sehr nett gemacht - und mit imovie geschnitten. Was die Kollegin allerdings "vergessen" hat den Schülern mitzugeben: darf die Musik, die bei imovie zur Verfügung gestellt wird, auch auf einer nicht-kommerziellen Plattform (Schulhomepage) veröffentlicht werden? Genauere Angaben zur Musik habe ich nicht - die Kollegin hat das Filmchen elegant an mir vorbeigeschleust.
Ich habe mich inzwischen ein bisschen in den AGB von imovie und im Netz umgeschaut, aber so ganz sicher bin ich mir nicht, ob ich den Clip einfach für die Homepage verwenden kann.
(Eigentlich ist das nicht meine Aufgabe, aber ich möchte ungern den Schülern jetzt vor den Latz knallen, dass die ganze Mühe umsonst war. Und von der Kollegin kann ich leider keine Kooperation erwarten - da braucht's jetzt aber wirklich keine eigene Diskussion.)
Grüße
Frau Lotte