Lernbrücken (BW)

  • PDF- oder Excel-Tabellen sind es im "Didaktischen Wizard" nicht, aber die SuS haben keine Zugriffsmöglichkeit darauf (was ich auch gut finde!). Was nun daran so toll sein soll, zu den einzelnen Themengebieten Onilne-Aufgaben etc. einzubinden, erschließt sich mir nicht wirklich, außer, dass man weniger "Papierkram" hätte.

    Nochmal meine Frage von gestern: wenn du so einen großen Teil deines Unterrichts "digitalisiert" hast, arbeitest du dann gar nicht mehr mit den eingeführten Lehrmitteln?

    Der Vorteil ist in Zeiten von Corona: Ich kann direkte Rückmeldungen einholen, ohne dass die Schüler Scanner, Fotos oder sonstiges rückgeben müssen. Ich kann bei einigen Themen von JEDEM Schüler direkt die Lösungen sehen und damit theoretisch direkt auf ihn zugeschnittene Lösungen für seine Defizite finden. Klar ist das im regulären Unterricht nicht so wichtig, jedoch in Zeiten von Heimunterricht sehr angenehm, da ich nicht erst nach einer digitalen Lösung suchen muss.

    Learning Management Systems sind keine klassischen Schul-Systeme, sondern stammen vornehmlich aus der Erwachsenenbildung und Fortbildung. Vergleichbar Fernunis. Material und Lernwege sind transparent und zeigen dem Schüler, wie er vorgehen muss.

    Im regulären Unterricht finde ich es für mich viel einfacher, weil ich mir vorher schon Gedanken mache und meinen UNterricht strukturiere, und dieses dann direkt ohne mein Zutun in meinen Kalender übernommen wird. D.h im digitalen Klassenbuch brauche ich erstmal keine Eintragungen vornehmen, da dies über die Verknüpfung mit meinem Stoffverteilungsplan automatisiert wird. Aber das ist wie gesagt jedem selbst überlassen.

    In Zeiten von Corona aber, wenn Schüler wie in BaWü von einem Tag auf den nächsten nach Hause verdonnert wurden, war es für mich extrem einfach. Ein BigBlueButton-Server mit Discord als Backup, und schon konnte ich (sogar unter Einbindung meiner Mathe, Englisch, Französisch - Kolleginnen) direkt meine Klasse ohne Bruch unterrichten. Und ich konnte bei jedem Schüler sehen, ob er seine Aufgabe gemacht hat und wie, ohne dass ich erst 34 E-Mails und Word-Dateien oder gar Whatsapp-Bilder anschauen musste.

    Zum Thema Lehrmittel: In Deutsch nein, da wir in der Abschlussklasse den Pauker und das Literatur-Workbook (Schneeriese) genutzt haben und es in BaWü für Klasse 9/10 dieses Schuljahr noch kein Lehrmittel für die neue Prüfungsordnung gab.


    Ich unterrichte aber momentan auch immer nur Klasse 9 (HS-Abschluss) und 10 (RS-Abschluss) in Deutsch.


    In Geschichte: Meine Aufgaben sind an Zeitreise (Klett) angepasst und nutzen fast ausschließlich die im Klett Digitalen Unterrichtsassistenten vorhandenen Aufgaben.

  • Das Grundgehalt hat nichts mit dem jetzigen Angebot zu tun, das ist unabhängig davon.

    Ob der Bildhauer nebenher noch als Romanautor arbeitet und ein regelmäßiges Einkommen hat, hat nichts damit zu tun, wie er ein Angebot eines Kunden bewertet - wenn der Stundenlohn für ein Projekt zu wenig ist, wird er es nicht machen.

    Unsinn. Mit welcher Grundlage sollte das möglich sein, die Lehrer zu einer solchen Mehrarbeit zu verpflichten?

    Ich sag ja, der Bildhauer-Vergleich hinkt. Der Bildhauer ist hauptberuflich! Bildhauer des Kaisers und bekommt dafür vom Kaiser monatlich Geld, um dafür. jeden Monat eine Kaiserstatue zu meißeln. Jetzt will der Kaiser etwas Außerordentliches, da er aus dem Krieg zurückkommt und ein Siegesdenkmal möchte. Und da bietet er dir für Extraarbeit Geld an. Er könnte aber auch sagen: sorry, du bist königlicher Bildhauer, das ist dein Job, auch wenn du gerade keine andere Statue für mich machst.


    Aber wir drehen uns im Kreis, ein jeder soll entscheiden wie er will. Und als Beamter ist die Entscheidung sehr angenehm zu treffen, da wir nicht von Kurzarbeit oder Kündigung bedroht sind.



    Also definitiv könnte das mit einer Weisung duch deine oberste Dienstherrin passieren. So den SchulleiterInnen passiert. Die mussten in den Oster- und Pfingstferien vor Ort sein. Du hast wie jeder andere auch eine gewisse Anzahl an freien Tagen, der Rest ist nur unterrichtsfrei. In NRW sogar Lehrer während der Oster- und Pfingsferien (stand auf news4teacher.de).

    Und in Zeiten von Corona kann man dir als Beamter sehr wohl viele unlustige Sachen aufbürden.

  • Hallo zusammen,

    wie einige von euch habe auch ich die Lernbrücke im letzten Sommer (für die Grundschule in BW) angeboten. Auch ich stehe nun vor der Frage, was hier steuerlich zu tun ist. Gibt es inzwischen ein Resultat? Hat schon jemand mit seinem Steuerberater gesprochen oder sonst eine belastbare Rückmeldung? Sobald es ein Ergebnis (z.B. durch den Steuerbescheid) gibt, wäre es klasse, wenn ihr das hier posten könntet und wir dieses Thema noch abschließend klären könnten.

    Habe mich extra für diese Frage hier angemeldet, und hoffe natürlich, dass hierdurch auch noch einigen anderen geholfen werden kann.


    Danke schon mal,

    viele Grüße Alex


  • ich zitiere mich mal selber und ergänze den Link https://www.lohnsteuer-kompakt…digungen_muss_ich_angeben


    Und herzlich Willkommen Alex :handschlag: (das forsche Auftreten bezieht sich natürlich nicht auf dich, meine zitierte Antwort ist älter).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hi Kris24,

    erstmal herzlichen Dank für dein Engagement. Ich habe mir die Beiträge hier natürlich vor meinem Post aufmerksam durchgelesen. Deiner Argumentation kann ich folgen. Was mich bisher aber gestört hatte, ist, dass es ja quasi eine "Unterrichtsvergütung" vom selben Arbeitgeber wie für die Haupttätigkeit ist. Ich hatte mich daher gefragt, ob das dann tatsächlich wie eine "Aufwandsentschädigung", wie in deinem Beispiel, zu werten ist. Natürlich gebe ich dir auch Recht, dass es im engeren Sinne außerhalb des Dienstverhältnisses stattfindet und damit "nebenberuflich" ist.

    Meine Frage hier hatte ich auch deswegen gestellt, weil scheinbar nirgendwo von offizieller Stelle eine offizielle Ansage gemacht wurde. Danke nochmal!


    Viele Grüße

  • Hi Kris24,

    erstmal herzlichen Dank für dein Engagement. Ich habe mir die Beiträge hier natürlich vor meinem Post aufmerksam durchgelesen. Deiner Argumentation kann ich folgen. Was mich bisher aber gestört hatte, ist, dass es ja quasi eine "Unterrichtsvergütung" vom selben Arbeitgeber wie für die Haupttätigkeit ist. Ich hatte mich daher gefragt, ob das dann tatsächlich wie eine "Aufwandsentschädigung", wie in deinem Beispiel, zu werten ist. Natürlich gebe ich dir auch Recht, dass es im engeren Sinne außerhalb des Dienstverhältnisses stattfindet und damit "nebenberuflich" ist.

    Meine Frage hier hatte ich auch deswegen gestellt, weil scheinbar nirgendwo von offizieller Stelle eine offizielle Ansage gemacht wurde. Danke nochmal!


    Viele Grüße

    Eisenmann hat den Begriff Aufwandsentschädigung verwendet (müsste vorne verlinkt sein), deshalb würde ich es genauso in mein Steuerprogramm eintragen (der Begriff steht, glaube ich, auch in meinem Vertrag). Ich bin aber noch nicht soweit, meine Steuererklärung folgt später.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hallo zusammen,


    Ich habe letztes Jahr auch die Lernbrücke gemacht und das in der Steuererklärung angegeben (als Aufwandsentschädigung). Vom Finanzamt kam jetzt die Rückmeldung, dass ich das versteuern müsse, da die Tätigkeit zu nah an meinem eigentlichen Tätigkeitsfeld liegt und damit nicht als nebenberuflich gewertet werden kann.

    Ist das wirklich so? Wie war es bei euch? Bis heute war ich der Meinung, dass es eben unter die 2400 Euro Freibetrag fällt (meine Freundin ist Steuerfachangestellte, die habe ich auch gefragt. Sie würde das auch so sagen).


    Mir geht es nicht darum, mich vor Zahlungen zu drücken, allerdings würde es mich schon sehr ärgern, da es im letzten Jahr immer hieß, das Geld müsse nicht verteuert werden.


    Liebe Grüße

  • Kris24 war meine ich letztes Jahr auch in den Lernbrücken aktiv und kann das insofern sicherlich beantworten. Sonst: Gewerkschaft anfragen, die wissen das genau und können dir ggf. sagen, was du deinem Finanzamt gegenüber angeben musst, um das durchzusetzen (ich hatte auch gelesen, dass das als reine Aufwandsentschädigung steuerfrei wäre, war aber letztes Jahr nicht in den Lernbrücken und kenne insofern die steuerliche Praxis nicht genau).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Super, dass du dich mit denen in Verbindung gesetzt hast und traurig, dass sie das nicht wissen. Ich frag morgen mal in der Familie nach, ob das jemand gesichert weiß, falls Kris bis dahin nicht schon Erhellung bringen konnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei mir gabs kein Problem das über die Übungsleiterpauschale laufen zu lassen, bin aber noch Student - hilft dir daher nicht wirklich.


    Bei mir im Vertrag steht, dass ich für die Versteuerung selbst verantwortlich bin und die Steuerbefreiung in Betracht kommen kann. Ob das letztlich tatsächlich angewandt werden kann entscheidet das Finanzamt und ich kann deren Argumentation durchaus nachvollziehen. Sonst könnte man ja auch auf die Idee kommen und sich für die Stunden für Mittagsbetreuung, AGs, ... von der Steuer befreien zu lassen.


    Was genau hast du denn in deiner Steuererklärung angegeben? Vllt hilft es ja die Situation dem Finanzamt nochmal genauer zu erklären.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

  • Sonst könnte man ja auch auf die Idee kommen und sich für die Stunden für Mittagsbetreuung, AGs, ... von der Steuer befreien zu lassen.

    Mittagsbetreuung oder AGs sind aber, wenn man dafür eingeteilt wird, Teil des Deputats und damit bereits über die Alimentation/das Gehalt des Dienstherrn abgegolten, so dass man diese natürlich nicht getrennt herausrechnen kann. Die Lernbrücken sind eine Zusatztätigkeit die zusätzlich bezahlt wird und auch nicht als übliche MAU-Stunden (Mehrarbeit mit entsprechender Vergütung) oder Deputatserhöhung (Bugwelle/ Vorgriffstunde/Erhöhung der TZ) zu betrachten sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist mir klar. Aber stellen wir uns jetzt mal vor, dass diese Zusatzstunden aus dem Deputat herausgerechnet (Besoldung sinkt dann entsprechend) und die AGs etc separat über die Übungsleiterpauschale abgerechnet werden. Über die so gesparten Steuern freuen sich dann die Lehrkräfte oder das Kultusministerium - egal.


    Inwiefern würde sich, aus Sicht des Finanzamts, dieses Gedankenexperiment von der Regelung der Lernbrücke unterscheiden? Momentan sieht es für das Finanzamt doch nur so aus, als ob Lehrkräfte ein paar Überstunden gemacht haben und versuchen über einen separaten Vertrag an den Steuern vorbeizukommen. Daher auch meine Frage, was genau Ari89 in der Steuererklärung geschrieben hat.

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  • Hallo! Ich hab es unter Nebeneinkünfte eingetragen (da, wo man den Freibetrag von 2400 Euro hat). Habe da auch noch einen kleinen Verdienst als Übungsleiterin drin stehen (der aber keine Probleme machte). Bezeichnet habe ich es als Aufwandsentschädigung Lernbrücke. So wurde es mir an meiner Schule gesagt. Die beiden Belege musste ich dann nachreichen.

  • In meinen nichtfachmännischen Ohren klingt das vernünftig (und stand bei mir auch so drin). Ich würde einfach mal Kontakt zum Finanzamt suchen, schaden kann es nicht. Bin gespannt welche Erfahrungen die anderen hier gesammelt haben, vermute stark, dass es letztlich einfach von Finanzamt zu Finanzamt bzw. von Person zu Person unterschiedlich sein wird.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

  • Ich kann da durchaus auch dem Finanzamt folgen. Eine nebenberufliche Tätigkeit muss sich von der hauptberuflichen Tätigkeit inhaltlich deutlich unterscheiden. Die Lehrtätigkeit in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen sind hingegen gleichartige Tätigkeiten.


    Hier kommt verschärfend noch hinzu, dass - soweit ich das sehe - die Tätigkeit sogar für denselben Dienstherrn erfolgt. Mit diesem Fall musste sich der Bundesfinanzhof 2017 schon einmal auseinandersetzen und entschied, dass eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen ist, wenn ein entsprechender Zusammenhang besteht. Im konkreten Fall ging es gerade darum, dass Mitarbeiter zusätzliche ehrenamtliche Schichten übernahmen, für die sie Aufwandsentschädigungen erhielten.

  • Hallo!


    Ich werde dann am Montag mal den Sachbearbeiter des FA anrufen.

    Mir leuchtet es auch ein. Und wenn es versteuert werden muss, ist es eben so. Mich ärgert nur maßlos, dass es im letzten Jahr anders kommuniziert wurde und ich mich jetzt ziemlich veräppelt fühle.

  • Habe jetzt mal in der Familie nachgefragt. Entscheidend wäre, wie das KM das tatsächlich intendiert hätte, denn gemeldet wurde es erstmal vermutlich vom LBV als Brutto verdienst, so dass das Finanzamt davon ausgehen muss, dass noch nachträglich zu versteuern wäre. Insofern könntest du beim KM nachhaken, wie das dort verstanden wurde. Davon hängt letztlich ab, wie das Finanzamt das handhaben kann. (Traurig, dass die GEW auf deine Nachfrage hin nicht auf die Idee gekommen ist selbst nachzuhaken oder dir zumindest diesen Hinweis zu geben.) Wenn du das über das KM eroierst wäre es großartig, deren Antwort hier einzustellen. Die Frage könnte kommendes Jahr ja direkt wieder für einige KuK relevant sein, die dieses Jahr in den Lernbrücken aktiv sind.

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  • Danke fürs Nachfragen! Ich habe vorhin mit einer netten Dame von KM telefoniert. Sie war sich nicht 100% sicher und wird meine Anfrage an die entsprechende Stelle weiterleiten. Sobald ich ne Antwort habe, poste ich sie.

  • Wenn die Antwort in deinem Sinne wäre lass sie dir schriftlich geben für dein Finanzamt als Nachweis.

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