Kostendämpfungspauschale steuerlich geltend machen? (NRW)

  • In NRW gibt es ja die Kostendämpfungspauschale (klingt schöner als es ist).

    Soweit ich das verstehe, ist diese steuerlich ansetzbar. Bin mir aber gerade unsicher wo?


    Ich mache meine Erklärung selbst mit der Buhl Steuersoftware.


    Angegeben habe ich bisher nur meine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die einzelnen Rechnungen, die ja erstattet wurden, gebe ich nicht an. Oder müsste ich das tun?


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen, sollte ja genug NRWler hier geben, die eine Steuererklärung machen ;)


    Danke und viele Grüße

  • Du kannst die Kostendämpfungspauschale als außergewöhnliche Belastung (Krankheit) angeben, aber das wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn du eine bestimmte Belastungsgrenze überschreitest, die von deinem Einkommen, deinem Ehestatus und deiner Kinderzahl abhängt, das müsstest du dir selbst ausrechnen oder ausrechnen lassen. Grob formuliert: Wenn du nur die Kostendämpfungspauschale als Krankheitskosten hast, wird das nichts werden. Wenn du in dem Jahr noch z.B: eine Zuzahlung für eine künstliche Befruchtung dabei hattest, wird es vermutlich was werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke, habe ich nun auch nach einigen Recherchen gefunden. :)


    Dann kann ich mir das sparen und auch die paar Euros, die hier und da nicht von Beihilfe/PKV übernommen wurden.


    Ich mag dieses mit der Steuer nicht ... Aber zumindest gibt es einiges zurück, da sage ich nun auch nicht nein :D

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