Ok, danke. Ist das nicht im Endeffekt das Gleiche?
Letztendlich in dem Sinne, das auf jeden Fall nicht der Lehrer, der unterschreibt, der Vertragspartner ist. Wer es in deinem Land genau ist, muss irgendwo stehen. In NRW steht's im sog. "Wandererlass".
Es scheinen aber alle immer ignorieren zu wollen. Hier wollte die Schulleitung nebst Bezirksregierung einem Kollegen einreden, er habe den Vertrag geschlossen und müsse auch zusehen, wo die Kohle herkomme, die die Schüler nicht zahlen wollten (komplizierte Vorgeschichte). Sein Anwalt sagte ihm dann, er solle sich entspannen. Die Reiseveranstalter neigen auch dazu ihre Formulare so aufzubauen, dass da der einzelne Lehrer als Vertragspartner drinsteht. Muss man entsprechend anpassen.