Rückzahlung der Stornokosten an Schüler

  • Kannst du deiner SL nicht das hier gepostete Dokument vorlegen, dass es nicht erlaubt ist?

    Anderenfalls schriftlich geben lassen, dass es anders nicht geht und der SL die Konsequenzen übernimmt, falls etwas schief gehen sollte!

    Evtl. diesen Schrieb selbst formulieren:

    Aus den und den Gründen ist eine Überweisung auf das Privatkonto von Mrs. Peace die einzige Möglichkeit.

    Mrs. Peace hat mich eindeutig darauf hingewiesen (Anhang, der in diesem Thread gepostet wurde beifügen / zitieren), dass eine Übeweisung von Schulgeldern aufs Privatkonto der Lehrkraft nicht erlaubt ist. Dennoch wird von der Übeweisung auf Privatkonto Gebrauch gemacht.

    Hiermit übernehme ich (Name des SL) die volle Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen / Folgen.

    Ort _ Datum _ Unterschrift


    Ggf. mal beim Personlarat / der Bezirksregierung (oder wie auch imemr es bei euch heißt) anfragen ... (am Besten MIT diesem Schrieb).

  • Ich denke wirklich nicht, dass das Landratsamt oder die SL Lehrkräfte verpflichten kann ihr Privatkonto für derartige Vorgänge zur Verfügung zu stellen. Es heißt schließlich nicht umsonst "Privatkonto". Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wer sich bereits auf diese Variante eingelassen hat. PR/Gewerkschaft kontaktieren. Morgen kann ich meinen Vater um eine rechtlichen Einschätzung bitten MrsPace bzw. wie seine Schule das aktuell löst und dies hier einstellen wenn dir das weiterhelfen könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Problem ist auch, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Privatkonten bereits zur Verfügung gestellt haben... Sie haben da offenbar keine Bedenken...

    Und da haben wir wieder das Problem, dass die, die ihr Gehirn aus lassen, den anderen das Leben schwer machen. "Aber alle anderen machen das." ist zwar kein Argument für irgendetwas, trotzdem muss man sich damit immer wieder 'rumschlagen.


    Irgendwie ist da dann doch das Landratsamt in der Pflicht, sich ein Verfahren zu überlegen, das funktioniert. Nur eines anzubieten, dass nicht zutrifft, und eines, das rechtlich bedenklich ist, geht ja nicht. Wenn auf deren Konto Geld liegt, dass den Schülern zusteht, müssen sie es auch dort hinbringen.


    Zu viel Arbeit für die Sekretärin.

    Nunja. Wie die Arbeit zu verteilen ist, kann man sehen, wenn man weiß, wie es laufen soll. Auch bei einer Überweisung vom landratsämtlichen Konto zu den Schülerinnen/Eltern kann der Klassenlehrer zuarbeiten. Wenn man aber alles nicht machte, was nach Arbeit aussieht, liefe nicht mehr viel. Zur Not muss im Büro etwas anderes liegen bleiben.


    Nö, bei der Sachlage (Schulterzucken von oben) bliebe ich wohl stur.

  • Anderenfalls schriftlich geben lassen, dass es anders nicht geht und der SL die Konsequenzen übernimmt, falls etwas schief gehen sollte!

    Und du glaubst, dass der SL so etwas unterschreibt? Er wird schon die Weisung, das Privatkonto zu verwenden, schon nicht verschriftlichen. Das ist ja der Driss an solchen Regelungen außerhalb der Regeln. So lange alles glatt läuft, sind alle Freunde und keiner will keinem was. Wenn aber etwas schief geht, haben alle ganz schenll die Finger aus dem Honigtopf, wussten von nix und einer wird gebissen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das Landratsamt "bietet" zwei Möglichkeiten "an". Die Überweisung des Gesamtbetrages an die durchführende Lehrkraft die es dann weiterverteilt oder die Überweisung an den Reiseveranstalter. Fällt bei uns beides weg.

    Nun, dann soll sich doch das Landratsamt 'nen Kopf machen. Da sitzen m.E. genug Verwaltungsfachleute rum.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Und du glaubst, dass der SL so etwas unterschreibt? Er wird schon die Weisung, das Privatkonto zu verwenden schon nicht verschriftlichen. Das sit ja der Driss an solchen Regelungen außerhalb der Regeln. So lange alles glatt läuft, sind alle Freunde und keiner will keinem was. Wenn aber etwas schief geht, haben alle ganz schenll die Finger aus dem Honigtopf, wussten von nix und einer wird gebissen.

    Eben genau deswegen. Wenn ich diese Unterschrift nicht bekommen würde, würde ich mich - wie chilipaprika schrieb - schriftlich weigern. Nach dem Motto: "Ok Herr Schulleiter. Wenn Sie mir diesen Schrieb nicht unterschreiben, gebe ich Ihnen schriftlich (unter Angabe des Grundes), dass ich mich weigere.

    Dass er diesen Schrieb nicht unterschreibt, ist mir schon klar. Es ist aber der Ausgangspunkt zu Plan B.

    Oder es geht (bereits kurz vor dem Unterschreiben dieses Schriebs) doch auf einmal ganz ganz anders!

  • Es ist immer wieder erstaunlich, wie von Seiten der Behörden die Regeln je nach Situation umgedeutet werden.

    Ich hatte mal den Fall, dass ich Fördergelder für ein Projekt erhalten sollte, die aber auf gar keinen Fall auf mein Privatkonto gezahlt werden durften (- was ich auch nicht wollte). Aus irgendeinem Grund ging aber auch das Schulkonto nicht, also mussten wir über den Förderverein ausweichen - obwohl die Gelder klar zweckgebunden für das schulische Projekt waren. Alles sehr undurchsichtig.
    Sorry, das hilft auch nicht weiter. Ich kann nur nochmal wiederholen: einfach weiterhin weigern.

  • Warum hat eigtl nicht der Reiseanbieter direkt an die Eltern zurück gezahlt, wenn doch die Eltern direkt an den Reiseveranstalter überwiesen haben? (Nachtrag: Es geht ja um die Kosten, die das Land BaWü übernommen hat. Eigtl stellt sich da die Frage, weshalb da nicht Verwaltungsmitarbeiter für eingesetzt werden, das Geld direkt an die Eltern zu zahlen).


    MrsPace: bist du in der Gewerkschaft und kannst eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen? Dann hättest du was in der Hand.


    Nachdem bei uns auch alles über unsere Privatkonten (oder Treuhand-Unterkonten, ist aber genauso illegal) lief, habe ich mich letztes Jahr richtig auf die Füße gestellt und siehe da: nun hat jede Lehrkraft ein eigenes Schulunterkonto (klar festgelegte Regeln, mit Prüfung etc). Nun kämpfen wir mal wieder mit dem SL, weil dieser der Meinung ist, dass die Kontoführungsgebühren auf die Eltern umgelegt werden sollen.. :pfeifen:

  • würde ich mich - wie chilipaprika schrieb - schriftlich weigern.

    Ja, gerne schriftlich. Aber den Begriff "weigern" vermied ich doch eher. Das klingt immer so danach, als ob man eigentlich müsste, aber nicht will. Ich machte auch meien Erklärung nicht davon abhängig, ob der SL mir irgendetwas unterschreibt oder nicht. Im Zweifelsfall kannst du dir diesen Schrieb hinter den Spiegel stecken und das war's. Wenn das Geld auf deinem Konto ist, bist du verantwortlich. Nö, da gibt es nicht zu verhandeln. Nicht unnötig kompliziert machen, einfaches und klares "Nein" reicht vollkommen.


    Zumal du auch bald die Schule verlässt.

    Achja, ich entsinne mich. War das nicht der Laden, der sich mit einem blöden Plan mit suboptimalen Aufsichten bei dir verabschiedet hat? Ich überlege seit Jahren, was das Sprichwort "Man sieht sich im Leben immer zweimal" bedeutet. Langsam dämmert es mir. Oder um es mit Amy Wong zu sagen: "Fool me once, shame on you, fool me seven or more times, shame on me". Also, nicht verarschen lassen.


    Ich halte Verfahren mit Bargeldauszahlung oder -abholung nicht für angemessen. Eigentlich ist es ganz einfach. Das Geld liegt auf einem Schulkonto o.ä. beim Schulräger. Von dort muss es an die Berechtigten überwiesen werden. Wenn man das auf dem Landratsamt nicht versteht, muss man sich wohl mal ein Gehirn kaufen. Der Umweg über ein Lehrerkonto ist doch ausgemachter Quatsch mit zweierlei Soße.


    Was mich maßlos aufregt, ist die Selbstverständlichkeit, mit der öffentliche Stellen meinen über die Privatkonten von Bediensteten verfügen zu können.

  • Achtung, nicht ernst gemeinter Vorschlag:


    Die Eltern möchten ihr Geld ja recht zügig zurück haben.

    Der Betrag wird auf das Privatkonto einer Sekretärin oder eines Sachbearbeiters, die beim Landratsamt arbeiten, überwiesen. So eine Überweisung fertig zu machen, dauert ja nicht so lange. Alle geben der Sekretärin jeweils einen Euro "Trinkgeld" für die Überweisung. Das wird ein "vernünftiger" Stundenlohn und die Eltern haben schnell ihr Geld zurück.

    Vielleicht ist die Sekretärin sogar "Gutmensch" und macht das gratis.


    (Im Vergleich der Situation wird es hoffentlich deutlich, dass es sich um einen haarsträubenden Vorschlag handelt, Geldbeträge über Privatkonten abzuwickeln.)

  • Danke euch allen für den Zuspruch!


    Ich möchte einfach auch nicht für eine solche eklatante Summe mit meinem Privatvermögen haften. Das was mir überwiesen werden soll entspricht so ziemlich genau meiner Sparrücklage, die ich im Notfall gerne für andere Dinge verwenden würde...


    MrsPace: bist du in der Gewerkschaft und kannst eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen? Dann hättest du was in der Hand.

    Ja, das werde ich morgen wohl tun. Danke. :)

    Notfalls latschen halt die Eltern ins Landramtsamt und bekommen das Geld bar auf die Kralle?

    Also die Eltern sitzen jetzt schon mehr oder weniger auf Kohlen, weil es schon so lange gebraucht hat, bis die Kohle beim Landratsamt war... Wenn ich denen jetzt verklickern muss, dass es nochmal länger dauert, weil das Landratsamt die Arbeit scheut... Prost Mahlzeit...



    Was mir aber wie gesagt einfach nicht in den Kopf will, ist dass Kollegen das einfach so mitmachen. Wir hatten an unserer Schule mal eine Kollegin die sich wegen sowas Jahre lang mit dem Land gestritten hat... Und zwar über Anwälte. Gott sei Dank hatte sie eine Rechtsschutzversicherung. Da sollten die Kollegen bei uns doch eigentlich sensibilisiert sein... Gut, ist sicher sieben, acht Jahre her.... Aber sowas vergisst man doch nicht?!

  • Was mir aber wie gesagt einfach nicht in den Kopf will, ist dass Kollegen das einfach so mitmachen. Wir hatten an unserer Schule mal eine Kollegin die sich wegen sowas Jahre lang mit dem Land gestritten hat... Und zwar über Anwälte. Gott sei Dank hatte sie eine Rechtsschutzversicherung. Da sollten die Kollegen bei uns doch eigentlich sensibilisiert sein... Gut, ist sicher sieben, acht Jahre her.... Aber sowas vergisst man doch nicht?!

    Könnte am Folgenden liegen (muss nicht sein):

    • Kollege A scheut den Konflikt mit dem SL und wählt den Weg des geringsten Widerstandes, da er keinen Stress möchte (und verdrängt dabei mögliche Folgen, siehe deine Kollegin vor ein paar Jahren)
    • Kollege B möchte in naher oder ferner Zunkunft befördert werden und benötigt dafür eine entsprechende Beurteilung des SL. Also wählt er lieber den Weg des geringsten Widerstandes aus Angst eine schechtere Note zu bekommen, wenn er aufbegehrt.
    • Kollege C hat sich vorher nicht ausreichend über das Verbot des Nutzes des privaten Kontos informiert und denkt sich nichts dabei.
    • Kollege D steht kurz vor der Pensionierung und macht Dienst nach Vorschrift.
    • Kollege E macht es im Sinne der Eltern (hauptsache sie haben ihr Geld wieder)
    • Kollege F glaubt den Einlassungen des SL, dass es ja nicht anders geht.
    • Kollege G macht eh alles, was die SL von ihm verlangt. Wenn die sagt: Unterrichten Sie bitte 35 Stunden, macht er es auch noch.
  • Wenn ich denen jetzt verklickern muss, dass es nochmal länger dauert, weil das Landratsamt die Arbeit scheut... Prost Mahlzeit...

    Du musst den gar nihcts verklickern. Wenn sie nachfragen, gibts du deinen Kenntnisstand, dass das Geld mittlerweile beim Landratsamt liegt, weiter. Mehr kannst du nicht sagen.

  • Ja, der SL hat die Fahrt genehmigt.

    Wenn ich den Frosch richtig verstehe, ist / sollte / müsste er damit für die Rückzahlung verantwortlich sein und nicht du / die anderen KlassenlehrerInnen (bzw. der Schulleiter Vertragspartner ist)

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