Rückzahlung der Stornokosten an Schüler

  • Aber nicht auf meine Kosten! Sind ja manchmal nicht nur ein paar Cent, sondern bei ein paar Banken 2,50 € pro Person.

    Wenn ich es von der Erstattung an die Eltern abziehen kann ... jein ... es bleibt aber immer noch das Problem der Nutzung des privaten Kontos.

    Natürlich nicht unter Nutzung des privaten Kontos und natürlich nicht finanziell zu Lasten von MrsPace und ihren KuK. Die Klassenlehrer geben die Überweisungsträger aus, damit diese von den Eltern ausgefüllt werden, sammeln sie wieder ein und geben sie der SL, die dann den um die Überweisungskosten bereinigten Restbetrag überweisen lässt. Infobrief an die Eltern zusammen mit dem Überweisungsträger, um diese über Vorgehen und Kosten zu informieren und damit hält sich der Aufwand für alle Beteiligten in überschaubaren Grenzen ohne private Konten ein zubeziehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Natürlich nicht unter Nutzung des privaten Kontos und natürlich nicht finanziell zu Lasten von MrsPace und ihren KuK. Die Klassenlehrer geben die Überweisungsträger aus, damit diese von den Eltern ausgefüllt werden, sammeln sie wieder ein und geben sie der SL, die dann den um die Überweisungskosten bereinigten Restbetrag überweisen lässt. Infobrief an die Eltern zusammen mit dem Überweisungsträger, um diese über Vorgehen und Kosten zu informieren und damit hält sich der Aufwand für alle Beteiligten in überschaubaren Grenzen ohne private Konten ein zubeziehen.

    Genau so hatte ich es gedacht. Wird wohl auch so gemacht werden jetzt.


    Was spricht dagegen, das Geld jedem Schüler bar rückzuerstatten? Das dürfte die einfachste und am wenigsten zeitintensive Lösung sein.

    Die Höhe des Betrags. Ich gebe den Schülern nicht über 500€ bar auf die Kralle. Wer weiß ob dieses Geld jemals bei den Eltern ankommen wird...

  • Rundschreiben an die Eltern ... das Geld kann in der Woche von x bis y im Sekretariat / Direktorat abgeholt werden. Einverständniserklärung, dass SuS es abholen dürfen, sonst geht es nur an die Eltern ?

  • Rundschreiben an die Eltern ... das Geld kann in der Woche von x bis y im Sekretariat / Direktorat abgeholt werden. Einverständniserklärung, dass SuS es abholen dürfen, sonst geht es nur an die Eltern ?

    Ich glaube nicht, dass das Sekretariat begeistert wäre so viel Geld dort liegen zu haben ... es geht ja auch um die Gefahr, dass das Geld geklaut wird ... Tresor hin, Tresor her ...

  • Ja, vor allem, weil das in dem Fall ja bekannt wäre. An meiner Ausbildungsschule wurde wiederholt (sic!) ins Rektorat eingebrochen und sogar der eingebaute Safe ausgehebelt und mitgenommen. In dem Fall war gar nichts Spannendes drinnen, soviel Bargeld würde sich dagegen ja sogar lohnen. Das läuft sicherer über die Bank.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aufforderung an die Eltern, alle notwendigen Angaben (Kontoinhaber, IBAN) per E-Mail an die Schule zu senden. Da bei dem Konto Online-Banking (hoffentlich) möglich ist (oder jetzt mal endlich eingerichtet wird), ist das dann nur noch Copy & Paste, Fehler ausgeschlossen.


    Falls das Sekretariat tatsächlich überlastet sein sollte (kann ja aufgrund verschiedenster Faktoren objektiv und unverschuldet so sein): In mancher Banking-Software kann man Überweisungsaufträge anlegen und sammeln, später mit TAN o.ä. freigeben. "Irgendein Kollege" wird in die Software eingeloggt, bereitet mit Copy & Paste die Überweisungen vor, das Sekretariat oder der Chef gibt die Überweisungen nach einem kurzen prüfenden Blick frei.


    Im Haushaltsrecht gibt es auch den Grundsatz des "Vier-Augen-Prinzips". Bei Überweisung vom Privatkonto aus ist das nicht mehr möglich. (Bei einer Haushaltsprüfung wird dann halt das Privatkonto geprüft und beanstandet...). Geprüft werden kann meines Wissens bis zu 10 Jahre rückwirkend. Haltet also die Unterlagen bis Anfang 2031 bereit.


    Noch zwei Anekdoten aus entsprechenden Fortbildungen:

    (1) Aufgrund der sehr schwankenden hohen Ein-/Ausgänge über nur einen kurzen Zeitraum hinweg auf dem privaten Konto einer Lehrkraft schrillten bei einer Bank mal die Alarmglocken bzgl. Geldwäsche. Entsprechende Hinweise gingen an die Behörden, entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

    (2) Die mitgeteilte private Kontonummer einer Lehrkraft wurde durch "kreative" SuS verwendet, um im Internet shoppen zu gehen. Anschließend in einer entsprechenden Datenbank eingetragen. Noch Jahre später muss die Lehrkraft regelmäßig Kontobewegungen sehr genau prüfen, um unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren. (Und bei einer Überweisung an ein Konto kann der Empfänger durchaus sehen, von welchem Konto aus die Überweisung durchgeführt wurde.)

    • Offizieller Beitrag

    Bargeldrückerstattung halte ich für eine - an den meisten Schulen - absolut realitätsferne Lösung. Die Sekretär*innen haben etwas Anderes zu tun, als 20 mal pro Tag zum Tresor zu rennen, krumme Beträge abzuzählen (und jede Klasse wird eine andere Zahl haben), und alles wieder zu verschliessen. Vom Diebstahlrisiko abgesehen..


    Mit dem Copypaste ist es am Ende doch kein zu unterschätzender Aufwand. Zumal viele doch Zahlendreher einbauen und man noch mal nachfragen muss und so weiter.


    Die Hardcoverüberweisung ist wahrscheinlich die am wenigsten schlimme Möglichkeit für alle Beteiligten...

  • Anderes Szenario einer Personalratsfortbildung, die zeigt, warum man nie Geld über ein privates Konto laufen sollte. Mrs Pace fällt einen Tag, nachdem das Geld auf ihr Konto überwiesen worden ist, tot um. Eine Erbengemeinschaft aus Geschwistern und Eltern erbt. Natürlich auch das Geld auf ihrem Konto. Sehr komplizierte Rückabwicklung folgt.

  • Anderes Szenario einer Personalratsfortbildung, die zeigt, warum man nie Geld über ein privates Konto laufen sollte. Mrs Pace fällt einen Tag, nachdem das Geld auf ihr Konto überwiesen worden ist, tot um. Eine Erbengemeinschaft aus Geschwistern und Eltern erbt. Natürlich auch das Geld auf ihrem Konto. Sehr komplizierte Rückabwicklung folgt.

    Ähm, ja. Das plötzliche Ableben sollte man immer berücksichtigen.

  • Alternative wäre ein Pfändungsbeschluss gegen deine Person. In diesem Fall darf das Geld ersatzlos vom Konto gepfändet werden, was auch der Grund ist, weshalb es eigentlich nicht erlaubt ist Privatkonten für geschäftliche/dienstliche Zwecke zu nutzen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Bargeldrückerstattung halte ich für eine - an den meisten Schulen - absolut realitätsferne Lösung. Die Sekretär*innen haben etwas Anderes zu tun, als 20 mal pro Tag zum Tresor zu rennen, krumme Beträge abzuzählen (und jede Klasse wird eine andere Zahl haben), und alles wieder zu verschliessen. Vom Diebstahlrisiko abgesehen..


    Mit dem Copypaste ist es am Ende doch kein zu unterschätzender Aufwand. Zumal viele doch Zahlendreher einbauen und man noch mal nachfragen muss und so weiter.


    Die Hardcoverüberweisung ist wahrscheinlich die am wenigsten schlimme Möglichkeit für alle Beteiligten...

    Sicherheitsbedenken sehe ich ein (allerdings lagern in Schultresoren häufiger höhere Summen oder wichtige Dokument - wie Abiturprüfungen, die dann auch geklaut werden ...).

    Nur: Warum sollte das Argument "Die Sekretärinnen haben etwas Anderes zu tun" einerseits gelten und andererseits hat der Lehrer / die Lehrerin allem Anschein nach nichts Besseres zu tun (zumindest nach Ansicht der SL, die das Geld auf deren Privatkonto haben will)?

    • Offizieller Beitrag

    Oh nein, das gehört auch nicht zum Job des Lehrers.

    Aber 1) bei den Lehrer*innen ist es immer schwammig formuliert und im Zweifel arbeiten sie einfach mehr Stunden (praktisch...), während die Sekräterin ihre anderen Aufgaben unterbricht und trotzdem um 13 oder 15 Uhr nach Hause geht (unpraktisch für die SL, die darauf angewiesen ist, die Stunden, die der Schulträger zur Verfügung stellt, nutzen zu können...)

    2) die Überweisungsträger einsammeln und im Sekretariat abgeben wäre ein Kompromiss auf beiden Seiten, wo der Lehrer ‚nur‘ einsammeln muss (und wir wissen, dass das genug Stress sein kann)

  • Vorschlag: Überweist das Geld an die Elternvertreter der Klasse und der kann sich mal darum kümmern!

    Also einfach ein anderes Privatkonto nutzen und ganz nebenbei einer Person einen fünfstelligen Betrag des Landes anvertrauen, die in keinem dienstlichen Verhältnis mit dem Land steht? Selbst wenn das gut gehen würde, könnte der SL, der einen solchen Schritt geht seinen Hut nehmen..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Frage, wie das Geld an die Schülerinnen oder Eltern kommt, ist ja unabhängig davon zu lösen, dass das Privatkonto der Lehrkraft tabu ist. D. h. man muss hier keinen "bessere Idee" haben, damit das eigene Konto nicht in Anspruch genommen wird. Lasst euch derlei auch nicht von eurem SL suggerieren.


    Da ein solcher Fall wohl neu ist, wird es noch kein Verfahren hierfür geben. Ein solches zu entwickeln, wäre aber eine Aufgabe für jemamnden, der die Kameralistik einiegrmaßen blickt. Die Durchführung kann aber durchaus Lehrerwerk sein, also z. B. das Ausfüllen von Kassenanweisungen oder ähnlich.


    Gibt es irgendeine Chance, dass "die Schule" deine Kontonummer hat? In dem Falle sollte man sich womöglich überlegen, ob man nicht vorsorglich schriftlich erklärt, dass man die Inansprichnahme des privaten Kontos nicht möchte, erklären, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt und dass es sich eben um ein Provatkonto handelt, das für derlei nicht geeignet ist. Sollte doch jemand Geld auf mein Konto schicken, das dort nicht hingehört, würde ich dafür sorgen, dass es entsprechend zurückgebucht wird. Nee, den ganzen Ärger, den man damit kriegen kann, dass andere einen Fehler machen, möchte man im Vorfeld verhindern.


    Warum gibt es eigentlich vom Land keine Anweisung, wie zu verfahren ist? Hat da mal jemand nachgefragt? Andere Schulen stehen doch vor dem gleichen Problem.

  • Warum gibt es eigentlich vom Land keine Anweisung, wie zu verfahren ist? Hat da mal jemand nachgefragt? Andere Schulen stehen doch vor dem gleichen Problem.

    Also ob das Land so weit denkt und sich dafür interessiert. Die delegieren lieber alles nach unten. :autsch:

  • So, also ich war jetzt wegen der Sache bis bei der SL. Das Landratsamt "bietet" zwei Möglichkeiten "an". Die Überweisung des Gesamtbetrages an die durchführende Lehrkraft die es dann weiterverteilt oder die Überweisung an den Reiseveranstalter. Fällt bei uns beides weg.


    Alle anderen Möglichkeiten, die hier vorgeschlagen wurden, habe ich der SL vorgeschlagen. Geht alles nicht aus unterschiedlichen Gründen. Zu viel Arbeit für die Sekretärin. (Wir haben 130 Schüler die "betroffen" sind.) Das Landratsamt sperrt sich (Bargeldauszahlung).


    Das Problem ist auch, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Privatkonten bereits zur Verfügung gestellt haben... Sie haben da offenbar keine Bedenken...


    Also keine Ahnung, wie es weiter geht...

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