Rückzahlung der Stornokosten an Schüler

  • Hallo zusammen,


    das Land BaWü hatte versprochen die Stornokosten für die wegen Corona abgesagten Studienfahrten zu übernehmen. Die Rückzahlungen sind mittlerweile auf einem extra dafür eingerichteten Konto der Schule angekommen.


    Nun möchte die Schulleitung die Erstattungsbeträge (niedrige fünfstellige Beträge) klassenweise auf die privaten Girokonten der jeweiligen Kollegen überweisen. Von dort aus soll es dann durch die jeweiligen Kollegen weiter an die Schüler überwiesen werden...


    Ich habe dabei ein mulmiges Gefühl. Ist das berechtigt? Kennt sich jemand aus?


    Erstens ist es ja mein privates Konto und kein Geschäftskonto. Zweitens habe ich ein mulmiges Gefühl wenn da einfach so (und sei es für wenige Tage) ein fünfstelliger Betrag auf meinem Girokonto rumliegt... Was passiert, wenn ich bei der Eingabe der IBANs der Schüler einen Zahlendreher mache und das Geld wo anders landet? Rückbuchen kann man ja nur bei Lastschrift. Muss ich das dann privat ersetzen?


    Also ich habe große Bedenken und werde diese erstmal der Schulleitung mitteilen... Aber vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir fundierte Hilfestellung geben?


    Wäre echt lieb von euch. Danke!


    MrsPace

  • Du kannst nicht verpflichtet werden dein privates Konto für dienstliche Zwecke zu nutzen, es ist streng genommen sogar verboten. Die grundsätzlichen Infos dazu warum findest du hier.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich hätte da auch ein mulmiges Gefühl. Bei manchen Banken gibt es ja auch Gebühren dafür, dass man eine Überweisung tätigt. Die Frage ist ja, wer dann für diese Gebühren aufkommen würde, wenn ich z.B. 30 Überweisungen tätige.


    Krümelmama : Generell ja. Aber die TE könnte ja bei den langen IBAN Nummern einen doofen Fehler reinhauen (ok, viele Fehler fallen auf). Aber was ist, wenn ein Elternteil steif und fest behaupten würde, das Geld nie bekommen zu haben? Was, wenn die Eltern aus welchen Gründen auch immer die Bank gewechselt haben?

  • Wie haben die Schüler denn bezahlt? Dann müsste der gleiche Weg doch auch wieder rückwärts funktionieren..

    Wir haben per Einzelinkasso bezahlt, d.h. die Schüler haben das Geld direkt an den Reiseveranstalter überwiesen. Dieser ist aber nun beim Erstattungsprozess gar nicht mehr beteiligt. Also fällt diese Möglichkeit leider weg.

  • Das heißt, du würdest erst mal ewig hinter der IBAN der Eltern hinterherrennen? Klar, die meisten werden fix sein, da sie das Geld ja zurück bekommen, aber ich kenne da so einige Hansels, bei denen man 100 mal anrufen muss, bevor Mäxchen endlich das Geforderte beibringt.

    Letztlich müssten die Eltern ja ihre IBAN auch aufschreiben (handschriftlich / PC). Mögliche Fehler: unleserliche Schrift, Eltern vertun sich selbst ...

  • Die IBAN enthält zwei Prüfziffern. Damit ist die Chance des Vertippens schon deutlich minimiert. Entweder funktioniert sie (und ist entsprechend richtig) oder nicht.

  • Ich hatte die Idee, dass man von der betreffenden Bank (vmtl. L-Bank) Überweisungsträger besorgen könnte und diese dann durch die Schüler selbst ausfüllen lässt, sie ausgefüllt bei der Bank abgibt und die Quittung den Schülern zurück gibt.

  • Ok, danke für den Hinweis. Notfalls müsste man das dann halt vom Erstattungsbetrag der Schüler abziehen.

    Dafür wäre das vermutlich der Weg, der die geringste Fehlerquote nach sie zieht (eh sei denn die Eltern haben einen Zahlendreher von vornehrein drin) und für Lehrkräfte und eure Schulleitung den Aufwand am überschaubarsten hält, so dass umgekehrt die Eltern das Geld sehr zeitnah zurückerhalten werden. Das sollte die paar Extracent für die Überweisung ja wert sein und selbst wenn nicht, gehören diese Kosten eben dazu.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das sollte die paar Extracent für die Überweisung ja wert sein und selbst wenn nicht, gehören diese Kosten eben dazu.

    Aber nicht auf meine Kosten! Sind ja manchmal nicht nur ein paar Cent, sondern bei ein paar Banken 2,50 € pro Person.

    Wenn ich es von der Erstattung an die Eltern abziehen kann ... jein ... es bleibt aber immer noch das Problem der Nutzung des privaten Kontos.

  • Aber nicht auf meine Kosten! Sind ja manchmal nicht nur ein paar Cent, sondern bei ein paar Banken 2,50 € pro Person.

    Wenn ich es von der Erstattung an die Eltern abziehen kann ... jein ... es bleibt aber immer noch das Problem der Nutzung des privaten Kontos.

    Das Konto auf dem das Geld im Moment liegt, ist ein Konto des Schulträgers, also kein "privates" Konto. Würde man es direkt von dort überweisen, hätte man das Problem von wegen Privatkonto nicht.


    Eine richtige Alternative sehe ich nicht. Ich meine, die Eltern wären normalerweise auf den Kosten sitzen geblieben. Da werden sie 2,50€ berappen können... Es geht hier pro Person um über 500€.

  • Ich würde mich als Klassenlehrer weigern, derart hohe Beträge über mein Privatkonto zu verarbeiten.

    Das Konto habe ich zwar auch schon für Schulangelegenheiten genutzt, aber in deutlich kleinerem Maßstab und nur, um Geld, das ich bereits ausgelegt hatte einzusammeln, nicht, um es weiter zu verteilen.


    Hard-copy Überweisungsträger, die von der Schulleitung besorgt, über Klassenlehrer verteilt/eingesammelt und dann von der Schulleitung an die Bank weiter gegeben werden, sind mMn die einzig sinnvolle Möglichkeit.

  • Das Konto auf dem das Geld im Moment liegt, ist ein Konto des Schulträgers, also kein "privates" Konto. Würde man es direkt von dort überweisen, hätte man das Problem von wegen Privatkonto nicht.


    Eine richtige Alternative sehe ich nicht.

    Doch: Die Eltern stellen den Antrag auf Erstattung, geben darin ihre Kontonummer an und der Schulträger überweist das Geld an die Eltern, so wie es seine Aufgabe ist. Ich versteh das Problem nicht...

  • Doch: Die Eltern stellen den Antrag auf Erstattung, geben darin ihre Kontonummer an und der Schulträger überweist das Geld an die Eltern, so wie es seine Aufgabe ist. Ich versteh das Problem nicht...

    Das Geld liegt, wenn ich den Ausgangspost richtig verstanden habe, nicht mehr beim Schulträger.

    Die Schulleitung hat keine Lust, sich selbst darum zu kümmern und will Verantwortung und Arbeit auf die Klassenlehrer abwälzen.

  • Das Geld liegt, wenn ich den Ausgangspost richtig verstanden habe, nicht mehr beim Schulträger.

    Die Schulleitung hat keine Lust, sich selbst darum zu kümmern und will Verantwortung und Arbeit auf die Klassenlehrer abwälzen.

    Ah ok. Auch gut, dann soll sich die Schulleitung halt drum kümmern. Bei uns macht das eine Sekretärin mit dem Konrektor zusammen - unfassbar viel Arbeit, aber hilft ja nix...

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