Zuallererst: Falls der betreffende Kollege hier mitliest: Ich drücke ganz fest alle Daumen, dass es irgendwann (möglichst bald) gelingen möge, dass mit der verscuhten Tat abgeschlossen werden kann und sie keinen Einfluss mehr auf den Alltag und das Wohlergehen hat. Das gilt für den Kollegen, die Familie und das Kollegium.
Falls das jemand weiß, würde mich eine Sache sehr interessieren: In NRW (vermutlich nicht nur dort) ist es möglich, Schüler von allen Schulen des Landes zu verweisen. Ich habe mal auf einer Fortbildung vom PhV gehört, dass das noch nie vorgekommen sei. Ich frage mich, ob die Schulaufsicht in diesem Fall zu dieser Maßnahme gegriffen hat.
Bitte hier keine Diskussionen über die Frage, ob die Strafen angemessen sind. Wer sie führen möchte, kann ja einen eigenen Thread aufmachen.