Das hat mit Videoübertragung aber herzlich wenig zu tun, oder?
-
-
Das geht bei uns weil die Prüflinge keinen Unterricht mehr haben.
Das sind an die 800 Schüler (Voll- und Teilzeit).
-
Ich wollte nur mal Rückmeldung geben. Mein Unterricht wird nicht gefilmt. Mein Schüler wird von Kollegen unterricht, die keinen Präsenzunterricht geben.
-
Das ist natürlich eine blöde Situation, aber wir nutzen für unsere Onlinemeetings das Programm [blablabla, von dem hier aber keiner erfährt, denn wenn man hier Werbung machen möchte, sollte man sich beim Administrator des Foruns melden], da es sehr schnell funktioniert und einen hohen Datenschutz hat.
-
FlorianMinau : Niemand wird einfach nur infolge einer zum Glück bald wieder verschwindenden, kommerziellen Werbung für ein Programm dieses schulisch nutzen. Das sah zu Beginn von Corona vielleicht noch zunächst anders aus, inzwischen wird der Wildwuchs durch die Datenschutzbeauftragten der Länder (oder gar Kommunen) deutlich eingehegt, so dass im kommenden Schuljahr Schulen nur noch zu DSGVO-konformen Programmen greifen dürften (hoffentlich). Wenn euer Programm diese Anforderungen erfüllt, stabil läuft und ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen kann für ganze Schulstreams, dann schreibt Schulen mit seriösen Informationen zum Programm an, statt hier das Forum zuzuspammen. Danke.
-
Update: nachdem wir kurz vor den Ferien 2 KuK weniger haben, wurde dann auch Modell 5 ad acta gelegt, es gibt jetzt ein virtuelles Klassenzimmer und für den anderen Kurs Präsenzunterricht.
-
Zu Videokonferenzen mit Schülern gibt es in Bayern die klare Aussage, dass die User nicht gezwungen werden können, Bild oder Ton einzuschalten.
Soll heißen, weder der Lehrer noch der Schüler muss sich während der Konferenz bildlich zeigen oder den Ton zuschalten.
Klar, Videokonferenzen, bei denen der Lehrer nicht zu hören und zu sehen ist, nehmen relativ viel Sinn. Aber diese Regelung kam bei uns an der Schule zur Relevanz, als der Chef die Kollegen aufforderte, bei Videokonferenzen ihre Kamera einzuschalten, damit die Lehrer zu sehen sind. Diese Anordnung jedenfalls ist unzulässig!
-
Videokonferenzen von zu Hause aus, sind eigentlich immer ein sehr intimer Eingriff in die Privatsphäre. Nicht jeder hat unbedingt den Komfort eines eigenen Arbeitszimmers, insoweit sind von Videokonferenzen auch alle anderen Haushaltsmitglieder betroffen, die ggf. auch gezwungener Weise den Videobereich passieren. Auch die Sicherstellung der Vertraulichkeit des besprochenen Wortes ist nicht immer garantiert.
-
Zumindest bei "Teams"-Videokonferenzen gibt es die Möglichkeit, einen Hintergrund (Strandmotiv o. ä.) einzublenden, damit man den "echten" Hintergrund nicht sieht.
-
Zumindest bei "Teams"-Videokonferenzen gibt es die Möglichkeit, einen Hintergrund (Strandmotiv o. ä.) einzublenden, damit man den "echten" Hintergrund nicht sieht.
Richtig. Unabhängig davon, muss keiner die Kamera einschalten. Mehr noch: der Arbeitgeber, in unserem Fall die Schule, muss Endgeräte zur Verfügung stellen, wenn er auf Videokonferenzen besteht. Es ist von keinem Schüler oder Lehrer zu erwarten, dass er sich privat ein Endgerät anschafft, dass den Erfordernissen einer Videokonferenz entspricht. Solange keine entsprechenden Laptops/Tablets/PCs zur Verfügung gestellt werden, muss Lehrer oder Schüler gar nichts.
Diese, meine, konfrontierende Haltung beruht auf absurden Forderungen einer Schulleitung, die ohne rechtlich Kenntnis, gerne immer wieder Anweisungen erteilt, die den Personalrat auf den Plan rufen.
Werbung