Hallo,
ich hätte da eine Frage, die mir auf der Seel brennt. Kann man im Referendariat schon 24 Stunden Unterricht erteilen und zudem eine Klassenleitung inne haben?
Meine Frage bezieht sich auf NRW und im Bereich der Primarstufe.
Danke!
Hallo,
ich hätte da eine Frage, die mir auf der Seel brennt. Kann man im Referendariat schon 24 Stunden Unterricht erteilen und zudem eine Klassenleitung inne haben?
Meine Frage bezieht sich auf NRW und im Bereich der Primarstufe.
Danke!
Nein
"Gemäß der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) sollten Lehramtsanwärter*innen (LAA) in den beiden vollständigen Schulhalbjahren in der Mitte der Ausbildung jeweils durchschnittlich neun Stunden bedarfsdeckend unterrichten. In den ersten und letzten drei Monaten des Referendariats wird kein BdU erteilt. Die Stunden im BdU sind Teil der 14 Stunden Ausbildungsunterricht."
Quelle: https://www.gew-nrw.de/meldung…n-als-referendarin-1.html
Wegen Corona dürfen Reffis bis zu 6 Stunden mehr unterrichten, wenn es den Zielen der Ausbildung nicht entgegenwirkt
https://www.schulministerium.n…jahresstart-2020_2021.pdf
24 Stunden sind auf jeden Fall zu viel, zumal die Stunden im Seminar ja noch dazu kommen.
Danke, für die schnelle Antwort. Wie sieht es mit der Funktion als Klassenleitung aus?
Soweit ich weiß: Alleinige Klassenleitung nein, stellvertretende Klassenleitung geht.
In Hessen ist es in Absprache mit dem Studienseminar möglich. Im Gesetz oder Verordnung wird das aber gar nicht erwähnt.
Alles anzeigenHallo,
ich hätte da eine Frage, die mir auf der Seel brennt. Kann man im Referendariat schon 24 Stunden Unterricht erteilen und zudem eine Klassenleitung inne haben?
Meine Frage bezieht sich auf NRW und im Bereich der Primarstufe.
Danke!
Wenn deine Ausbildungsschule dir diese Aufgabenlast aufs Auge drücken möchte, dann solltest du dringend Rücksprache mit deinem Seminar halten, damit dieses ggf. unterstützend eingreifen und der Schule deutlich machen kann, welche rechtlichen Vorgaben ihr als Anwärter einzuhalten habt. Wenn du Mehrarbeit leisten möchtest im Rahmen des rechtlich Zulässigen, dann würde dir hier in BW zumindest Mehrarbeitsvergütung zustehen als Anwärter. Meine Erfahrung im Ref war, dass Schulleitungen die diese Mehrarbeit von ihren Anwärtern nicht erbitten, sondern verlangen, selbige Anwärter nicht über ihren damit einhergehenden Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung aufklären, das haben diese erst von uns Seminarsprechern erfahren, wenn wir zufällig von solchen Konstrukten erfahren haben. Zusätzlich zu deinem Seminar sind Seminarsprecher, Gewerkschaft und örtlicher PR gute Ansprechpartner bei diesen Fragen.
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