Was war der Grund, wenn ich fragen darf? Wolltest du bei den Stellen unabhängiger sein?
Antrag auf Entlassung und was dann ?
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Was war der Grund, wenn ich fragen darf?
Für mich persönlich teilten sich die Gründe in 3 unterschiedliche Bereiche auf.
1. Die Schulform "Realschule" an sich. In der Theorie halte ich die Realschule für eine geniale Mitte zwischen Hauptschule einerseits und Gymnasium andererseits. In der Theorie, wohlgemerkt. Die Praxis sieht folgendermaßen aus: übervolle Klassen, 50% Schüler, die nicht dorthin gehören, überfrachtete Lehrpläne mit einem pseudowissenschaftlichen Anspruch, dauerkranke Kollegen, Auffangbecken für gescheiterte Gymnasiasten, die aber auch nur deshalb auf dem Gymnasium waren, weil ihre bescheuerten Eltern meinen, ohne Abitur könne man nicht Gabelstaplerfahrer oder Bulettenbrater bei McDoof werden, und schließlich der "gestärkte Elternwille", der pädagogische Abwägungen/Entscheidungen grußlos in die Tonne tritt.
2. Meine Realschule als solche. Du wirst verstehen, dass ich mich hierzu nicht weiter äußere, denn ich bin kein Nestbeschmutzer. Was ich persönlich als unglücklich entschieden/angeordnet empfunden habe, war für andere möglicherweise völlig ok. (Spoiler: War es natürlich nicht, dieses Dauergenörgel und -geschimpfe hat mich nur zusätzlich runtergezogen.)
3. Ich persönlich. Ich stand zum Schluss mit dem Rücken zur Wand, hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft (Teilzeit, reduziertes Stundendeputat, kognitive Gesprächstherapie, Anti-Depressivum, Sport, Ernährung, Entspannungs- und Atemtechniken) und es trat einfach keine Besserung ein. Wir reden nicht von einer "Phase" des Unglücklichseins, wir reden hier von mehreren mittelschweren depressiven Episoden, die immer schneller hintereinander auftraten.
Das war einfach kein Leben mehr.
Und heute?
1. Ich habe in diesem Schuljahr nicht einen einzigen Tag wegen Krankheit gefehlt (nur 2 Tage, als meine Mutter gestorben ist).
2. Ich habe mit meinen neuen Kollegen mehr gelacht als die letzten 5 Jahre davor.
3. Ich erlebe durch Schulleitung und Kollegium permanent Wohlwollen und Verständnis/Geduld - letzteres ist wichtig, weil ich als gelernte Realschullehrerin vieles halt nicht weiß und sehr oft nachfrage.
Verstehst du nun, warum ich die Frage nach der Altersversorgung zwar im Blick habe, aber eben nicht an erster Stelle.
Es wird schon irgendwie gehen.
Hauptsache, ich gehe durch die nächsten 15 Jahre bis dahin mit Lebensfreude und Zuversicht.
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Just for the record: Dass er seit zehn Jahren als angestellter Lehrer gearbeitet hat, hat er im Eingangsposting gesagt.
Sorry, das hatte ich dann anders verstanden. Im Ausgangspost schreibt der TE: "Ich habe vor der Verbeamtung die letzten 10 Jahre immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet". Daraus habe zumindest ich nicht entnommen, dass dies ein Angestelltenverhältnis als Lehrer war; er hätte ja auch irgendwo anders (im öffentlichen Dienst) angestellt gewesen sein können...
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Daraus habe zumindest ich nicht entnommen, dass dies ein Angestelltenverhältnis als Lehrer war; er hätte ja auch irgendwo anders (im öffentlichen Dienst) angestellt gewesen sein können...
Hast recht *schäm*. Ich lasse den Beitrag als Eingeständnis meines Scheiterns stehen.
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Hast recht *schäm*. Ich lasse den Beitrag als Eingeständnis meines Scheiterns stehen.
Och, das klingt jetzt aber hart ! Es ist vielleicht auch nur eine unterschiedliche Lesart, gell?
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Wolltest du bei den Stellen unabhängiger sein?
Nachtrag:
Entschuldige, ich war gerade so gefangen in meiner Erinnerung an diese Zeit, dass ich gar nicht die Frage nach dem Beamtentum beantwortet habe...
Ich muss dazu sagen, dass ich an einer kommunalen Schule war, d.h. Versetzungen sind normalerweise nicht möglich bzw. vorgesehen. Wenn du bei der Stadt bist, dann bist du eben bei der Stadt. Ob ein Wechsel an eine staatliche Realschule unter Beibehaltung meines Status möglich gewesen wäre, hatte mich nie interessiert, denn ich wollte ja eben nicht mehr an die Realschule - egal ob mit oder ohne Status.
Die Frage kam erst wieder auf, ob ich den Status mit an die Mittelschule nehmen kann, und da hieß es nein, weil andere Schulform. Ausnahme: die sog. Zweitqualifikation, an deren Ende der Beamtenstatus steht. Ich bin aber schon 52, werde sowieso nicht mehr verbeamtet, also kann ich mir auch die ZQ ersparen.
Heute sehe ich es ganz entspannt und sage - bei DEM Lehrermangel komme ich schon wieder unter.
Unser Schulamt ist für 4 unterschiedliche Mittelschulen zuständig und mit einem bisschen Glück komme ich nächstes Schuljahr wieder an meiner jetzigen unter. Das wäre natürlich toll, weil ich mich da wirklich sehr wohl fühle. Aber sollte es eine der anderen 3 werden - mei, dann ist das eben so. Dass ich GAR NICHT gebraucht werde... also davon gehe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einfach mal nicht aus.
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Off topic: Gruenfink : ich frage mich gerade - in ziemlicher Unkenntnis des bayerischen Schulsystems (schäm!) -, was genau der Unterschied zwischen "Realschule" und "Mittelschule" ist. Entspricht die Mittelschule der Hauptschule in anderen Bundesländern oder ist es noch eine andere Schulform?
Die Mittelschule ist sozusagen die "erweiterte" Hauptschule.
Die Hauptschule verlässt man nach der 9. Klasse, die Mittelschule erst nach der 10. Klasse.
Ob ein Kind in den sog. M-Zweig geht, hängt von den Leistungen in der 5. und 6. ab, danach geht es eben in die 7m.
Unsere Mittelschule speziell bietet auch noch den sog. V-Zweig an, das sind die Vorbereitungsklassen, hier gehen Schüler rein, die bereits den Hauptschulabschluss erfolgreich absolviert haben, aber noch den MSA (mittlerer Schulabschluss) haben wollen. Früher nannte man das wohl 9+2, weil Neuntklässler nochmal 2 Jahre dranhängen. Sie haben 2 Jahre Zeit, den Stoff der 10. Klasse zu lernen, um dann auch zur Prüfung anzutreten.
Mit Quali, MSA, V-Zweig, OGT und GGT sind wir eigentlich ziemlich gut aufgestellt, merke ich gerade...
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Danke für die Ausführunge, Gruenfink ! Nun bin ich nur noch mit den Abkürzungen überfordert: M-Zweig, V-Zweig, Quali, MSA, OGT und GGT =
Edit: Entschuldigung, einen Teil hast du ja erklärt. M-Zweig = Mittelschulzweig, V-Zweig = Vorbereitungszweig; MSA = mittlerer Schulabschluss.
Bin wohl wochenend- bzw. ferienreif!
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Danke für die Ausführunge, Gruenfink ! Nun bin ich nur noch mit den Abkürzungen überfordert: M-Zweig, V-Zweig, Quali, MSA, OGT und GGT =
M-Zweig = Mittelschulzweig, hier wird etwas anspruchsvoller unterrichtet, man orientiert sich an der Realschule
V-Zweig = Vorbereitungszweig, hier sitzen Hauptschulabsolventen bunt durcheinandergewürfelt (sind oft nicht von unserer Schule)
Quali = qualifizierender Hauptschulabschluss (nach der 9.)
MSA = mittlerer Schulabschluss, soll dem Realschulabschluss (mittlere Reife) entsprechen (tut er nicht ganz, aber mei… )
OGT = offener Ganztag = die Kinder können sich freiwillig zum Mittagessen, zur Hausaufgabenbetreuung und/oder zu Neigungsgruppen anmelden
GGT = gebundener Ganztag = die Kinder bleiben von Mo - Do oft bis 16 Uhr oder später da, haben auch Pflichtunterricht am Nachmittag
Dieselben Dinge gibt es vielleicht auch bei dir oder anderswo... aber vielleicht heißen sie da nur anders...?
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Anderes Bundesland, andere Bezeichnungen! Hier gibt es ja bspw. die Mittelschule nicht. Die SuS können in der Hauptschule (oder in der Oberschule im Hauptschulzweig) aber noch die 10. Klasse besuchen um dort den Realschulabschluss oder den Sek. I-Hauptschulabschluss (hieß früher m. E. "qualifizierter Hauptschulabschluss") zu erwerben.
Mit den Ganztagsangeboten kenne ich mich so überhaupt nicht aus...
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Bin wohl wochenend- bzw. ferienreif!
Nicht nur du - mir geht's genauso!
Speziell in dieser Woche gab's eine längere Präsenzkonferenz in der Pausenhalle, die Korrektur für Englisch, der Spagat zwischen homeschooling und Präsenzunterricht plus das merkwürdige Wetter, das einem echt auf den Kopf geht...
Wann gibt's denn bei dir Ferien?
Wir müssen noch 3 lange Wochen...
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Ehrlich gesagt, bin ich schon in "Quasi-Ferien", da die letzte der Vollzeitklassen, die ich dieses Schuljahr unterrichtet habe, am letzten Freitag ihren letzten Schultag hatte (gemäß Erlass haben dieses Jahr alle einjährigen Vollzeitschulformen und Abschlussklassen an nds. BBS früher Sommerferien) und ich daher diese Woche unterrichtsfrei hatte. Nichtsdestotroz hatte ich aber noch gut zu tun mit den letzten Klassenarbeitskorrekturen, Korrektur der Abschlussprüfung meiner Klasse, "Notenmachen" etc. ppp.
Ob es dieses Schuljahr bei uns überhaupt noch Dienstbesprechungen gibt, weiß ich noch gar nicht. Nächste Woche muss ich zumindest an zwei Nachmittagen zu Zeugniskonferenzen.
Das Wetter war übrigens diese Woche hier in der Gegend ganz ok: meist so um die 20 Grad und immer mal wieder Regenschauer. Für mich ein ganz angenehmes Wetter.
Ferien gibt's bei uns am 16. Juli.
Halte durch!!!
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Entschuldigung an den TE! Irgendwie sind wir vom Thema und deinen Fragen abgekommen!
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Entschuldigung an den TE! Irgendwie sind wir vom Thema und deinen Fragen abgekommen!
Wo isser überhaupt?
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Kann ich Alg1 beantragen (ich habe vor der Verbeamtung die letzten 10 Jahre immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet) und wie sieht das mit Stellen aus, die mir als ausgebildeter Lehrer dann möglicherweise massig angeboten werden (auch wenn ich mich gegen die weitere Ausübung dieses Berufes entscheide) ?
Also ob du ALG1 bekommen kannst hängt davon ab, ob du in den letzten 30 Monaten vor der deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung warst. Das bist du beamtete Lehrkraft nicht mehr. Die 10 Jahre spielen da keine Rolle.
Unabhängig ob du ALG 1 oder 2 bekommst, musst du dich natürlich um Arbeit bemühen und darfst nicht jedes Stellenangebot ablehnen. Ansonsten drohen die Kürzungen. Mir hat die Arbeitsagentur selbst eigentlich nie bei der Stellensuche geholfen (ich war nur einmal für 4 Wochen arbeitslos, ansonsten nur arbeitssuchend wegen befristeter Verträge). Ich würde mir darüber im Klaren werden was ich machen möchte und entsprechend aktiv werden, damit die Phase möglichst kurz bleibt.
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Also ob du ALG1 bekommen kannst hängt davon ab, ob du in den letzten 30 Monaten vor der deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung warst. Das bist du beamtete Lehrkraft nicht mehr.
Hm, verbeamtet seit 1. April. Da dürften noch angestellte Monate übrig sein, wnen man 30 solche zurückgehen darf. Oder ist ma komplett 'rau, wenn man mal verbeamtet ist?
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Als beamtete Person ist man aus der Sozialversicherung raus, aber die Versicherungszeit davor zählt ja. Wenn der OP also vor dem 01.04.2020 durchgehend angestellt war, dann hat er auch Anspruch auf ALG 1. Sobald er aber länger als 18 Monate nicht in der Sozialversicherung ist, erlischt der Anspruch. Egal ob er davor 1 oder 20 Jahre eingezahlt hat. Ob das Fair ist bleibt fraglich.
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Als beamtete Person ist man aus der Sozialversicherung raus, aber die Versicherungszeit davor zählt ja. Wenn der OP also vor dem 01.04.2020 durchgehend angestellt war, dann hat er auch Anspruch auf ALG 1. Sobald er aber länger als 18 Monate nicht in der Sozialversicherung ist, erlischt der Anspruch. Egal ob er davor 1 oder 20 Jahre eingezahlt hat.
Danke. So hatte ich da auch verstanden gehabt. Bleibt das Problem der Sperre, wenn er (ohne triftigen Grund) kündigt.
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Wo isser überhaupt?
Gute Frage, nächste Frage...
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