Beim Erstellen einer Nachprüfung bin ich auf einer Schulhomepage auf diese Aussage gestoßen:
"Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden."
Das steht ja in krassem Widerspruch zur sonst üblichen Praxis, dass KEINE Nachprüfung zum Erwerb eines Ausgleiches gemacht werden darf. Hab ich es verpasst, dass diese Regelung coronabedingt geändert wurde? Vorstellbar wäre es nachdem in diesem Jahr ja auch gegen die übliche Praxis eine NP in Deutsch, Englisch und Mathe und in mehreren Fächern möglich ist...