Hallo zusammen,
ich frage mich, ob die Ausbildungszeit innerhalb der Sparkasse nicht auch auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden kann für eine Planstelle. Es ist ja sicherlich förderlich, nicht nur hauptberuflich ( bei mir 1/2 Jahr) nach der Ausbildung in dem Beruf (Bankkaufmann) gearbeitet zu haben, sondern auch für das Unterrichten von Auszubildenden in dem Bereich, wenn man selbst eine Ausbildung genossen hat.
Kann jemand dazu etwas sagen? Am besten wäre natürlich jemand, der auch eine Ausbildung in einer Sparkasse gemacht hat, dort hauptberuflich noch gearbeitet und in einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung arbeitet.
Von der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass es bereits fraglich sei, ob die Sparkasse als öffentlicher Dienst angesehen wird. Das verstehe ich nicht so ganz. Naja...
EDIT: Es scheint sich wohl ausschließlich auf "hauptberufliche Tätigkeiten" zu beschränken, die förderungsfähig sind. Damit hätte ich höchstens ein halbes Jahr anrechnungsfähige Arbeitstätigkeit, wenn ich mich nicht irre...
Besten Dank schon mal