Hallo, sitze grade an Angebot von PKV! Die Vertreterin meinte, dass in HEssen die Wahlleistungen im Krankenhaus(Chefarzt und 2 bettzimmer) von der Beihilfe bezahlt werden müssen und nicht über den Beihilfeergänzungstarif abgerechnet werden.
kann das wer bestätigen oder entkräften???